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ᐅ Ermittlung Kaufpreis via BaupreisIndex


Erstellt am: 13.07.14 18:58

K
KalkSandStein0
13.07.14 18:58
Ich interessiere mich für einen Hauskauf innerhalb der Familie - es gibt ein unabhängiges Sachverständigengutachten von 1993 und einen Erbvertrag (die rechtlichen Grundlagen hieraus sind für meine Frage nicht relevant).

Der aktuelle Kaufpreis ist in diesem Erbvertrag wie folgt festgelegt:
Verkehrswert lt. Gutachter in 1993 == 320.000 DM (damals gabs noch keinen Euro ;-)
Ausgangspunkt 1985 == 100 Punkte.

Der aktuelle Kaufpreis soll dem heutigen Baupreis-Index (exakter Wortlaut im Erbvertrag: Preisindex für Bauleistungen am Bauwerk) angeglichen werden. (Ich nehme deshalb an, dass es sich um den Baupreis-Index handelt)

Wie wird der aktuelle Kaufpreis berechnet, gibt es hierzu Tabellen - wenn ja, wie nutze ich sie? Hab schon einiges ergoogelt, aber finde keine konkreten Rechenbeispiele, da es in 2005 und 2010 irgendwelche Änderungen gegeben hat ...

Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Der damalige Sachverständige ist gerade für 3 Wochen in Urlaub und ich würde gerne zeitnah eine ungefähre Preisangabe wissen, auf die ich mich beim Hauskauf einlassen müsste.

Vielen herzlichen Dank für Eure Unterstützung
Ulrich
S
Soroka
13.07.14 21:36
Nun ehrlich, ich würde ein neues Gutachten einholen. Da hat sich doch in der Zwischenzeit einiges geändert. Mit Hochrechnen allein ist es meiner Meinung nach nicht getan. Es ist ja in der Zwischenzeit wohl auch ein Zeitwertverlust eingetreten. Ich habe das damals auch gemacht und war so mit 400-500 € dabei. Für ein wenig Sicherheit ist das nicht zu viel Geld.
K
KalkSandStein0
13.07.14 21:41
hallo soroka - danke für deine schnelle Antwort. Leider kann lt. Erbschaftsvertrag kein neues Gutachten zur Preisermittlung erstellt werden, das damalige Gutachten ist preisbindend. Sonst hätte ich in ein neues Gutachten schon investiert. Schönen Fussball-Abend wünsche ich dir!
T
toxicmolotof
13.07.14 22:03
Die Hochrechnung führt, auch wenn du den richtigen Index ermittelt hast zu einem zu hohen Wert, weil die Nutzung und damit der Wertverlust der Immobilie nicht zwingend korrekt widerspiegelt. Da hat Soroka recht.

Und bei der Erstellung der Urkunde hat jemand m.E. nicht aufgepasst/versagt. Es sei denn das war so gewollt.
B
Bauexperte
14.07.14 17:11
Hallo Ulrich,
KalkSandStein schrieb:
Ich interessiere mich für einen Hauskauf innerhalb der Familie - es gibt ein unabhängiges Sachverständigengutachten von 1993 und einen Erbvertrag (die rechtlichen Grundlagen hieraus sind für meine Frage nicht relevant).

Der aktuelle Kaufpreis ist in diesem Erbvertrag wie folgt festgelegt:
Verkehrswert lt. Gutachter in 1993 == 320.000 DM (damals gabs noch keinen Euro ;-)
Ausgangspunkt 1985 == 100 Punkte.

Der aktuelle Kaufpreis soll dem heutigen Baupreis-Index (exakter Wortlaut im Erbvertrag: Preisindex für Bauleistungen am Bauwerk) angeglichen werden. (Ich nehme deshalb an, dass es sich um den Baupreis-Index handelt)
Ich nehme an, der Erbvertrag hatte seinerzeit den Grund, alle Erben "nachvollziehbar" gleich zu stellen? DAS hat aber - aus meiner subjektiven Sicht - zunächst nix mit der aktuellen Situation zu tun, da Du nicht zu den betreffenden Erben (lt. Erbvertrag) gehörst ?

Entgegen Deiner Ansicht, sind daher die rechtlichen Grundlagen sehr wohl maßgebend, eine verlässliche Antwort zu geben 😉

Grüße, Bauexperte
S
Soroka
15.07.14 18:26
Wenn ich dich richtig verstehe sollst du innerhalb der Familie ein vielleicht überteuertes Haus kaufen. Das Grundstück gehört dir dann auch noch nicht. Also ehrlich, unter diesen Umständen, würde ich die Finger davon lassen.
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