Zahlung bei Lieferung ???

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B

Bauherr86

Hallo zusammen,

ich habe derzeit einige Diskussionen mit dem Unternehmen das mein Haus baut.

Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass "bei" Lieferung der Baumappe Betrag X anfällt, "bei" Lieferung der Fenster Betrag Y, usw.

Die Firma teilte mir nun mit das Rechnungen vorab gestellt werden können (also wenn die Leistung noch nicht erbracht ist). Mir wurde erklärt, dass "bei" Lieferung bedeutet nicht davor und nicht nach der Lieferung, sondern eben bei. D.h ich müsste vorher überweisen sodass, dass Geld am Liefertag da ist.

Ich sage aber, dass das nicht geht, da ich keine Chance auf Reaktion habe, wenn sich der Liefertermin dann verzögert oder bei Abnahme ein Mangel auftritt.

Kennt hier jemand die aktuelle Rechtslage oder hat Erfahrungen?

Vorab vielen Dank für Ihre Antworten.
 
W

Wastl

Was für Anbieter habt ihr denn? Vertrauen wird großgeschrieben,...
Stehst du jeden Tag am Bau um zu kontrollieren wann die Lieferungen eingehen?
Du kannst das Geld bei Reklamationen wieder zurückholen (ich glaube innerhalb von 14 Tagen).
 
B

Bauherr86

Erstmal vielen Dank für ihre Antworten.

Nein wir stehen natürlich nicht jeden Tag am Bau und kontrollieren den Eingang.

Jedoch gibt es im Zahlplan größere Positionen:

z.B. Lieferung Rohbaufertigteile 55TEUR - und ich würde sehr ungernvor Abnahme hier das Geld bezahlen zumal die Branche ja nicht immer krisensicher ist.

Vorab vielen Dank für weitere Kommentare.

Liebe Grüße
 
Musketier

Musketier

Du kannst das Geld bei Reklamationen wieder zurückholen (ich glaube innerhalb von 14 Tagen).
Das geht nicht.

Die Möglichkeit besteht nur bei Basis-Lastschrift das Geld 8 Wochen lang zurückgehen zu lassen.
Man könnte ja mal mal spaßeshalber Lastschrifteinzug anbieten. Den Einzug müssen Sie mindestens 3 Tage bei der Bank vorneweg bei der Bank einreichen. Da wär ich mal gespannt, wie die das punktgenau hinbekommen.
 
Musketier

Musketier

Rechtlich gesehen ist das Vorgehen des Bauunternehmens vermutlich sogar richtig.
Sofern nichts anders vereinbart sind Leistungen gem. BGB sofort fällig. (sofern das BGB auf den Vertrag anzuwenden ist)
Soweit ich gelesen habe, zählt laut einem EUGH Urteil von 2008 dabei nicht der Geldabgang, sondern der Geldeingang auf dem Konto des Bauunternehmens. Inwieweit dieses EUGH Urteil auch auf den Geschäftsverkehr mit Privatkunden anzuwenden ist streiten sich scheinbar die Juristen, den das EUGH-Urteil widerspricht den davor angewandten Regelungen, dass der Geldabgang ausschlaggebend ist.

Meines Erachtens widerspricht das Vorgehen des Bauunternehmens jedoch jeder gängigen Praxis, denn Bar oder per Scheck möchten die das Geld sicher auch nicht haben.

Eventuell könnte man noch einen Tag herausschinden, wenn man bei der gleichen Bank wie das Bauunternehmen ein "Baukonto" führt. Aufträge bis zu einer gewissen Uhrzeit werden dann noch am selben Tag dem anderen Konto gutgeschrieben. Wenn du also weißt die Fenster sind da, drückst du auf überweisen und gut ist. Ob das bei allen Banken so ist, weiß ich nicht.



Generell würde ich aber prüfen lassen, inwieweit erstmal 5 bzw. 10% Sicherheitseinbehalt der bisher erbrachten Leistung abzuziehen ist. Alternativ per Bürgschaftsurkunde absichern lassen.

Was mich etwas wundert, du schreibst immer nur Lieferung (Lieferung der Fenster)? Was ist mit der Leistung (z.B. Einbau der Fenster)? wird die dann gesondert in Rechnung gestellt?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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