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Erstellt am: 01.04.26 13:34

Y
ypg
02.04.26 13:56
Barnaby schrieb:
Das Angebot für die Außenanlegen (115.000€, ich habe zu Beginn fälschlicherweise nur 100.000€ genannt) beinhaltet die Stützmauern zum Nachbarn und an unserem Haus, Unterfangung der Nachbarstützmauer, L-Steine / Abfangung unserer Terrasse nach 10m Richtung Hang aufwärts, Terrassierung der südlichen Außenanlagen und Bodenarbeiten.
Ich nehme mit dass ihr das als komplett unrealistisch anseht ?

Ja, ich denke nicht, dass die Bodenarbeiten unkludiert sind.
Du meinst, dass es jetzt beim Nachbarn so (ähnlich) ist?



Schön, dass wir Dich nicht verschreckt haben und Du noch Feddback gibst.
B
Barnaby
02.04.26 14:03
ypg schrieb:
Du meinst, dass es jetzt beim Nachbarn so (ähnlich) ist?

Ja, und er hat auch eine Überdachung

ypg schrieb:
Ja, ich denke nicht, dass die Bodenarbeiten unkludiert sind.

grundsätzliche Baggerarbeiten sind laut GU dabei, vorausgesetzt Aushub kann temporär gelagert werden. Wir haben aber auch 36.000 Kosten für Entsorgung Deponie bei unbelasteten Boden im Angebot mit eingeplant, GU + wir denken es kann einiges wiederverwendet werden zum Verfüllen. 

ypg schrieb:
Schön, dass wir Dich nicht verschreckt haben und Du noch Feddback gibst.

Ist doch eine lebhafte & interessante Diskussion, wir sind dankbar über konstruktive Rückmeldungen jeder Art (vor allem zum Grundriss)
H
hanghaus2023
02.04.26 16:55
Hier mal mein UG zu Deinem OG. Dann brauchst nur 2 Etagen. So kommst mit dem Budget eher gut hin. Das Haus dann 1 m höher setzen. Die SM so wie der Nachbar dann 1 m weniger hoch. 
Zwichen CP und Eingang ein Glasdach. 
Den Istzustand des Nachbarn habe ich nicht verstanden. Gibt es denn keine Bilder vom GS mit dem Haus vom Nachbar? 

H
hanghaus2023
02.04.26 17:04
Barnaby schrieb:
Kannst du kurz ausführen was genau mit Verbau der UG Baugrube meinst

Barnaby schrieb:
Unterfangung der Nachbarstützmauer,

Falls auf der Grenze bereits eine SM steht und diese unterfangen wird, brauchst keinen Verbau. Eine fachgerechte Unterfangung ist sehr teuer. 

Mit meinem Vorschlag musst auch 1 m weniger unterfangen.
D
derdietmar
02.04.26 19:10
Hallo,

die BayBO erlaubt Stützmauern bis zu einer Höhe von 2 m an der Grundstücksgrenze. Relevant ist immer das natürliche Gelände. 

Angenommen dein Plan ist korrekt, dann zeigt der Schnitt, dass das natürliche Gelände auf der Westseite an der Hauswand genau auf Höhe des mittleren Geschosses liegt. Du müsstest dort also eine gesamte Geschosshöhe mittels Stützmauer erhöhen. Jetzt kommt es darauf an, welche baurechtlichen Regelungen hier gelten. Offensichtlich gibt es einen Bebauungsplan, da die Grenzbebauung vorgeschrieben ist. Zudem ist die genaue Ausführung der Nachbarmauer relevant.

  • Ist die Gebäudetiefe begrenzt, hat der Nachbar sie komplett ausgenutzt?
  • Ist die Mauer auf Nachbarseite zu euerem Grundstück eine Seitenwand der unteren Terrasse auf der die obere Terrasse aufliegt (aus Sicht eures Grundstücks somit eine Gebäudeaußenwand?

