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ᐅ Baugenehmigung Grundstücks-Einfriedung öffentlicher Verkehr NRW


Erstellt am: 15.07.15 09:56

X
xray107
15.07.15 09:56
Hallo zusammen,

wir planen derzeit den Neubau eines Einfamilienhaus in NRW und würden gerne die Einfriedung des Grundstücks (auch ggü. öffentlichen Verkehrsflächen) in Form eines Doppelstabmattenzauns mit einer Höhe von 1,63 m vornehmen. Bei den öffentlichen Verkehrsfläche handelt es sich zum einen um einen Fußweg sowie eine Straße mit eingeschränkter Befarhbarkeit (Anwohner).

Uns ist bekannt, dass nach der Landesbauordnung eine Baugenehmigung hierfür notwendig ist und genau dazu hätte ich eine Frage:
In welcher "Güteklasse" muss diese Baugenehmigung vorgelegt werden?
D.h. muss der der genaue Zaunverlauf in einenLageplan eingezeichnet werden oder ist die Beschreibung in Textform (umlaufende Einfriedung mittels Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von 1,63m) ausreichend?
Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass uns der genaue Verlauf der Zauns an einer Stelle noch nicht bekannt ist daher noch Änderungen unterliegen kann.

Viele Grüße & Danke für Eure Hilfe

Hendrik
E
Elina
15.07.15 16:10
Auskunft gibt am treffsichersten das zuständige Bauamt! auch den Bebauungsplan nicht vergessen, da stehen oftmals noch Einschränkungen drin, bezüglich der Höhe und der Art des Zauns (bei uns zb Maschendraht verboten und Vorgärten maximal 80 cm Zaunhöhe).
X
xray107
15.07.15 20:02
Hallo Elina,

danke für deine Antwort!
Der Bebauungsplan gibt in dieser Hinsicht nichts vor. Das Bauamt hat mir bereits mitgeteilt, dass wir eine Baugenehmigung benötigen - der Umfang bzw. die Ausgestaltung dieses Bauantrags ist mir allerdings leider nicht bekannt. Ich dachte, dass bereits jemand Erfahrungen in dieser Hinsicht gesammelt hat...

Grüße

Hendrik
D
DG
16.07.15 10:49
Hallo Hendrik,

Dein Architekt hat mit Sicherheit genug Erfahrung. Einfach in den normalen Bauantrag einfügen oder als Ergänzung/Nachtrag einreichen. Primär geht's dabei auch um die Höhe, d.h., man kann die Lage das Zauns so weit möglich einzeichnen und den Bereich, wo man noch nicht sicher ist, farbig einkreisen/markieren o.ä und schreibt dann dran, dass die endgültige Lage in dem Bereich noch nicht feststeht.

Das Bauamt kann dann prüfen, ob die exakte Lage in dem Bereich überhaupt relevant ist.

MfG
Dirk Grafe
X
xray107
16.07.15 13:31
Hallo Dirk,

danke für die Hinweise!
Der Bauantrag an sich wurde bereits bewilligt.
Ich werde nun den Zaunverlauf in den Lageplan eintragen und einen neuen Bauantrag erstellen (Referenz auf den bereits genehmigten). Im Bereich des Vorgartens werde ich den fraglichen Bereich entsprechend markieren und mit einem Vermerk versehen.
Leider hat uns das Bauamt nicht auf einen Nachtrag zum bisherigen Bauantrag hingewiesen. Besteht generell immer die Möglichkeit dies zu tun und so einen neuen Bauantrag zu vermeiden?

Viele Grüße

Hendrik
X
xray107
16.07.15 14:22
Ich habe mir soeben nochmals den Bauantrag angesehen.
Die dort zu machenden Angaben (u.a. bauvorlageberechtigte Person, 3 fache Ausführung Lageplan etc.) passen nicht wirklich auf einen Zaun...
Mit welchen Kosten muss man eigentlich ungefähr rechnen (Kosten Zaun ca. 4500€)?
bauantragbauamtbaugenehmigungeinfriedunglageplanzaun