ᐅ Eine Klausel auf Seite 26 hat mich ein bisschen mehr als 21.000 € gekostet — wer hat Ähnliches erlebt?
Erstellt am: 15.05.26 17:39
F
fristly
Hallo zusammen,
ich möchte eine Erfahrung teilen, die mich noch immer beschäftigt — und eine ehrliche Frage an euch stellen.
Ich baue gerade ein Haus mit einem Fertighaushersteller. Vor einigen Wochen bekam ich ein Schreiben: Preiserhöhung von 5,52 % wegen Ablauf der Festpreisgarantie. Das macht über 21.000 € zusätzliche Kosten.
Das Bittere daran: Die Klausel stand schwarz auf weiß in meinem Bauvertrag. Auf Seite 26. In einem Paragrafen, den ich zwar irgendwann mal überflogen hatte — aber dessen Tragweite und Konsequenz mir nie klar waren. Ich wusste nicht mal, dass diese Frist für mich schon läuft.
Seitdem frage ich mich: Wie viele Bauherren sitzen gerade in derselben Situation, ohne es überhaupt zu wissen?
Wir unterschreiben Verträge mit mehreren Seiten Anlagen. Die Baufirma hat das Dokument erstellt — die Experten dort kennen jeden Paragrafen auswendig. Und wir? Wir lesen so viel wir können, hoffen auf das Beste und versuchen den Rest irgendwie im Kopf oder in unübersichtlichen Excel-Tabellen zu organisieren.
Meine Fragen an euch:
Ich bin gerade dabei, aus dieser bitteren Erfahrung heraus privat eine strukturierte Lösung (eine Art digitalen Leitfaden/Fristerinnerer) für mich zu bauen, um mich und zukünftig vielleicht auch andere Bauherren vor solchen Fallen zu schützen.
Um das System fehlerfrei zu machen, würde mir euer Feedback unglaublich helfen. Wer Lust hat, sich mal für 20 Minuten ganz unverbindlich mit mir auszutauschen — meldet euch einfach per PN. Kein Verkauf, kein Pitch, nur ein ehrliches Gespräch von Bauherr zu Bauherr.
Viele Grüße!
ich möchte eine Erfahrung teilen, die mich noch immer beschäftigt — und eine ehrliche Frage an euch stellen.
Ich baue gerade ein Haus mit einem Fertighaushersteller. Vor einigen Wochen bekam ich ein Schreiben: Preiserhöhung von 5,52 % wegen Ablauf der Festpreisgarantie. Das macht über 21.000 € zusätzliche Kosten.
Das Bittere daran: Die Klausel stand schwarz auf weiß in meinem Bauvertrag. Auf Seite 26. In einem Paragrafen, den ich zwar irgendwann mal überflogen hatte — aber dessen Tragweite und Konsequenz mir nie klar waren. Ich wusste nicht mal, dass diese Frist für mich schon läuft.
Seitdem frage ich mich: Wie viele Bauherren sitzen gerade in derselben Situation, ohne es überhaupt zu wissen?
Wir unterschreiben Verträge mit mehreren Seiten Anlagen. Die Baufirma hat das Dokument erstellt — die Experten dort kennen jeden Paragrafen auswendig. Und wir? Wir lesen so viel wir können, hoffen auf das Beste und versuchen den Rest irgendwie im Kopf oder in unübersichtlichen Excel-Tabellen zu organisieren.
Meine Fragen an euch:
- Wie behaltet ihr im Chaos den Überblick über Fristen, Termine und Pflichten aus euren Verträgen?
- Habt ihr schon mal eine Frist oder Klausel übersehen, die euch Geld oder Nerven gekostet hat?
- Nutzt ihr dafür spezielle Tools und Checklisten, oder verlasst ihr euch auf den Baubegleiter/Anwalt?
Ich bin gerade dabei, aus dieser bitteren Erfahrung heraus privat eine strukturierte Lösung (eine Art digitalen Leitfaden/Fristerinnerer) für mich zu bauen, um mich und zukünftig vielleicht auch andere Bauherren vor solchen Fallen zu schützen.
Um das System fehlerfrei zu machen, würde mir euer Feedback unglaublich helfen. Wer Lust hat, sich mal für 20 Minuten ganz unverbindlich mit mir auszutauschen — meldet euch einfach per PN. Kein Verkauf, kein Pitch, nur ein ehrliches Gespräch von Bauherr zu Bauherr.
Viele Grüße!
M
MachsSelbst16.05.26 15:08Solche Passagen gibt es mit gutem Grund und sind keine Boshaftigkeit der Unternehmen.
Man stelle sich vor der Kunde schließt einen Vertrag und findet erst in 3 Jahren ein Grundstück. Oder die Erschließung des Baugebietes verzögert sich.
