ᐅ Baugesuch Vermessung des Grundstücks
Erstellt am: 10.09.14 08:40
Hallo zusammen,
bei Einreichung eines Baugesuches muss auch ein Lageplan des Gebäudes, Garage, Wege etc. eingetragen sein. Ist es hierbei bereits notwendig die Einfamilienhaus exakt zu bestimmen oder reicht es aus dies zeichnerisch darzustellen und einen Auszug aus dem Katasteramt beizulegen?
bei Einreichung eines Baugesuches muss auch ein Lageplan des Gebäudes, Garage, Wege etc. eingetragen sein. Ist es hierbei bereits notwendig die Einfamilienhaus exakt zu bestimmen oder reicht es aus dies zeichnerisch darzustellen und einen Auszug aus dem Katasteramt beizulegen?
B
Bauexperte10.09.14 11:08Hallo,
ich verstehe Deine Frage nicht; Du hast doch bereits eine Baugenehmigung vorliegen. Dann weißt Du doch recht genau, was Du brauchst und was nicht 😕
Grüße, Bauexperte
ich verstehe Deine Frage nicht; Du hast doch bereits eine Baugenehmigung vorliegen. Dann weißt Du doch recht genau, was Du brauchst und was nicht 😕
Grüße, Bauexperte
Hallo speer,
ich verstehe ebenfalls nicht, worauf Du hinaus willst. Wie soll man die Einfamilienhaus zeichnerisch darstellen; zumal in Verbindung mit dem Katasterplan, der gar keine Höhen enthält!?
Spielt aber prinzipiell auch keine Rolle: Bauantrag ohne konkrete Einfamilienhaus kann man sich gleich sparen.
Falls die Frage darauf abzielt, die Einfamilienhaus später zu ändern, muss man eben einen Nachtrag zum Bauantrag stellen incl. aller Konsequenzen, die das uU mit sich bringt oder aber man zockt auf eine Bauabnahme trotz signifikant veränderter Einfamilienhaus.
Davon sollten zartbesaitete Gemüter allerdings Abstand nehmen.
MfG
Dirk Grafe
ich verstehe ebenfalls nicht, worauf Du hinaus willst. Wie soll man die Einfamilienhaus zeichnerisch darstellen; zumal in Verbindung mit dem Katasterplan, der gar keine Höhen enthält!?
Spielt aber prinzipiell auch keine Rolle: Bauantrag ohne konkrete Einfamilienhaus kann man sich gleich sparen.
Falls die Frage darauf abzielt, die Einfamilienhaus später zu ändern, muss man eben einen Nachtrag zum Bauantrag stellen incl. aller Konsequenzen, die das uU mit sich bringt oder aber man zockt auf eine Bauabnahme trotz signifikant veränderter Einfamilienhaus.
Davon sollten zartbesaitete Gemüter allerdings Abstand nehmen.
MfG
Dirk Grafe
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