ᐅ Grundstücksteilung
Erstellt am: 14.07.15 13:26
S
sauerpeter14.07.15 13:26Hallo Zusammen,
unser favorisiertes Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 1262qm.
Ist es möglich, dieses Grundstück zu teilen auf 631qm? So das bei jeglichen Kosten, welche der grundstücksfläche zu Grunde gelegt werden, nur die 631qm für die Berechnung genutzt werden? Die hinteren 631qm gehören ja dann trotzdem uns und die würden wir dann nur als Garten verwenden und nix drauf bauen wollen.
unser favorisiertes Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 1262qm.
Ist es möglich, dieses Grundstück zu teilen auf 631qm? So das bei jeglichen Kosten, welche der grundstücksfläche zu Grunde gelegt werden, nur die 631qm für die Berechnung genutzt werden? Die hinteren 631qm gehören ja dann trotzdem uns und die würden wir dann nur als Garten verwenden und nix drauf bauen wollen.
S
sauerpeter14.07.15 13:27Es macht dann nämlich schon einen Unterschied, wenn der Straßenausbau ansteht, ob man die Hälfte der Kosten dann spart oder nicht.
Idee ist nett, wird aber nicht funktionieren. Frag mal bei deinem zuständigen Bauamt nach. Die werden die Erschließung trotzdem auf dich mit umlegen.
Übrigens: Bei uns zahlst du nicht pro qm Grund bei der Erschließung sondern pro Flurnummer oder pro qm Wohnfläche. Dann sparst du mit deinem Trick erstmal nichts.
Übrigens: Bei uns zahlst du nicht pro qm Grund bei der Erschließung sondern pro Flurnummer oder pro qm Wohnfläche. Dann sparst du mit deinem Trick erstmal nichts.
S
sauerpeter14.07.15 18:35Mist 😀
Hallo Sauerpeter,
die Idee funktioniert unter gewissen Umständen sehr wohl, wird auch immer mal wieder praktiziert, es ist aber zu prüfen, ob die Teilungskosten die anteiligen Erschließungskosten aufwiegen. Ob sich das bei Dir rechnet, kannst Du von jedem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Deiner Umgebung erfahren, dann aber von vornherein die Idee erklären.
Grundsätzlich hängt das davon ab, bis zu welcher Grundstückstiefe die Erschließungskosten angesetzt werden und ob das hinterliegende Flurstück nicht doch noch innerhalb der Bodenrichtwertzone für Bauland liegt. Muss man sich im Einzelfall ansehen, aber ausgeschlossen ist das nicht.
MfG
Dirk Grafe
die Idee funktioniert unter gewissen Umständen sehr wohl, wird auch immer mal wieder praktiziert, es ist aber zu prüfen, ob die Teilungskosten die anteiligen Erschließungskosten aufwiegen. Ob sich das bei Dir rechnet, kannst Du von jedem öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Deiner Umgebung erfahren, dann aber von vornherein die Idee erklären.
Grundsätzlich hängt das davon ab, bis zu welcher Grundstückstiefe die Erschließungskosten angesetzt werden und ob das hinterliegende Flurstück nicht doch noch innerhalb der Bodenrichtwertzone für Bauland liegt. Muss man sich im Einzelfall ansehen, aber ausgeschlossen ist das nicht.
MfG
Dirk Grafe
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