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ᐅ Liegenschaftskataster unser Haus fehlt.


Erstellt am: 26.10.24 01:22

N
Neuer von Da
26.10.24 01:22
Guten Tag,

im Nov 22 haben wir ein Kaufvertrag unterschrieben. Das Haus ist von September 2020.
Heute hat uns, ein Nachbar drauf hingewiesen das unser Haus nicht im Liegenschaftskataster ist.
Da war ich erstmal "geschockt" Grundbuch, Bauantrag, ist vorhanden.
  • Hätte der Notar das nicht überprüfen müssen?
  • Kann ich Ansprüche an die Verkäufer stellen? (welches Gericht?)
  • Wie teuer wird ca das Einmessen (Haus 8,5mx10,0m und Carport 8mx6m) Sachsen?
  • Strafen? Da sowas wohl unverzüglich bei Fertigstellung gemacht werden muss?
Es ist jetzt 4 Jahre nicht aufgefallen.

Vielen Dank für Antworten
N
nordanney
26.10.24 08:23
Neuer von Da schrieb:

Es ist jetzt 4 Jahre nicht aufgefallen....
Und? Das ist genauso wichtig, wie der in China umfallende Sack Reis und hat keine Bedeutung.
Neuer von Da schrieb:

  • Hätte der Notar das nicht überprüfen müssen?
Nein.
Neuer von Da schrieb:

  • Kann ich Ansprüche an die Verkäufer stellen? (welches Gericht?)
Nein.
Neuer von Da schrieb:

  • Wie teuer wird ca das Einmessen (Haus 8,5mx10,0m und Carport 8mx6m) Sachsen?
300€ (geschätzt)
Neuer von Da schrieb:

  • Strafen? Da sowas wohl unverzüglich bei Fertigstellung gemacht werden muss?
Dieselben, die Du bisher bekommen hast.
F
Fuchur
26.10.24 09:02
Neuer von Da schrieb:

  • Wie teuer wird ca das Einmessen (Haus 8,5mx10,0m und Carport 8mx6m) Sachsen?
für mein Haus in Sachsen: 61€ Bereitstellung Katasterdaten, 702€ Durchführung Vermessung, 177€ Fortführung Kataster
N
NatureSys
26.10.24 09:13
Scheint nicht völlig unüblich zu sein. Bei uns kam der Vermesser nach sechs Jahren mit der Nachricht, dass er vergessen hatte, die beauftragte Schlussvermessung durchzuführen. Wir haben dann noch den alten Kostensatz bekommen, der für das ursprüngliche Jahr galt.
H
Harakiri
26.10.24 10:44
Grundsätzlich muss der Eigentümer dies beantragen. Die Einmessungspflicht bei Gebäuden, die nicht eingemessen sind, wird aber auf den Erwerber übertragen - du muss jetzt aktiv werden, und erstmal die Kosten dafür übernehmen.

Prinzipiell hätte dich der Verkäufer informieren müssen, dass das Gebäude noch nicht eingemessen ist. Ohne einen Anwalt zu sein, fällt für mich dies unter „Rechtsmängel“ § 433 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch - Notar muss aber so etwas nicht überprüfen, nicht mal ob das Objekt eine Baugenehmigung hat(te).

Falls du beweisen kannst, dass eine arglistige Täuschung / bewusstes Verschweigen stattgefunden hat, kannst du dann entsprechend einen Schadenersatz bzw. Kostenausgleich dir verklagen. Wird aber vermutlich nicht ganz trivial.

Ich würde zuerst den Verkäufer kontaktieren, und fragen, ob er ihm bewusst ist, dass das Gebäude nicht eingemessen ist, und ob er dies damals beauftragt hat.
N
nordanney
26.10.24 10:52
Ich würde gar nichts machen. Wenn ein Amt etwas will - weil der Erbauer es vergessen hat - dann soll es sich melden.
Vielleicht ist die Vermessung ja bereits erfolgt, aber nicht weiter bearbeitet.
notarvermessunggebäude