Grundstück mit Erbpacht - Neubau nach Abriss - wer zahlt?

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samean

samean

Einen schönen Guten Abend
Zunächst mal bin ich froh, dass ich auf dieses Forum gestoßen bin. Zu vielen Fragen die (eventuell) in den nächsten Monaten auf uns zu kommen, kann ich hier mit Sicherheit die Antworten nachlesen!

Vorab habe ich bereits die Suchfunktion genutzt aber kein passendes Thema gefunden. Also eröffne ich nun mal ein eigenes.

Wir haben die Option auf einem Grundstück mit Erbpacht zu bauen. Das ursprüngliche Grundstück gehört der Kirche, geht an einen Investor und wir könnten es dann zum Erbpachtzins bekommen. Der Investor, ein Bauunternehmer, bebaut das gesamte Gelände. Zwei Mehrfamilienhäuser, zwei Einfamilienhäuser. Eines der letzteren hätten wir gerne. Nun steht dort allerdings noch die Kirche und ein Glockenturm und natürlich einiges an Begrünung. Wie sieht es aus mit den Kosten für Abriss und Vorbereitung des Baugrunds? Fällt das mit in die Erschließungskosten und somit zu unseren Lasten? Oder sind das Ausgaben die der Investor tätigen muss bevor das Grundstück zur Bebauung frei geben kann?

Ich möchte keine Meinungen zum Thema Erbpacht. Mir Risiken, Nachteilen und Pacht vs. Kauf haben wir uns schon hinreichend auseinander gesetzt Es geht jetzt darum wie viel Baunebenkosten evtl. noch auf uns zukommen könnten, da wir unseren finanziellen Rahmen planen.

Ich danke schon jetzt für mögliche Antworten.

Viele Grüße,
samean
 
N

nordanney

Ihr kauft (so verstehe ich Dich) ein Stück Haus vom Investor = Bauträger. Damit wird ER den Abriss tätigen, den IHR allerdings bezahlt.
 
andimann

andimann

Hi,

das hier:

Der Investor, ein Bauunternehmer, bebaut das gesamte Gelände. Zwei Mehrfamilienhäuser, zwei Einfamilienhäuser. Eines der letzteren hätten wir gerne.
klingt in der Tat nach dem klassischen Bauträger. Damit kauft ihr ein fertiges Haus auf einem Grundstück. Was er alles dafür tun muss ist sein Bier und sein Problem. Er wird es aber einpreisen, also zahlen werdet ihr es schon.
Da sollte eigentlich im Kaufvertrag ein Fixpreis für das Haus stehen und fertig.

Wenn ihr selber die Erschließung bezahlen sollt, ist das eigentlich kein Bauträger mehr, dann bringt ihr ja quasi selber der Grundstück mit.

Habt ihr das schon mit dem Investor besprochen?

Viele Grüße,

Andreas
 
W

Wastl

Wenn ihr selber die Erschließung bezahlen sollt, ist das eigentlich kein Bauträger mehr, dann bringt ihr ja quasi selber der Grundstück mit.
Andreas
So unüblich ist das bei Bauträgern nicht: Wasseranschluss, Telefonanschluss und Gasanschluss müssen extra bezahlt werden.
Schaut mal in die Bau-Leistungsbeschreibung was der Bauträger alles leistet. Alles was dort nicht steht müsst ihr selber zahlen.
 
samean

samean

Danke für die schnellen Antworten Wir bauen über den Investor. Dh. wir planen mit ihm gemeinsam und er stellt uns den Rohbau bis zum Innenputz hin. Der Rest Wäre Eigenleistung, da wir alle Facharbeiter im Familien- und Freundeskreis haben. Der Bau den wir uns vorstellen, liegt bei 240.000, so deren Aussage. Minimale Änderungen müssen in der Raumaufteilung vorgenommen werden, ansonsten wurde das Haus in der Form schon mal von denen gebaut und darum konnten die uns die Kosten schon nennen.

In der Beschreibung der Bauleistung steht folgendes zum Thema Grundstück/Baustelleneinrichtung:
Wir setzen voraus, dass das Baugrundstück vermessen und von Aufwuchs und Unrat geräumt ist...

Da das Grundstück ja in den Händen des Investors bleibt, müsste er es theoretisch doch zu eigenen Kosten vorbereiten?! Vermessen wurde es schon, nehme ich an, da ein detaillierte Bebauungsplan mit Bemaßung vorliegt.

Wir haben darüber noch nicht mit ihm gesprochen. Die ganze Geschichte klärt sich Ende Februar. Dann wir der Bebauungsplan des Investors erst offiziell genehmigt. Ich mag es nur nicht, Leute wegen jedem Pups anzurufen, da ich denen nicht auf den Geist gehen möchte und die am Ende so genervt von uns sind, dass die einen anderen Interessenten vorziehen Darum bin ich dankbar für solche Foren und die netten Menschen, die sich auskennen

Ganz liebe Grüße
 
D

DG

Hallo seaman,

das musst Du klären. Wer ist in der Baubeschreibung mit "Wir" gemeint? Ihr als Bauherren oder der Bauträger? Meines Erachtens passt die Beschreibung nicht zu Eurem Vorgang, daher bitte prüfen:

  1. Grundstücksteilung (unbedingt prüfen, ob die bereits erfolgt ist! - eine Zeichnung im Bebauungsplan ist KEIN Kriterium dafür, einzig und allein sicher ist ein aktueller amtlicher Kartenauszug!)
  2. Falls noch nicht erfolgt, wer beauftragt/bezahlt die Grundstücksteilung?
  3. Seid Ihr bei Baubeginn Grundstückseigner/Erbbauberechtigte? Oder kauft Ihr erst nach Fertigstellung das komplette Objekt samt Grundstück?
Ich vermute, dass die Baubeschreibung so gemeint ist, dass Ihr zunächst das Teilgrundstück erwerbt bzw. Ihr dort Erbbauberechtigte werdet und der Bauträger dann auf dem von Euch (!) freigemachten und hergerichteten Grundstück sein Gewerk erbringt. Sollte ich falsch liegen, wäre das gut für Euch, aber ich verstehe es zunächst mal so. Also prüfen/klären.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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