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ᐅ Defekte Glastür erhalten - Mangel anmelden?


Erstellt am: 28.07.15 01:06

D3N7S28.07.15 01:06
Servus zusammen!

Wir haben eine glasschiebetür auf sondermaß (73*210) bestellt. Diese hat der regionale Händler für uns bestellt und wir haben sie am Freitag abgeholt und sachgemäß in unsere Wohnung (1,5 km weg vom Händler zu uns) transportiert! Ich habe mich riesig auf diese Tür gefreut da sie ein kleines Highlight in unserer renovierten Wohnung werden sollte... Nach dem Transport haben wir sie vorsichtig abgestellt. Nun wollte ich sie natürlich bewundern (da sie ja in Karton verpackt war). Nach dem auspacken musste ich feststellen dass das Glas 3 Beschädigungen aufweist, ausgerechnet auf der Seite die zukünftig sichtbar sein wird! sehr ärgerlich!!! Keine halbe Stunde vorbei und ich stehe mit Beweisfotos wieder beim Händler, die haben mich jedoch auf Montag versetzt da die Geschäftsführung nicht da ist. Es ist Montag und ich rufe dort an, werde an den Geschäftsführer weitergeleitet der gibt sich verständnisvoll, will mich jedoch mit 50€ Nachlass abspeisen (600€ Kaufpreis) und ich solle in ein paar Monaten meine Glasversicherung einschalten um den Schaden gezahlt zu bekommen... Das klingt für mich nach klarer Anstiftung zum Versicherungsbetrug! Nun habe ich den Geschäftsführer gebeten die nächsten Tage persönlich zu mir zu kommen und sich den Schaden vor Ort anzusehen, wobei ich vermute dass dabei nicht viel rauskommt. Übrigens habe ich bisher noch kein Geld bezahlt.

Was würdet ihr tun?
Welche widerrufsrechte habe ich? (sondermaß)
Soll ich wegen der Anstiftung zum Versicherungsbetrug einen Anwalt einschalten?
Eine seitlich stehende Kartonverpackung in einem Wohnraum neben Holzboden.

Nahaufnahme einer tür- oder fenster-schiene in blau-grün mit kleinem weißen Knopf
Voki128.07.15 06:24
Gekauft und mangelhaft. Nachbesserung dürfte hier wohl ausscheiden, daher Austausch. Gerade bei einer Glastür erwartet man gemeinhin Unversehrtheit, jedenfalls an den sichtbaren Kanten. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich jemand (z.B. Kinder) an dieser Stelle verletzen könnte.

Tür austauschen und erst dann bezahlen, wenn Du mangelfreie Ware erhalten hast.
Bauabenteurer28.07.15 07:13
Und was er dir geraten haben soll oder nicht, zählt nur, ob du DEINE Behauptungen beweisen kannst! Kannst du es nicht, lass es sein, sonst bist du wegen Verleumdung selbst dran...
Musketier28.07.15 08:00
Voki ist hier der Jurist und kennt sich mit der Rechtsprechung besser aus als ich.

Ich sehe sowas immer zwiegespalten. Einmal aus Kunden und einmal aus Händlerseite.
Du hast die Kundenseite beschrieben. Wer garantiert aber dem Händler denn, dass du die Tür beim Auspacken nicht unsachgemäß abgestellt hast. Eine Lieferung hast du scheinbar nicht beauftragt, so dass Transportschäden auf dein Konto gehen würden.
Es ist immer blöd, wenn man das übernommene Gut nicht sofort kontrolliert. Als Kaufmann hättest du meines Wissens bei Übernahme sogar die Pflicht zur Kontrolle. Das Baugesetzbuch ist da etwas Kundenfreundlicher.
Voki128.07.15 08:22
Es ist halt nicht so schwer. Die Ware ist mangelfrei zu übergeben. Gefahrenübergang ist die Übergabe der Sache (also das Schnappen und Wegtragen des Kartons). Normalerweise müsste dann der Käufer (Übernehmer) beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang mangelhaft war. Gilt aber nicht bei Verbrauchsgüterkäufen, da hier die Beweislastumkehr (§ 476 Baugesetzbuch) normiert, dass innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Wird er nicht können, da er selber die Ware bei Annahme nicht geprüft hat (wer macht schon jeden Karton auf) und überdies bei Übergabe an Dich auch nicht angesehen hat.

Macht es nicht komplizierter, als es ist.

Den empfohlenen Versicherungsbetrug würde ich einfach ignorieren. So etwas dürfte nicht einmal im Ansatz auch nur in Erwägung gezogen werden.

Toitoitoi.
Bauexperte28.07.15 08:29
@ Musketier

Ich bin mir nicht sicher, ob der TE bei Abholung hätte kontrollieren müssen; das weiß Volker besser zu beantworten. Obgleich ich mich auch frage, wie der Schadensverursacher festgestellt werden kann.

Bei gewerblicher Kundschaft ist es dagegen so, daß der Gefahrenübergang bereits beim verlassen der Ware beim Verkäufer eintritt.

Grüße, Bauexperte
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