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ᐅ Baufinanzierung mit befristetem Vertrag


Erstellt am: 19.06.15 12:01

S
SaDre
19.06.15 12:01
Hallo Zusammen,

vielleicht könnt ihr mir weiter Helfen:
Mein Mann und ich beabsichtigen Anfang kommendes Jahr zu bauen.

Mein Mann ist festangestellt.
Ich habe einen 2 jährigen Vertrag (macht meine Firma bei allen Stellen zu beginn), der zum April 2016 ausläuft. Einer Entfristung (also Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) steht laut meinem Vorgesetzten nichts im Wege.
Da unsere Person etwas komisch ist, werden von ihrerseite Arbeitsverträge erst 3 Wochen vor Ablauf entfristet.

Da der Baubeginn schon Feb16 sein sollte und wir jetzt mit Gesprächen bei Bauträger und Banken anfangen, stellt sich mir die Frage, ob denen die letzten 3 Monatsnachweise reichen oder ob die den Arbeitsvertrag sehen wollen?

Wie war das bei euch?
Angebote holen wir ein bei Volksbank, Sparkasse, evtl. Ing-Diba und Banken hinter den Bauträgern.
L
Landu
19.06.15 12:25
Hallo,

wenn dein Vertrag aktuell noch befristet ist, wirst du auf der Gehaltsabrechnung ein Austrittsdatum sehen. Damit wird die Bank auch ohne Arbeitsvertrag sehen können das du aktuell befristet bist. Das war bei mir der Fall als ich in meiner alten Firma befristet eingestellt war.

Viele Grüße
S
SaDre
19.06.15 12:33
Hallo Landu,

ich habe mir eben meine Gehaltsabrechnung angeschaut. Da steht kein Austrittsdatum darauf.
Das dürfte also nicht zum Problem werden.

Viele Grüße
L
laemat
19.06.15 12:43
Da du deiner Bank wahrheitsgemäß antworten musst ist es völlig egal, was nicht auf dem Gehaltsnachweis steht.
Zur Zeit bist du befristet mehr interessiert die Bank nicht, ob das Auswirkungen hat hängt von der Gehaltssituation deines Mannes ab.
S
SaDre
19.06.15 12:51
Wenn die Bank aber nicht danach fragt, muss ich es ihnen ja nicht auf die Nase binden, oder?
Hatten vor ein paar Jahren schon unser Grundstück finanzieren lassen. Damals wurde nur nach dem Monatseinkommen gefragt.
F
FrankH
19.06.15 12:55
SaDre schrieb:

Ich habe einen 2 jährigen Vertrag (macht meine Firma bei allen Stellen zu beginn), der zum April 2016 ausläuft. Einer Entfristung (also Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) steht laut meinem Vorgesetzten nichts im Wege.
Da unsere Person etwas komisch ist, werden von ihrerseite Arbeitsverträge erst 3 Wochen vor Ablauf entfristet.
Bemerkung am Rande:
Du solltest spätestens 3 Monate vor Ablauf der Befristung die Bestätigung schriftlich haben, andernfalls bist Du verpflichtet, Dich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden, um Deine Ansprüche auf ALG I zu wahren für den Fall, dass der Vertrag wider Erwarten nicht verlängert wird. Ich habe das damals auch so gemacht, bei uns in der Firma war das kein Problem.

In der Pressemitteilung 103/2013 des Arbeitsamts vom 13.12.2013 heißt es dazu:
Bevor Arbeitnehmer arbeitslos werden, müssen sie sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Spätestens drei Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – so verlangen es die Regelungen des Arbeitslosengeldes I. Viele Arbeitnehmer vergessen jedoch: Diese Meldefrist gilt auch bei befristeten Beschäftigungen.
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