Haus gefunden - Wie Finanzieren?

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Bari

Bari

Hallo.

Hatte es vergessen zu schreiben.
Als wir uns vor ca. 2 Monaten mündlich über den Preis der Doppelhaushälfte einig geworden sind, hatten wir auch ausgemacht das ich auf den Energieausweis verzichte da "anscheinend nicht vorhanden" und dies beim Notar so auch schriftlich festlegen.
Der Verkäufer der Doppelhaushälfte ist ein Kumpel, von dem her dachte ich okay passt machen wir es so.

Jetzt aber ist es ja so, erste Heizung vom Baujahr des Hauses.
Seit dem 1.Mai. 2015 ist es ja von der Energieeinsparverordnung neu geregelt wie ich jetzt nachgelesen habe, dass ein Heizkessel egal ob Öl oder Gas VOR 1978 bis spätestens 2015 erneuert werden muss.
Wird dies nicht gemacht, dann könnte man bei einer Stichprobe mit einem Bußgeld von bis zu 15000 Euro bestraft werden.
Stimmt das so oder bring ich etwas durcheinander?

Falls alles korrekt geschrieben, wie soll ich weiter verfahren?

Der Preis muss dann natürlich gedrückt werden, ein neuer moderner Heizkessel kostet ja sicher seine 10000 Euro inkl. Montage oder?

Mit freundlichen Grüßen
 
V

Voki1

Die Frage ist doch, ob Dein "Kumpel" Deiner (neuen) Preisvorstellung Rechnung tragen möchte. Er hat Dir das Objekt vor zwei Monaten zu einem Betrag x angeboten. Und zwar wohl so, wie es steht und liegt, was die alte Heizung einbezieht. Nun hast Du herausfinden müssen, dass die Heizung ausgetauscht werden muss und Du möchtest dann den Kaufpreis nach unten drücken, weil an der Erneuerung der Heizung wohl kein Weg vorbeigehen mag.

Der von Dir erwähnte Energieausweis hat damit zunächst einmal gar nichts zutun. Der "Verzicht" wundert mich aber, denn i.d.R. ist ein Verzicht auf die Übergabe desselben (spätestens) beim Kaufvertragsschluss seit dem 01.01.2014 nicht mehr möglich. Eine Abweichung hiervon stellt nach § 27 Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit des Verkäufers dar. Das ist auch irgendwie logisch, denn ansonsten würden die Verkäufer die Interessenten regelmäßig zum Verzicht überreden. ;)

Wenn Du das Haus nun OHNE Erneuerung der Heizung kaufst, dann geht eine etwaige Verpflichtung zum Austausch der Heizung sofort auf Dich über.

Nun mal meine persönliche Meinung: Den Heizungsaustausch nicht verschieben, sondern gleich und noch vor dem Einzug vornehmen. Dein Geld wird auch in wenigen Jahren vermutlich nicht mehr sein und derzeit lässt sich der Austausch wegen der niedrigen Zinsen auch prima finanzieren. ;)
 
Bari

Bari

Danke für deine ausführliche Antwort.

Also hab ich recht gehabt, das ich mich verpflichte falls der Verkäufer es davor nicht macht, die Heizung bzw. Heizkessel zu erneuern lt. Aktueller Regelung der Energieeinsparverordnung (Stand: 01.05.2015)!

Ich denke das der Kaufpreis noch etwas gedrückt werden muss, gerade wegen einem neuen Heizkessel!

Hast du eine Ahnung was so eine Ölheizung (Kessel) zum jetzigen effizient stand ungefähr kosten würde für eine Doppelhaushälfte mit knapp 130qm Wohnfläche?

Was meinst du eigentlich zum Preis der Doppelhaushälfte?
Haben uns ja ohne das Heizungs Gespräch zu führen auf 245000 Euro mündlich geeinigt.
Baujahr 72 und steht in einem begehrten örtchen.
2007 wurde ja das Dach neu gemacht und gedämmt mit neuen Dachplatten wie auch vor 2 Jahren eine Sanierung (Anstrich) von außen!
Bad ebenso vor 2 Jahren komplett neu gemacht worden.
Ist der Preis also okay oder wie siehst du/ihr das?

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt bearbeitet:
V

Voki1

Die Preise für den Austausch der Heizung sind sicherlich an dem vorgefundenen Zustand der bestehenden Heizung zu bewerten. Hier wird wohl zunächst ein Fachmann ansehen müssen. Schon hier meine Empfehlung zur Einschaltung eines Bausachverständigen, welcher das komplette Haus auf etwaige Mängel etc. untersuchen soll. Dieser wird auch eine Einschätzung zum aufgerufenen Kaufpreis abgeben können. Dieser hängt einerseits am Zustand des Objektes, andererseits an der Lage des Grundstückes. Eine Fernabschätzung lässt verbietet sich in Ermangelung von Details.

Ein Tipp noch: vertraue niemals einem Hausanbieter (egal ob Bruder, Onkel, Opa, Nachbar oder einfach nur Kumpel), sondern versachliche die Verhandlungen durch Sachverstand. Wenn Du selbigen nicht hast, dann beschaffe ihn Dir. ;)
 
Bari

Bari

Hallo.

Hab eben mit meinem Verkäufer gesprochen!

Was Heizung angeht handelt es sich hier um einen Niedertemperatur-Heizkessel mit einem Umschalter zwischen Sommer und Winterzeit, und dieser fällt anscheinend in eine andere Verordnung!

An wen könnte ich mich da wenden der mir das sicher sagen kann? Evtl. Schornsteinfeger?
Wisst ihr dazu was wie das abläuft?

Mfg
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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