ᐅ Begehbare Garage auf Grundstücksgrenze
Erstellt am: 02.12.14 11:55
J
Jochen201402.12.14 11:55Hallo,
ich bin neu hier und sende erst mal ein freundliches Hallo in die Runde.
Hab mich hier angemeldet, da ich bisher noch keine klare Aussage zu einer Frage von mir finden konnte.
Garagen darf man auf die Grundstücksgrenzen bauen!?
Darf man diese Garagen dann begehbar machen / Terrasse auf dem Dach?
Falls ja, was muss zwingend beachtet Warden?
Würde mich über viele informativen Antworten freuen.
Gruß
Jochen
ich bin neu hier und sende erst mal ein freundliches Hallo in die Runde.
Hab mich hier angemeldet, da ich bisher noch keine klare Aussage zu einer Frage von mir finden konnte.
Garagen darf man auf die Grundstücksgrenzen bauen!?
Darf man diese Garagen dann begehbar machen / Terrasse auf dem Dach?
Falls ja, was muss zwingend beachtet Warden?
Würde mich über viele informativen Antworten freuen.
Gruß
Jochen
D
Doc.Schnaggls02.12.14 12:25Hallo Jochen,
ja, Du darfst Garagen im Normalfall direkt auf die Grenze bauen.
Du musst allerdings beachten, dass die maximale Grenzbebauung bei insgesamt 15m und maximal 9m am Stück betragen darf.
Bei einer Terrasse auf der Garage müssen üblicherweise die Abstandsflächen zum Nachbar eingehalten werden.
Grüße,
Dirk
ja, Du darfst Garagen im Normalfall direkt auf die Grenze bauen.
Du musst allerdings beachten, dass die maximale Grenzbebauung bei insgesamt 15m und maximal 9m am Stück betragen darf.
Bei einer Terrasse auf der Garage müssen üblicherweise die Abstandsflächen zum Nachbar eingehalten werden.
Grüße,
Dirk
Ich hatte mich auch mal vor einiger Zeit im Internet informiert, weil mein Nachbar mit der Idee gespielt hatte, auf seiner Garage nachträglich eine Dachterrasse für seine Mieter zu errichten.
Wenn die Garage auf Basis einer Sonderregelung unter Umgehung der üblichen Abstände zum Nachbargrundstück auf der Grundstücksgrenze gebaut werden darf (was oft der Fall ist), so darf sie meines Wissens auch nur für diesen Zweck (als Garage) genutzt werden. Ein Ausbauen zu einem zusätzlichen Wohnraum, das Ausbauen des Dachs zu einer Dachterrasse etc. wären eine nicht genehmigte Nutzungsänderung und damit würde die Baugenehmigung hinfällig.
Man dürfte über der Garage einen aufgeständerten Balkon mit den üblichen Abständen zum Nachbargrundstück errichten, also nicht bis an die Grenze heran (üblicherweise 2-3 m Abstand?). Eine direkte Nutzung des Garagendaches ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich. Auf jeden Fall benötigt man eine Baugenehmigung. Ob eine Zustimmung des Nachbarn die gesetzliche Regelung aufheben kann, weiß ich auch nicht; ich halte es aber für unwahrscheinlich.
Wenn die Garage auf Basis einer Sonderregelung unter Umgehung der üblichen Abstände zum Nachbargrundstück auf der Grundstücksgrenze gebaut werden darf (was oft der Fall ist), so darf sie meines Wissens auch nur für diesen Zweck (als Garage) genutzt werden. Ein Ausbauen zu einem zusätzlichen Wohnraum, das Ausbauen des Dachs zu einer Dachterrasse etc. wären eine nicht genehmigte Nutzungsänderung und damit würde die Baugenehmigung hinfällig.
Doc.Schnaggls schrieb:
Bei einer Terrasse auf der Garage müssen üblicherweise die Abstandsflächen zum Nachbar eingehalten werden.
Man dürfte über der Garage einen aufgeständerten Balkon mit den üblichen Abständen zum Nachbargrundstück errichten, also nicht bis an die Grenze heran (üblicherweise 2-3 m Abstand?). Eine direkte Nutzung des Garagendaches ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich. Auf jeden Fall benötigt man eine Baugenehmigung. Ob eine Zustimmung des Nachbarn die gesetzliche Regelung aufheben kann, weiß ich auch nicht; ich halte es aber für unwahrscheinlich.
FrankH schrieb:
Ob eine Zustimmung des Nachbarn die gesetzliche Regelung aufheben kann, weiß ich auch nicht; ich halte es aber für unwahrscheinlich.reine Zustimmung weiss ich nicht, aber ggf eine Baulast-Eintragung? würde ich mir als Nachbar aber 3x überlegen bzw. entsprechend vergueten lassen...Ähnliche Themen