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Hallo Tommy,
Die Grunderwerbsteuer (fürs Erbpachtgrundstück) wird über einen Faktor errechnet.
Durch diesen Faktor wird der reelle Wert des Grundstücks berechnet, darauf ist dann die Grunderwerbsteuer zu zahlen.
So war es bei uns, als wir unser Baugrundstück gepachtet haben. Gespart haben wir insofern nur, dass ein Erbpachtgrundstück einen kleineren Wert hat als Grundstücke vom freien Markt (so Geratewohl ca. nur 4/5 eines vergleichbaren Grundstücks).
Ich denke, für die genaue Antwort zur Berechnung steht Dir das Bauamt oder noch eher das Finanzamt zur Verfügung.
Gruss Yvonne
	
		
			
		
		
	
								
								Die Grunderwerbsteuer (fürs Erbpachtgrundstück) wird über einen Faktor errechnet.
Durch diesen Faktor wird der reelle Wert des Grundstücks berechnet, darauf ist dann die Grunderwerbsteuer zu zahlen.
So war es bei uns, als wir unser Baugrundstück gepachtet haben. Gespart haben wir insofern nur, dass ein Erbpachtgrundstück einen kleineren Wert hat als Grundstücke vom freien Markt (so Geratewohl ca. nur 4/5 eines vergleichbaren Grundstücks).
Ich denke, für die genaue Antwort zur Berechnung steht Dir das Bauamt oder noch eher das Finanzamt zur Verfügung.
Gruss Yvonne