Ich habe es gefunden; hättest Du aber auch hinbekommenHallo zusammen,
unsere Planung/Entwurf sieht einen Garagenkomplex (9,2 x 6m) an der unmittelbaren Grundstücksgrenze zum Nachbar vor. Der Planer erzählte irgendetwas davon, dass beim Nachbarn dann eine Baulast eingetragen werden muss... Weitere Aussage: "...wäre das Gebäude kürzer, bräuchte man keine Eintragung der Baulast..."
Was genau bedeutet das, was sind hier Vor- oder Nachteile?
Das frage ich mich auch gerade. Habe vor Monaten dem Planer meine Wünsche zur Garage (lichten Maße) mitgeteilt. Ich kannte bis heute nicht die "Probleme" bzw Vorgaben zur Grenzbebauung. Gestern Abend präsentiert er mir dann die letzte Version aller Entwürfe zum Haus und Garage. Dann erklärt mir das nur kurz mit der "Überlänge" der Garage. Die Lösung auf das Problem hatte er auch gleich parat... die werde ich hier aber nicht schreiben da die nicht - naja ihr ahnt es bestimmt.Ich versteh ehrlich gesagt nicht, warum man größer als die magische Zahl von 9 Metern plant. Nichts gegen dich, aber als Planer wähle ich doch Maße, die keinen Aufwand ergeben, zumindest bei einer Garage. Auf 20 cm Länge sollte es nicht ankommen.