Zwei Schuppen mit Baugenehmigung von 1948

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B

Barossi

Moin zusammen,

wir haben ein großes Grundstück gekauft. Auf diesem Grundstück steht ein altes Haus, welches abgerissen und Neu aufgebaut werden soll. Auch befinden sich hier noch 2 große Schuppen hinter der §34/§35 Linie mit Baugenehmigungen von 1948.

Dürfen diese Schuppen abgerissen werden und wieder aufgebaut werden?

LG Barossi
 
I

Irgendwoabaier

Wer soll das denn wissen? Auf dem Bauamt fragen, alles andere ist Rätselraten!
 
D

DG

Grundsätzlich fängt beim Neubau auch neues Baurecht an, d.h., man kann nach Abriss der Schuppen nicht damit argumentieren, dass es 1948 eine Baugenehmigung für Schuppen gab, die nicht mehr existieren, weil man sie abgerissen hat. Wenn man die Schuppen abreißt, muss man neu genehmigen, so als ob es die nie gegeben hätte.

Also erst mal stehen lassen und beim Bauamt fragen, wie die die Sache mit einem Neubau sehen. Ich wäre äußerst skeptisch, also falls es da Zusagen für einen Neubau geben sollte, alles schriftlich festhalten und zuerst den Bauantrag für die neuen Schuppen stellen und genehmigen lassen, bevor abgerissen wird.

MfG
Dirk Grafe
 
B

Barossi

Grundsätzlich fängt beim Neubau auch neues Baurecht an, d.h., man kann nach Abriss der Schuppen nicht damit argumentieren, dass es 1948 eine Baugenehmigung für Schuppen gab, die nicht mehr existieren, weil man sie abgerissen hat. Wenn man die Schuppen abreißt, muss man neu genehmigen, so als ob es die nie gegeben hätte.

Also erst mal stehen lassen und beim Bauamt fragen, wie die die Sache mit einem Neubau sehen. Ich wäre äußerst skeptisch, also falls es da Zusagen für einen Neubau geben sollte, alles schriftlich festhalten und zuerst den Bauantrag für die neuen Schuppen stellen und genehmigen lassen, bevor abgerissen wird.

MfG
Dirk Grafe
Moin Dirk,

vielen Dank für deine Antwort. So etwas erzählte mir das Bauamt auch. Doch was darf man mit dem alten Schuppen machen? Restaurieren? Neues Dach? Neue Türen und Fenster? Verblender davor mauern? Ab wann muss das Bauamt eingeschaltet werden?

LG Barossi
 
D

DG

Alles Einzelfallentscheidungen. ;) Allein eine veränderte Nutzung kann Dir schon das Genick brechen, wenn diese nicht zum ursprünglichen Bauantrag bzw. zur Genehmigung passt.

Was Du an Reparaturen und etwaigen Umbauten vornehmen darfst, kann Dir sicher ein Architekt erklären - wenn Du beim Bauamt fragst, bekommst Du natürlich nur rechtsverbindliche Aussagen ... ob die in Deinem Sinne sind, hängt auch davon ab, was Du denn mit den Schuppen vorhast!? :)

MFG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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