ᐅ Haus kaufen und Eigenbedarf bzw. Miete
Erstellt am: 08.05.15 19:50
Hallo,
ich habe mal eine Frage wir haben im weiteren Familienkreis eine Möglichkeit ein Haus günstig zu kaufen.
Der Verkäufer ist Verheiratet und lebt noch in Scheidung.
Er selber wohnt nicht mehr im Haus sondern ist bei seiner neuen Familie eingezogen.
Seine noch Frau und 1 gemeinsames Kind wohnen noch dort drinne.
Sie steht nicht mit im Grundbuch sondern nur er.
Leider zieht sie bis jetzt nicht freiwillig aus und da sich die Scheidung noch hinzieht hätte man doch die
Möglichkeit das Haus zu kaufen und Miete zu erheben.
1 Frage : Da sie nicht arbeitet und Zuschüsse bekommt (Harz4) hat sie auch kein anrecht auf eine 120m² Wohnung und müsste dementsprechend in eine kleiner umziehen die das Amt dann bezahlt.
Wenn Frage 1 nicht zutrifft kann ich nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden aber in der Zeit kann ich doch Miete erheben was das Amt bzw. sie zahlen muss?
ich habe mal eine Frage wir haben im weiteren Familienkreis eine Möglichkeit ein Haus günstig zu kaufen.
Der Verkäufer ist Verheiratet und lebt noch in Scheidung.
Er selber wohnt nicht mehr im Haus sondern ist bei seiner neuen Familie eingezogen.
Seine noch Frau und 1 gemeinsames Kind wohnen noch dort drinne.
Sie steht nicht mit im Grundbuch sondern nur er.
Leider zieht sie bis jetzt nicht freiwillig aus und da sich die Scheidung noch hinzieht hätte man doch die
Möglichkeit das Haus zu kaufen und Miete zu erheben.
1 Frage : Da sie nicht arbeitet und Zuschüsse bekommt (Harz4) hat sie auch kein anrecht auf eine 120m² Wohnung und müsste dementsprechend in eine kleiner umziehen die das Amt dann bezahlt.
Wenn Frage 1 nicht zutrifft kann ich nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden aber in der Zeit kann ich doch Miete erheben was das Amt bzw. sie zahlen muss?
N
nordanney08.05.15 23:37Keine Rechtsberatung!
Kauf bricht Miete nicht. Daher zzt. kostenlose Überlassung des Hauses!? Mieterhöhungsverlangen durch Dich. Fristen! Anpassung auf welche Höhe möglich? Was passiert, wenn das Amt nicht zahlt, da das Haus zu groß ist? Räumungsklage? Klappt es mit der Klage, da sie mit Kind dort wohnt (Härtefall?)? Usw.
Fragen über Fragen. Da bleibt nur der Anwalt.
Kauf bricht Miete nicht. Daher zzt. kostenlose Überlassung des Hauses!? Mieterhöhungsverlangen durch Dich. Fristen! Anpassung auf welche Höhe möglich? Was passiert, wenn das Amt nicht zahlt, da das Haus zu groß ist? Räumungsklage? Klappt es mit der Klage, da sie mit Kind dort wohnt (Härtefall?)? Usw.
Fragen über Fragen. Da bleibt nur der Anwalt.
H
HilfeHilfe11.05.15 07:49Hallo !
sehe es wir nordanney ! Das sind zu viele Risiken drin. Es könnte Geld, Zeit und Psyschier aufwand entstehen.
Das Amt muss auch gar keine Miete zahlen (müssen). Was sagt den die Bank der aktuellen Verkäufers ? Sind hier noch Darlehen zu bedienen.
sehe es wir nordanney ! Das sind zu viele Risiken drin. Es könnte Geld, Zeit und Psyschier aufwand entstehen.
Das Amt muss auch gar keine Miete zahlen (müssen). Was sagt den die Bank der aktuellen Verkäufers ? Sind hier noch Darlehen zu bedienen.
D
Doc.Schnaggls11.05.15 11:07Hallo,
ich denke auch, das dieser Fall spannend werden könnte.
Um eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen zu können (erst möglich, wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist !!!) muss, meiner Meinung nach, zuerst einmal ein Mietvertrag bestehen.
Davon ist in diesem Fall nicht auszugehen. Daher ist auch nicht zwingend damit zu rechnen, dass freiwillig Miete o.ä. bezahlt wird.
In einem derartigen Fall würde ich auf jeden Fall vor dem Kauf mit einem versierten Fachanwalt sprechen um einerseits die Möglichkeiten, andererseits die Risiken zu erörtern.
Grüße,
Dirk
ich denke auch, das dieser Fall spannend werden könnte.
Um eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen zu können (erst möglich, wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist !!!) muss, meiner Meinung nach, zuerst einmal ein Mietvertrag bestehen.
Davon ist in diesem Fall nicht auszugehen. Daher ist auch nicht zwingend damit zu rechnen, dass freiwillig Miete o.ä. bezahlt wird.
In einem derartigen Fall würde ich auf jeden Fall vor dem Kauf mit einem versierten Fachanwalt sprechen um einerseits die Möglichkeiten, andererseits die Risiken zu erörtern.
Grüße,
Dirk
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