Übernahme Mietvertrag nach Kauf

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N

nordanney

Nein, Dir steht die Miete zu, sobald der wirtschaftliche Übergang vollzogen ist. Diesen definierst Du im Kaufvertrag, normalerweise mit Kaufpreiszahlung. Ab dann bist Du ja auch für die Nebenkosten/öffentlichen Abgaben zuständig.
 
D

Doc.Schnaggls

Richtig, die Miete steht Dir ab dem wirtschaftlichen Übergang zu.

Kündigen darfst Du aber erst, wenn Du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist.
 
S

SirSydom

3, 6 oder 9 Monate, je nach Mietdauer.
§573c Baugesetzbuch

0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
  • ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
 
Zuletzt aktualisiert 05.05.2024
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