Vorvertrag um Grundstücksservice des Anbieters zu nutzen

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Lars881

Ich wäre immer noch neugierig, wie dieses Vertragswerk aussehen soll und wie da der Erfolgsfall beschrieben ist...
 
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Voki1

Das ist die Kunst der Juristen. Übrigens keine sonderlich schwierige Disziplin für solche (meistens) unanspruchsvollen Verträge.
 
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Voki1

Was willst Du? Einen Text, den Du dann verwenden kannst ohne dafür auch nur einen Cent zu bezahlen? Oder glaubst Du einfach nicht, dass man solche Verträge formulieren kann?

Umsonst gibt es nichts. Die Glaubensfrage indes würde mich nicht wundern, ehrlich gesagt.
 
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Lars881

Ich brauch so nen Text nicht verwenden, da ich als Handelsvertreter grundsätzlich nur vorgefertigte Verträge des Anbieters, den ich vertrete, verwende. So wie alle anderen auch.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Vertragswerk gibt, das den Interessenten nur bindet, wenn er von denen ein Grundstück kauft. Das würde bedeuten, dass der Bauherr trotz dieses Vertrages die Freiheit hätte, bei einer anderen Firma ein Haus zu kaufen und auf einem anderen Grundstück zu bauen. Das macht dieses Werk dann eigentlich überflüssig. Mir stellt sich auch die Frage, was man damit erreichen will.

Ich kenne nur die Praxis, das etwas vor Vertrag genannt wird, der Kunde aber nachher keine Wahlmöglichkeit mehr hat. Das sind aus meiner Sicht halt keine anständigen Geschäftsmethoden und der Kunde merkt es dann meistens erst wenn es zu spät ist.
Davor hatte ich gewarnt und du hättest das jetzt ganz simpel widerlegen können um anderen Forumsteilnehmern die Bedenken zu nehmen. Offensichtlich war das aber auch bei dir nur Hörensagen...
 
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Florian_1976

Wir haben uns in letzter Zeit mit mehreren Fertighausanbietern unterhalten. Alle wollen einen Vorvertrag an den Mann bringen. Mit Rücktrittsrecht für den Fall, dass kein Grundstück gefunden wird. Das sieht dann z.B. folgendermaßen aus:

"Der Bauherr erklärt, dass ein Grundstück, welches mit dem von XXX erworbenen Haus bebaut werden kann, noch nicht vorhanden ist. Das seinen Wünschen entsprechende Grundstück sucht der Bauherr mit einem von ihm beauftragten Makler.

Der Bauherr kann kostenlos vom Vertrag zurücktreten, ohne dass er eine Entschädigung an XXX zu zahlen hat, wenn er binnen 6 Monaten trotz seiner unverzüglichen und nachdrücklichen Bemühungen – auch unter Einschaltung von Maklern – kein Baugrundstück gefunden hat und feststeht, dass zu den obigen Bedingungen ein Baugrundstück endgültig nicht erworben werden kann.

Das kostenlose Rücktrittsrecht ist dann nicht gegeben, wenn der Bauherr binnen einer 2-Jahresfrist mit einem anderen Baupartner baut. Wir verweisen auf § 7 der allgemeinen Vertragsbedingungen." [10% der Auftragssumme = in etwa TEUR 25]


Gerade den letzten Satz finde ich wirklich krass, so dass wir den Werkvertrag in der Form sicherlich nicht unterzeichnen werden.


Mir ist trotz der Diskussion in diesem Thread noch nicht so ganz klar, welche Möglichkeiten man hat und welche Konsequenzen sie mit sich bringen (Annahme ist jeweils, dass noch kein Grundstück vorhanden ist):


a. Vorvertrag mit Hersteller unterzeichnet + Vertrieb des Herstellers findet Grundstück: ich bin gezwungen mit dem Hersteller zu bauen und muss Grunderwerbsteuer auf Haus+Grundstück zahlen.

b. Vorvertrag mit Hersteller unterzeichnet + ich finde selbst das Grundstück: ich bin gezwungen mit dem Hersteller zu bauen und muss Grunderwerbsteuer auf Haus+Grundstück zahlen

c. kein Vorvertrag abgeschlossen, aber der Hersteller kennt mich und findet ein Grundstück, das er mir anbietet -> er zeigt mir das Grundstück; ich wende mich direkt an den Verkäufer des Grundstücks und schließe mit dem einen Kaufvertrag ab -> ich kann bauen mit wem auch immer ich möchte; um nicht mit dem Finanzamt in Diskussionen zu geraten, nehme ich den Hersteller, der mir das Haus vermittelt hat, gerade nicht. Moralisch fragwürdig und da der Vertriebler meine Situation kennt, wird er mir das Szenario vermutlich nicht ermöglichen

d. kein Vorvertrag abgeschlossen, aber der Hersteller kennt mich und findet Grundstück, das er mir anbietet -> Abschluss eines Werkvertrags mit Vorbehalt, dass dieser nur Bestand hat soweit Grundstück xy von mir gekauft wird -> ich bin gezwungen mit dem Hersteller zu bauen und muss Grunderwerbsteuer auf Haus+Grundstück zahlen

e. ich suche eigenständig über Makler/Bauämter, bitte alle Bekannte/Freunde doch darauf zu achten, ob ihnen beim nachmittäglichen Spaziergang ein Grundstück auffällt -> Kauf Grundstück -> nachgelagert Gespräche mit den Herstellern -> ich bin völlig flexibel hinsichtlich meiner Entscheidung mit wem ich baue und muss nur Grunderwerbsteuer für das Grundstück zahlen


Gibt es sonstige Varianten?

Wir tendieren zu den Varianten d+e. Ist es tatsächlich so, dass sich Hersteller auf Variante d einlassen? Läuft das so ab, wenn ein Hersteller ein Grundstück für einen Interessenten, der keinen Vorvertrag abgeschlossen hat, findet?

Wie macht man das am besten mit den Maklern? Investiert man einen Tag für die Suche nach Maklern, Kontaktaufnahme, Eintragung in Datenbanken und erkundigt sich dann monatlich per Email nach dem aktuellen Stand bzw. versichert, dass man weiterhin Interesse hat?


VG


Florian
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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