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ᐅ Bankbürgschaft - Bedeutung und Auswirkungen


Erstellt am: 08.07.15 12:29

N
nenni06
08.07.15 12:29
Hallo,

könnte mir bitte jemand erklären was dies genau bedeutet? Irgendwie verstehe ich das nicht so ganz. Was für Auswirkungen hätte das?

Bürgschaft des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach dem Planungsgespräch dem Auftragnehmer eine
unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft eines zuverlässigen Bürgen (Kreditversicherer, Bank oder
Sparkasse) in Höhe der letzten Rate nach § 2 Nr. 4 des Vertrages für die Erfüllung sämtlicher ihm obliegender
Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag zu stellen.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer vor Stellung der Bürgschaft nicht verpflichtet
ist, die Arbeiten aufzunehmen. Kommt der Auftraggeber der Verpflichtung zur Stellung der Bürgschaft nicht
fristgemäß nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


Gruß
B
Bauexperte
08.07.15 14:14
Hallo,
nenni06 schrieb:

Bürgschaft des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, binnen 14 Tagen nach dem Planungsgespräch dem Auftragnehmer eine
unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft ....
Das ist - übersetzt - eine Abtretung der letzten Rate (manch ein Anbieter "verkauft das auch als Sicherheit für den Bauherren unter der Bezeichnung 'letzte Rate auf ein Notaranderkonto").

Sollte es sich erweisen, daß bei der Hausabnahme Restmängel protokolliert werden (nicht selten, aber normal, da ein Haus mängelfrei "übergeben" und nicht gebaut werden muß), kannst Du die letzte Rate nicht bis zur Beseitigung kürzen, noch einbehalten. Der Auftragnehmer aber kann die gesamte Bürgschaftssumme anfordern und wird sie auch erhalten.

Diese Vorgehensweise wurde von einigen Anbietern in ihr Vertragswerk eingepflegt, um dem "Sport" vieler Bauherren zu begegnen, die letzte Rate einzubehalten; gleich ob berechtigt oder nicht.

Grüße, Bauexperte
N
nenni06
08.07.15 14:18
Danke für die Info. Kostet es etwas bei der Bank, wenn diese die Bürgschaft ausgibt?

oder kann ich auch auf dieses Angebot zurückgreifen?

Link entfernt; Gruß Bauexperte
B
Bauexperte
08.07.15 14:34
nenni06 schrieb:
Danke für die Info. Kostet es etwas bei der Bank, wenn diese die Bürgschaft ausgibt?
Natürlich. Wie viel können die Banker hier sicher beantworten.

Du hast auch keine andere Wahl, als über Dein finanzierendes Institut oder Deine Hausbank diese Bürgschaft beizubringen; Versicherungen sind lt. obigem Bürgschaftstext nicht vorgesehen.

Grüße, Bauexperte
N
nenni06
08.07.15 15:13
aber es steht doch in dem Passus: Kreditversicherer

und laut der FAQ auf der Webseite ist es doch genau für diesen Fall (Absicherung und Bürgschaft der letzten Rate)

Oder hab ich was falsch verstanden?

Danke schon mal für die Antworten. Das geht hier immer so schnell.
B
Bieber0815
08.07.15 21:45
Schau mal, ob es auch ohne geht! Diesen Passus solltest Du versuchen, zu verhandeln. Bist Du an den Anbieter gebunden (= hat er das Grundstück, welches Du willst?). Kontaktiere andere Bauunternehmen, die Verträge anbieten, die für Dich besser sind. Mindestens solltest Du oben verlangen, dass der Bauunternehmer die Kosten dieser Bürgschaft trägt.

Außer den Kosten auf Deiner Seite sehe ich keine harten Nachteile. Die letzte Rate schuldest Du ja so oder so. Aber, wenn diese Klausel schon im Vertrag steht, finden sich vielleicht auch andere. Lass den Vertrag als ganzes prüfen! Vor der Unterschrift .
sparkassebürgschaftratevertragverpflichtet