Hausverkäufer zahlt seine Notarkosten nicht!

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B

Bauexperte

Und von welchen Kosten reden wir da in Euro?
das kann eigentlich nicht die Welt kosten ...

... und soweit ich das richtig erinnere, kann der TE sich das Geld - sofern es sich via Notarvertrag oder anderweitig nachweisen läßt - zivilrechtlich einklagen. Ob sich dann Aufwand und Ergebnis wirtschaftlich lohnen, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

toxicmolotof

Suggestivfrage, Martina... darauf wollte ihn hinaus.

Löschung Grundschuld hat bei uns irgendwie 50 Euro Bank und 50 Euro Gericht gekostet. Der Notar hats "inklusive" bei der Beurkundung gemacht. Da wären es wohl sonst um die 80 Euro gewesen.
 
I

Infosucher

Es geht ja ums Prinzip. Im Moment liegen wir bei 500 €. Nun wird erst mal der Gerichtsvollzieher eingeschaltet. Der kostet natürlich auch wieder extra. Da liegen wir im Anschluss sicher über 1.000 € die dann bei uns eingeholt werden weil die anderen meinen nicht zahlen zu müssen. Ob das nun die Welt ist oder nicht.

Einklagen ist immer eine Sache. Wir sind nicht rechtsschutzversichert. Das würde den Rahmen wahrscheinlich völlig sprengen. Wenn der Notar schon kein Erfolg hatte mit einem Gerichtsvollzieher, dann werden wir den ebenfalls nicht haben!
 
B

Bauexperte

Es geht ja ums Prinzip.
Prinzipienreiterei ist so eine Sache ....

Bremse den GV und zahle die Kosten und buche es - im Zweifelsfall - unter Lebenserfahrung ab. "Gutes" Geld, "schlechtem" hInterhyprzuwerfen, hat noch nie etwas Gutes erbracht. Wenn es weiterhin krumm läuft, zahlst Du eh, dann würde ich an Deiner Stelle doch ein anhäufen von sinnlosen Kosten vermeiden wollen ...?

Einklagen ist immer eine Sache. Wir sind nicht rechtsschutzversichert.
Nur die ganz alten Rechtsschutzversicherungen (bis ca. Mitte 70er Jahre abgeschlossen) haben Vertragsrecht abgedeckt; insofern nicht auch noch darüber ärgern

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
V

Voki1

1. Rechnung selbst bezahlen. Verzögerungen sind hier nur unschön und Du haftest als Gesamtschuldner eh unmittelbar und direkt.
2. Den Verkäufer unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Zahlt dieser nicht, so den üblichen Weg zur Erlangung eines Titels gehen.
3. Rechtsschutzversicherung brauchst Du nicht. Den Prozess kannst Du nicht verlieren, mithin sollten keinerlei Befürchtungen bestehen, dass ihr auf den Kosten sitzen bleibt. Ich unterstelle dabei, dass der Verkäufer den Kaufpreis noch nicht vollständig verjubelt hat.

"Es geht mir ums Prinzip..." sind sehr beliebte letzte Worte vor einem wirklich kapitalem Schaden.
 
V

Voki1

Wow, ich bekomme in meinem Beitrag Werbung für "Badwelten". Nach dem Erfordernis zur Entfernung der verlegten Fliesen .... interessant bis geschmacklos.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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