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ᐅ Wie lange dauert das mit der Grunderwerbsteuer?


Erstellt am: 16.10.14 19:00

N
nathi
16.10.14 19:00
Am 24.6. wurde unsere Auflassungsvormerkung eingetragen. Übergang (Bezahlung) des Grundstücks war am 26.7.
Negativzeugnis und Grundbucheintrag haben wir zwischendurch auch mal bezahlt.
Mehr kam noch nicht.

Wie lange dauert denn sowas beim Finanzamt, bis sie mal die Steuern haben wollen? (Und sollten sie die nicht möglichst schnell haben wollen?)
Das ganze ist ein größeres Baufeld. Einige Grundstücke wurden vor unserem verkauft, einige erst später. Im aktuellen Grundbuchauszug sind die meisten Grundstücke schon "richtig" übertragen, auch die nach unserem verkauften. Allerdings ist auch bei zwei anderen Grundstücken bisher nur eine Auflassungsvormerkung eingetragen (die kurz vor unserem verkauft wurden). Komischerweise wird auf diesen Grundstücken sogar schon gebaut...

Gibt es irgendwelche Tricks, um die Sache zu beschleunigen? Und warum wird sowas so unterschiedlich schnell abgearbeitet?
W
Wastl
17.10.14 08:05
nathi schrieb:

Gibt es irgendwelche Tricks, um die Sache zu beschleunigen? Und warum wird sowas so unterschiedlich schnell abgearbeitet?
Ruf den zuständigen Sachbearbeiter /in an. Bei uns war es ähnlich. Ich habe dann erfahren das die Sachbearbeiterin krank war und die Kollegin hat es dann zu sich genommen und weiter bearbeitet.
Warum wird es unterschiedlich schnell bearbeitet? Bei uns waren die Sachbearbeiter nach Anfangsbuchstaben Nachnamen aufgeteilt. Die eine war krank, die andere im Urlaub,...
K
K1300S
17.10.14 09:16
Bei uns kam eine Woche nach Kaufvertrag der Fragebogen (wegen Koppelgeschäft), und eine Woche nach Abgabe des Fragebogens war der Bescheid da. Man möchte meinen, dass das Finanzamt das in den seltensten Fällen auf die lange Bank schiebt.
B
Bauherren2014
17.10.14 09:39
Bei uns hat sich das Ganze hingezogen und ich denke, es wird von Finanzamt zu Finanzamt und von Grundbuchamt zu Grundbuchamt unterschiedlich sein.

Bei uns war es so:
-Grundstückskauf 10/2012
-Eintragung der Auflassungsvormerkung 10/2012
-Bescheid zur GES Ende 02/2013
-Eigentumswechsel im Grundbuch 11/2013

Wenn die Auflassungsvormerkung im Grundbuch drinnen steht und der Kaufpreis bezahlt ist, dann kann auch mit dem Bau begonnen werden. Uns sagte man gleich zu Beginn, dass die Umschreibung im Grundbuch bis zu einem Jahr dauern könnte (hat es ja dann auch).
D
DerBjoern
17.10.14 10:07
Dauerte bei uns auch nur wenige Tage.
Grundsätzlich gilt bei Forderungen/Verpflichtungen gegenüber der öffentlichen Hand:

Bekommst du Geld musst du dich auf mehrere Monate Wartezeit einlassen.
Musst du Geld bezahlen =>"Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Erstellungsdatum des Bescheides"
K
klblb
17.10.14 10:08
Bei uns war die erste Reaktion vom FA die Zusendung eines Fragebogens zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer. Die wollen mit den Fragebogen hauptsächlich rausfinden, ob du Haus und Grundstück getrennt und zusammen gekauft hast. Ca. 6 Wochen nachdem Rücksenden des Fragebogens hatten wir den Steuerbescheid.
grundbuchamtauflassungsvormerkungfinanzamtgrundstücke