Werkvertrag vom Fachmann prüfen lassen

4,70 Stern(e) 6 Votes

Habt ihr euren Werkvertrag vom Experten prüfen lassen?

  • Ja!

    Stimmen: 10 62,5%
  • Nein.

    Stimmen: 5 31,3%
  • Keine Ahnung ...

    Stimmen: 1 6,3%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    16
B

Bieber0815

Ah, so ungefähr stelle ich mir das auch vor, Danke (Und ich nehme mit: Die unabhängigen Baufinanzierer kennen vielleicht auch einen SV.)

"Fronten vorher klären" sehe ich für mich einfach so: Guten Tag, dürfen wir uns eben vorstellen, meine Frau und ich, die Kinder, und hier ist Frau/Herr xy, sie/er berät uns in allen fachlichen Fragen rund um den Bau. Dies ist natürlich nicht gegen Sie gerichtet, sondern soll nur unsere eigenen Defizite ausgleichen. Bitte behandeln Sie sie/ihn als uns gleichgestellt. (Dies betrifft Baustellenbesuche, wo ja oft der Bauunternehmer das Hausrecht sich einräumen lässt.)

Wenn der Bauunternehmer halbwegs Manieren hat, wird er damit absolut zufrieden sein.

By the way, in meinem beruflichen Umfeld ist es völlig normal, dass man Lieferanten "überwacht". Da fährt man auch mal zu denen in die Werkhalle und guckt, dass Auftrag sowieso ordnungsgemäß durchgeführt wird. Und natürlich wird das durch jemanden erledigt, der davon Ahnung hat. Ganz normal sowas.
 
B

Bieber0815

Mal ein Zitat aus einer Bauleistungsbeschreibung (die frei im Netz verfügbar ist auf der Seite des Unternehmers):
Die Auftragnehmerin [= der Bauunternehmer] übt bis zur endgültigen Übergabe des Hauses das Hausrecht auf der Baustelle aus. Der Bauherr hat das Recht, die Baustelle auf eigene Gefahr zu betreten, um sich vom Bautenstand zu überzeugen und sich über die qualitätsgerechte Ausführung zu informieren. Er hat dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten.
Was ist daran kritisch? Der Bauunternehmer versucht sich vermutlich abzusichern, dass er da wirklich seine Arbeit machen kann und keine "Zivilisten" auf der Baustelle rumturnen (Sicherheit geht vor). Man weiß ja nie. Aber deswegen würde ich ja vorher auch "meinen" SV vorstellen und daraufhinweisen, dass dieser oder andere Vertreter in meinem Auftrag die Baustelle besuchen werden.
 
B

Bauexperte

Hallo,

@ Bauexperte nicht immer Alles auf die Goldwaage legen
"Auf die Goldwaage legen" - kannst Du natürlich so nennen. Ich habe gelernt, daß ich gut daran tue, es genau so zu lesen, wie es geschrieben steht (gilt btw. auch für das gesprochene Wort). Es ist überwiegend die Wahrheit; auch wenn es der jeweilige Schreiber nicht (mehr) registriert, da sich im Lauf der Zeit ein Automatismus entwickelt hat.

Der Bausachverständige ist seit der Vertragsgestaltung mit im Boot und mein Bauträger weiß das auch, wenn der Bauleiter meines Bauträgers auf der Baustelle dadurch wenigstens 1 mal genauer hinsieht habe ich mir schon Ärger erspart.
Ich bin sehr dafür, einen externen SV mit ins Abenteuer Hausbau zu holen. Ich bin dagegen nicht dafür, die Fronten bereits im Vorfeld zu verhärten; deshalb habe ich auf Deine Aussage reagiert.

Alles ist gut, ich bin mit meinem Bausachverständigen bisher zufrieden
Wenn der Bau "rund" läuft, hat sich die Investition gelohnt

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Mir wäre das persönlich zu wenig gewesen, aber das Thema hatten wir beide schon. Wir hatten ein gutes Gefühl damit uns das zählt für uns.
Das ist es, was am Ende des Tages zählt!

Mir sind 9 extern begleitete Abnahmen auch willkommener, als gar keine

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

den Passus wird dir dein Bausachverständiger gleich aus dem Vertrag Streichen lassen
Dieses Ansinnen ernsthaft an uns gerichtet, würden wir auf den Werkvertrag verzichten.

Wozu sollte der Bauträger Hausrecht bekommen? Gibt es was zu verbergen?
Oh man ... wieso unterstellst Du eigentlich vorauseilend die negativste aller Möglichkeiten?

Es geht mitnichten darum, etwas zu "verbergen" ! Es geht einzig und allein darum, daß derjenige, der seinen Kopf für die spätere Gewährleistung hinhält, auch die "Musik bestimmt"! Das bedeutet ja nicht, daß der Bauherr nicht auf die Baustelle darf, es sagt lediglich aus, das der Bauherr nicht weisungsbefugt ist.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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