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nordanney17.06.14 16:35Mattes82 schrieb:
die eheähnliche gemeinschaft kann unter keinen umständen in den genuß von ehelichen freibeträgen kommen?Wohl nicht. Ein bisschen verheiratet gibt es nicht.wie wird denn die grunderwerbsteuer berechnet? normalerweise nach dem Kaufpreis. Könnte ich jetzt einfach einen Kaufpreis in Höhe des Freibetrages ansetzen? Dann zahlt meine Freundin nur 20000. Ich gebe damit meinen Anteil natürlich zu günstig her. Es könnte aber dann ja sein, dass Sie einen höheren Anteil an der Renovierung trägt ohne dass dies im Kaufvertrag einfließt
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