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ᐅ Zwei Schuppen mit Baugenehmigung von 1948


Erstellt am: 03.05.15 20:12

B
Barossi
03.05.15 20:12
Moin zusammen,

wir haben ein großes Grundstück gekauft. Auf diesem Grundstück steht ein altes Haus, welches abgerissen und Neu aufgebaut werden soll. Auch befinden sich hier noch 2 große Schuppen hinter der §34/§35 Linie mit Baugenehmigungen von 1948.

Dürfen diese Schuppen abgerissen werden und wieder aufgebaut werden?

LG Barossi
I
Irgendwoabaier
03.05.15 22:10
Wer soll das denn wissen? Auf dem Bauamt fragen, alles andere ist Rätselraten!
E
EveundGerd
03.05.15 22:59
Oder in der Landesbauordnung Deines Bundeslandes nachlesen.;)
D
DG
04.05.15 17:24
Grundsätzlich fängt beim Neubau auch neues Baurecht an, d.h., man kann nach Abriss der Schuppen nicht damit argumentieren, dass es 1948 eine Baugenehmigung für Schuppen gab, die nicht mehr existieren, weil man sie abgerissen hat. Wenn man die Schuppen abreißt, muss man neu genehmigen, so als ob es die nie gegeben hätte.

Also erst mal stehen lassen und beim Bauamt fragen, wie die die Sache mit einem Neubau sehen. Ich wäre äußerst skeptisch, also falls es da Zusagen für einen Neubau geben sollte, alles schriftlich festhalten und zuerst den Bauantrag für die neuen Schuppen stellen und genehmigen lassen, bevor abgerissen wird.

MfG
Dirk Grafe
B
Barossi
04.05.15 17:47
Dirk Grafe schrieb:
Grundsätzlich fängt beim Neubau auch neues Baurecht an, d.h., man kann nach Abriss der Schuppen nicht damit argumentieren, dass es 1948 eine Baugenehmigung für Schuppen gab, die nicht mehr existieren, weil man sie abgerissen hat. Wenn man die Schuppen abreißt, muss man neu genehmigen, so als ob es die nie gegeben hätte.

Also erst mal stehen lassen und beim Bauamt fragen, wie die die Sache mit einem Neubau sehen. Ich wäre äußerst skeptisch, also falls es da Zusagen für einen Neubau geben sollte, alles schriftlich festhalten und zuerst den Bauantrag für die neuen Schuppen stellen und genehmigen lassen, bevor abgerissen wird.

MfG
Dirk Grafe

Moin Dirk,

vielen Dank für deine Antwort. So etwas erzählte mir das Bauamt auch. Doch was darf man mit dem alten Schuppen machen? Restaurieren? Neues Dach? Neue Türen und Fenster? Verblender davor mauern? Ab wann muss das Bauamt eingeschaltet werden?

LG Barossi
D
DG
04.05.15 18:04
Alles Einzelfallentscheidungen. 😉 Allein eine veränderte Nutzung kann Dir schon das Genick brechen, wenn diese nicht zum ursprünglichen Bauantrag bzw. zur Genehmigung passt.

Was Du an Reparaturen und etwaigen Umbauten vornehmen darfst, kann Dir sicher ein Architekt erklären - wenn Du beim Bauamt fragst, bekommst Du natürlich nur rechtsverbindliche Aussagen ... ob die in Deinem Sinne sind, hängt auch davon ab, was Du denn mit den Schuppen vorhast!? 🙂

MFG
Dirk Grafe
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