Soll der Bauunternehmer dann nach 4 Jahren noch den alten Preis realisieren?
Das ist Quatsch. In der Industrie gibt es das auch, jeder Schaltanlagenbauer berechnet den sog. Kupferzuschlag, weil der Kupfer- und damit der Kabelpreis stark schwanken kann.
Im Maschinenbau gibt es das auch für Aluminium...
Auch die Unternehmen müssen halbwegs sicher ihre Preise kalkulieren können.
Die Alternative wäre von vornherein 10, 20% Angstzuschlag draufzupacken. Auch keine gute Lösung.
Man stelle sich vor der Kunde schließt einen Vertrag und findet erst in 3 Jahren ein Grundstück. Oder die Erschließung des Baugebietes verzögert sich.
Soll der Bauunternehmer dann nach 4 Jahren noch den alten Preis realisieren?
Das ist Quatsch. In der Industrie gibt es das auch, jeder Schaltanlagenbauer berechnet den sog. Kupferzuschlag, weil der Kupfer- und damit der Kabelpreis stark schwanken kann.
Im Maschinenbau gibt es das auch für Aluminium...
Auch die Unternehmen müssen halbwegs sicher ihre Preise kalkulieren können.
Die Alternative wäre von vornherein 10, 20% Angstzuschlag draufzupacken. Auch keine gute Lösung.
Blöd an so einer Situation ist, dass hier bloßes Lesen des Vertrags nicht ausreicht. Häufig steht da ein Sternchen dran und verweist auf weitere Schriftstücke.
Festpreisgarantie ist so eine wirklich kriselige Sache, bei der ich mehr als einmal in Zoff mit meiner Frau gekommen bin.
Meiner Beobachtung nach gibt es da grob zwei Arten von Firmen.
Die eine gibt eine Festpreisgarantie, wenn das Haus bis zu einem bestimmten Datum steht.
=> hierauf würde ich mich grundlegend nicht verlassen.
Die andere gibt eine Festpreisgarantie, wenn man als Bauherr bis zu einem bestimmten Datum bestimmte Arbeitsschritte erledigt hat.
=> hier hat man mehr Kontrolle.
Wir haben bewusst eine Firma gewählt, die nach zweiter Art agiert. Bei einigen Arbeitsschritten wollte meine Frau auf die Bremse treten, wo ich mich explizit durchgesetzt habe, eben weil wir sonst aus der Festpreisgarantie gefallen wären. (Dies war teils auch mit ziemlichen Mehrkosten verbunden.)
Da wir unsere Aufgabenschritte abgearbeitet hatten, war es dann auch kein Problem, als der Bau durch Dinge, die nicht die Festpreisgarantie berührten, dann tatsächlich mehrere Monate länger dauerte.
Diverse Mehrkosten hatten wir auch. Mein Highlight: Im Werkvertrag waren die m² für Wandfliesen in den Bädern viel zu niedrig.
Festpreisgarantie ist so eine wirklich kriselige Sache, bei der ich mehr als einmal in Zoff mit meiner Frau gekommen bin.
Meiner Beobachtung nach gibt es da grob zwei Arten von Firmen.
Die eine gibt eine Festpreisgarantie, wenn das Haus bis zu einem bestimmten Datum steht.
=> hierauf würde ich mich grundlegend nicht verlassen.
Die andere gibt eine Festpreisgarantie, wenn man als Bauherr bis zu einem bestimmten Datum bestimmte Arbeitsschritte erledigt hat.
=> hier hat man mehr Kontrolle.
Wir haben bewusst eine Firma gewählt, die nach zweiter Art agiert. Bei einigen Arbeitsschritten wollte meine Frau auf die Bremse treten, wo ich mich explizit durchgesetzt habe, eben weil wir sonst aus der Festpreisgarantie gefallen wären. (Dies war teils auch mit ziemlichen Mehrkosten verbunden.)
Da wir unsere Aufgabenschritte abgearbeitet hatten, war es dann auch kein Problem, als der Bau durch Dinge, die nicht die Festpreisgarantie berührten, dann tatsächlich mehrere Monate länger dauerte.
Diverse Mehrkosten hatten wir auch. Mein Highlight: Im Werkvertrag waren die m² für Wandfliesen in den Bädern viel zu niedrig.
H
hanghaus202318.05.26 06:23Papierturm schrieb:
Diverse Mehrkosten hatten wir auch. Mein Highlight: Im Werkvertrag waren die m² für Wandfliesen in den Bädern viel zu niedrig.Genau das ist ja der Plan vom Unternehmer. Da wird dann oft ein hoher Preis rein geschrieben.