ᐅ Einfamilienhaus am Hang - Wohnen oben, OG firsthoch offen
Erstellt am: 01.04.26 13:34
hanghaus2023 schrieb:
@11ant wo habe ich die Anbauverpflichtung übersehen?
Ich dachte nachdem das Haus versetzt wurde das es lediglich eine DHH werden soll.Die Anbauverpflichtung steht ganz vorne im Startbeitrag ...
Barnaby schrieb:
wir planen ein EFH am relativ steilen Hang (Nord-Bayern). Anbau ist vorgeschrieben und die Hausform durch das vorhandene Nachbarhaus vorgegeben.... wo auch "Bestandshaus Nachbar" eingezeichnet ist. Versetzt soll es wohl werden, um 15 cm in der Tiefe (und ich erinnere keine Antwort auf meine Rückfrage, warum).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
P.S.: ...
... und daß er dabei eigentlich eine verspätere zweite DHH an das Nachbarhaus anbaut,
ist wohl genau das Verständnisproblem des TE. Da liegt m.E. ganz übel der Hase im Pfeffer.
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hanghaus2023 schrieb:
das es lediglich eine DHH werden soll.
... und daß er dabei eigentlich eine verspätere zweite DHH an das Nachbarhaus anbaut,
ist wohl genau das Verständnisproblem des TE. Da liegt m.E. ganz übel der Hase im Pfeffer.
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haydee schrieb:
Zum GU alles was nicht in der BLB und sonst wie im Angebot ist, ist bauseits. Was ist vereinbart mit evtl. Mehrkosten durch die Statik? Wir waren damals gleich über 20k los bevor überhaupt der Bau begann. Dickere Decken, dickere Bodenplatte, dickere Hangwand und Unmengen an Bewährung. Der Tiefbauer hatte den Statiker schon gefragt ob er nicht mehr alle Tassen im Schrank hat.Das kann ich nur bestätigen. Auch unser Puffer ist nach dem Baugrundgutachten verpufft.