Wenn der Bestand alt genug ist, wird das Bauamt diesen auch schützen, selbst wenn der Nachbar sich selbst eingegraben hat. Daher sehe ich die Genehmigungsfähigkeit eher kritisch. Die Zustimmung des Nachbarn ist irrelevant, es gelten die Vorgaben aus der BayBO.

Zu den Kosten wurde bereits einiges gesagt. Das Angebot von 750000 Euro gilt wohl für die Errichtung des Gebäudes (alle roten und grünen Wände, schlüsselfertig). Hierfür gibt es ein Angebot und die Höhe erscheint mir realistisch für ein einfaches GU-Haus in normaler Ausstattung.

Die Erdarbeiten und Außenanlagen sind aber außen vor, die wirst du sicherlich nicht zum Festpreis bekommen. Aufgrund der Grenzbebauung sind besondere Sicherungsmaßnahmen und Unterfangungen nötig, ihr könnt nicht einfach die Terrasse und des Nachbarn abgraben.

Problematisch wird die Zwischenlagerung des Aushubs werden, hierfür bleibt nur die westliche Grundstücksseite. Aufgrund der südlichen Stützmauern außerhalb des eigentlichen Hauses und der überall nötigen Baugrubenböschungen kann kein Bagger in den hinteren Teil fahren. Das wäre nur über ein noch weiter südlich liegendes freies Grundstück möglich. Die anfallenden Aushubmassen werden zudem regelmäßig massiv unterschätzt, fraglich ob der Platz mit Baugruben überhaupt noch ausreicht.

Die 100000 Euro werden vermutlich nur für die Erdarbeiten aufzuwenden sein, bei Zwischenlagerung außerhalb des Grundstücks explodieren die Kosten. Die Außenanlagen selbst werden sich mit all diesen Treppen und Geländern auch auf mindestens 50000 Euro belaufen, wenn du viel Eigenleistung erbringst. Ansonsten wird das wohl auch eher sechsstellig. 

Viele Grüße
Y
ypg
02.04.26 21:46
hanghaus2023 schrieb:
Den Istzustand des Nachbarn habe ich nicht verstanden.

Wieso nicht? Der TE hat doch bestätigt, wie ich es angezeigt habe. Nur dass er auch eine Überdachung über seinen Balkon hat. Genau dort, wo der Barnaby seine Terrassenüberdachung haben möchte. Im Prinzip passt der Barnaby sich mit seiner DHH an. Das war nur schlecht anfangs kommuniziert.
hanghaus2023 schrieb:
Hier mal mein UG zu Deinem OG. Dann brauchst nur 2 Etagen. So kommst mit dem Budget eher gut hin. Das Haus dann 1 m höher setzen. Die SM so wie der Nachbar dann 1 m weniger hoch. 
Zwichen CP und Eingang ein Glasdach.

Ich glaube nicht, dass man sich auf Kartoffelsuppe einlässt, wenn einem Risotto versprochen wurde.
derdietmar schrieb:
Das Angebot von 750000 Euro gilt wohl für die Errichtung des Gebäudes (alle roten und grünen Wände, schlüsselfertig). Hierfür gibt es ein Angebot und die Höhe erscheint mir realistisch für ein einfaches GU-Haus in normaler Ausstattung.

Ja, denke ich auch. 
derdietmar schrieb:
Die Erdarbeiten und Außenanlagen sind aber außen vor, die wirst du sicherlich nicht zum Festpreis bekommen.

Halt nach BLB die 20cm unterhalb Bodenplatte/Keller. Rest wird sicherlich dann extra gehen.
derdietmar schrieb:
Problematisch wird die Zwischenlagerung des Aushubs werden,


Deshalb auch gleich die Aufschlüsselung/Positionserweiterung  mit den Deponiekosten.

@Barnby, hast Du denn schon ein aufgeschlüsseltes Angebot bzw. die BLB, wo Du ml nachsehen kannst, was nur pauschal erwähnt wird?