ᐅ Höhen- und Lageplan vor Planungsphase - Kosten
Erstellt am: 13.08.15 16:40
Hallo,
wir haben ein Grundstück, welches noch durch einen Vermesser Teilvermessen werden muss (neue Grundstücksgrenzen).
Nun hab ich schon von diversen Bauunternehmen gehört, dass diese einen Höhen- und Lageplan vor Planungsphase benötigen (logisch). Müsste ich hierfür noch einen Vermesser beauftragen (oder im gleichen Zuge wie die Teilvermessung...)? Was kostet so etwas bei ca. 1000m²? Gibt es hier festgelegte Gebühren?
wir haben ein Grundstück, welches noch durch einen Vermesser Teilvermessen werden muss (neue Grundstücksgrenzen).
Nun hab ich schon von diversen Bauunternehmen gehört, dass diese einen Höhen- und Lageplan vor Planungsphase benötigen (logisch). Müsste ich hierfür noch einen Vermesser beauftragen (oder im gleichen Zuge wie die Teilvermessung...)? Was kostet so etwas bei ca. 1000m²? Gibt es hier festgelegte Gebühren?
Hallo daytona,
Preisangaben bei Vermessungsleistungen können stark schwanken, abhängig von den jeweiligen Randbedingungen (Gebühren sind u.a. landesweit geregelt). Der aktualisierte Katasterplan mit der neuen Grundstücksparzelle ist Ergebnis der bereits beauftragten Teilung, das zusätzliche Aufmaß von ein paar wenigen Höhenpunkten zwecks Übergabe an den Architekten, löst idR nur geringe Mehrkosten aus. Also kurzfristig mit dem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Verbindung setzen, wenn Du Glück hast, hat er die Höhen eh schon erfasst bzw. kann das bei der Teilung mit erledigen. Lass' Dich über Folgeleistungen beraten, idR benötigt Ihr auch noch eine Feinabsteckung vor Baubeginn und nach Fertigstellung auf jeden Fall die Gebäudeeinmessung.
MfG
Dirk Grafe
Preisangaben bei Vermessungsleistungen können stark schwanken, abhängig von den jeweiligen Randbedingungen (Gebühren sind u.a. landesweit geregelt). Der aktualisierte Katasterplan mit der neuen Grundstücksparzelle ist Ergebnis der bereits beauftragten Teilung, das zusätzliche Aufmaß von ein paar wenigen Höhenpunkten zwecks Übergabe an den Architekten, löst idR nur geringe Mehrkosten aus. Also kurzfristig mit dem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Verbindung setzen, wenn Du Glück hast, hat er die Höhen eh schon erfasst bzw. kann das bei der Teilung mit erledigen. Lass' Dich über Folgeleistungen beraten, idR benötigt Ihr auch noch eine Feinabsteckung vor Baubeginn und nach Fertigstellung auf jeden Fall die Gebäudeeinmessung.
MfG
Dirk Grafe
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