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ᐅ Ab wann ist ein Haus Bezugsfertig??


Erstellt am: 23.07.15 22:41

E
eric2610
23.07.15 22:41
Hallo, bei uns herrscht gerade eine ziemlich verzwickte Situation.

Wir haben über eine Bauträger bauen lassen. Haus und Grundstück sollten nach Zahlung der Schlussrate in unseren Besitz übergehen.

Jetzt zum komplizierten. Vertraglich war eine Fertigungszeit von 28 Wochen nach Kaufpreisfälligkeit im Vertrag vereinbart. Der Bauträger meldete uns einen (vorzeitigen Fertigstellungstermin) Ende Mai. Wir haben dann für ende Juni die alte Wohnung gekündigt und wollten Ende Juni umziehen. Jedoch hat sich dann herausgestellt das der Termin nicht wirklich gehalten werden kann. Bzw zum 26.6 hatten wir dann einen Übergabetermin bei dem Wasser,Strom,Telefon und ein Teil der Außendämmung an einem Kellerfenster noch nicht fertiggestellt waren. Dies wurde auch im Protokoll so festgehalten. Da wir 3 Tag Später aus der alten Wohnung heraus mussten durften wir zu dem Termin auch schon die Möbel ins Haus packen und sind zur Schwiegermutter gezogen. Strom und Wasser kamen dann eine Woche Später.
Jetzt jedoch das große Problem. Einen Tag nach der vorläufigen Abnahme gab es einen starken Regen und dadurch ist an der noch nicht fertigen Stelle an der Kellerdämmung Wasser in den Keller eingetreten und hat sich im gesamten Keller unter den Estrich gelegt. Nun wird das seit knapp 4 Wochen mit Vakuumpumpen getrocknet. Die Kellerdämmung ist mittlerweile auch fertig und Lichtschacht und Lichthof sind auch an den Fenstern.

Jetzt die erste Frage. Kann man einen Neubau als Bezugsfertig bezeichnen in dem durch die Trocknung Raumtemperaturen von über 30 Grad und eine unheimliche Lärmbelästigung durch die Geräte herrschen? Oder sollen wir da jetzt mittlerweile 3 Wochen über der Vertraglich geregelten Maximaldauer des Bauvorhabens sind die Vertragsstrafe beim Bauträger einfordern.

Zum anderen haben wir dann vor 10 Tagen wieder eine Abnahme gehabt und den Schlüssel erhalten. Bei dieser Abnahme wurde vereinbart das der Bauträger bis zum 24.7 Zeit hat weitere Mängel zu beheben. Trotz mehrere nachfragen ist natürlich nichts geschehen. Kann ich dann Ab morgen eigene Handwerker beauftragen und der Firma das in Rechnung stellen?
H
Hausqualle
24.07.15 11:04
eric2610 schrieb:
Kann ich dann Ab morgen eigene Handwerker beauftragen und der Firma das in Rechnung stellen?
.. NEIN !!! ...
B
Bauexperte
24.07.15 11:05
Hallo,
eric2610 schrieb:

Wir haben über eine Bauträger bauen lassen. Haus und Grundstück sollten nach Zahlung der Schlussrate in unseren Besitz übergehen.
Bei allem Verständnis dafür, daß ein Recht darauf besteht, daß Verträge und Fristen eingehalten werden, so handelt es sich bei einem Hausbau doch nicht um ein, bis in den letzten Winkel, kalkulierbares Unterfangen!
eric2610 schrieb:

Jetzt zum komplizierten. Vertraglich war eine Fertigungszeit von 28 Wochen nach Kaufpreisfälligkeit im Vertrag vereinbart. Der Bauträger meldete uns einen (vorzeitigen Fertigstellungstermin) Ende Mai. Wir haben dann für ende Juni die alte Wohnung gekündigt und wollten Ende Juni umziehen.
Selbst, wenn alles reibungslos funktioniert hätte, halte ich den Zeitraum von gemeldeter Fertigstellung bis zu eurer Kündigung der alten Wohnung für recht sportlich.
eric2610 schrieb:

Jedoch hat sich dann herausgestellt das der Termin nicht wirklich gehalten werden kann. Bzw zum 26.6 hatten wir dann einen Übergabetermin bei dem Wasser,Strom,Telefon und ein Teil der Außendämmung an einem Kellerfenster noch nicht fertiggestellt waren.
Abseits der Arbeiten Außendämmung und Lichtschacht - wurde die Verzögerung der Anschlüsse durch den BT oder eher die öffentlichen Versorger verursacht?
eric2610 schrieb:

Jetzt die erste Frage. Kann man einen Neubau als Bezugsfertig bezeichnen in dem durch die Trocknung Raumtemperaturen von über 30 Grad und eine unheimliche Lärmbelästigung durch die Geräte herrschen? Oder sollen wir da jetzt mittlerweile 3 Wochen über der Vertraglich geregelten Maximaldauer des Bauvorhabens sind die Vertragsstrafe beim Bauträger einfordern.
Das Deine Haushaltskasse leer ist, rechtfertigt nicht, daß Du beim - offenbar - ersten Gegenwind mit einer Vertragsstrafe drohst; welche so auch imho nicht durchsetzbar ist. Jeder BT hat das Recht auf Nachbesserung!
eric2610 schrieb:

Zum anderen haben wir dann vor 10 Tagen wieder eine Abnahme gehabt und den Schlüssel erhalten. Bei dieser Abnahme wurde vereinbart das der Bauträger bis zum 24.7 Zeit hat weitere Mängel zu beheben. Trotz mehrere nachfragen ist natürlich nichts geschehen. Kann ich dann Ab morgen eigene Handwerker beauftragen und der Firma das in Rechnung stellen?
Nein. Du kannst erst mit Ablauf des heutigen Tages eine Nachfrist setzen; schriftlich! Wenn es sich um gerade keine erheblichen Mängel, mit Gefahr für Laib und Leben handelt, muß die Frist angemessen sein; also eher 3 Wochen, statt einer. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher - bin ja kein RA, ob danach noch eine kürzere Nachfrist gesetzt werden muß; das werden aber die Rechtsanwälte hier beantworten.

Erst, wenn alle Fristen verstrichen sind, kannst Du eigene Handwerker beauftragen.

Du hast keine Informationen über Probleme während des BV berichtet; ich gehe also davon aus, daß bis dato alles i.O. war. Bleibe weiter dran - schreibe, statt zu telefonieren - und siehe zu, daß Du das Gespräch suchst. Diese Vorgehensweise ist immer besser, als mit der Keule zu drohen. Bei allem Verständnis, daß ein Haus zu bauen für einen Laien nicht das beste Futter für dessen Nervenkostüm ist.

Grüße, Bauexperte
B
Bauexperte
24.07.15 11:10
Hausqualle schrieb:
.. NEIN !!! ...
Beruf: Tierpfleger?

Grüße, Bauexperte
H
Hausqualle
24.07.15 11:12
Bauexperte schrieb:
Bei allem Verständnis, daß ein Haus zu bauen für einen Laien nicht das beste Futter für dessen Nervenkostüm ist.
.. da hast du den Nagel auf den Kopf getroffen
H
Hausqualle
24.07.15 11:13
Bauexperte schrieb:
Beruf: Tierpfleger?
.. ist das für dich ein Beruf mit negativen Assoziationen
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