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ᐅ Erbpachtgrundstück und Grunderwerbsteuer


Erstellt am: 20.03.15 09:19

M
Marple
20.03.15 09:19
Liebes Forum,

wir tragen uns mit dem Gedanken, ein Erbpachtgrundstück für unser Haus in Erwägung zu ziehen. Unser Bauunternehmen vermittelt dieses Grundstück, allerdings erfolgt der Werkvertrag für das Haus unabhängig vom Erbpachtvertrag des Grundstücks.

Frage: Wird vom Finanzamt die grunderwerbsteuer nur auf das Erbpachtgrundstück berechnet oder auch auf den Werkvertrag des Hauses? Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße und einen guten Start ins Wochenende! 😉
M
Musketier
20.03.15 09:21
Wenn du so fragst, dann auf beides.
M
Marple
20.03.15 12:36
Danke! Wie müsste es laufen, damit man nur auf das Erbpachtgrundstück grunderwerbsteuer zahlt? 🤨 🙂
M
Musketier
20.03.15 12:49
Ich habe dir was per PN geschrieben.
B
Bauexperte
20.03.15 13:13
Hallo,

Du findest viele Infos hier auf dem Forum .....
Marple schrieb:
Danke! Wie müsste es laufen, damit man nur auf das Erbpachtgrundstück grunderwerbsteuer zahlt? 🤨 🙂
Im Prinzip ganz einfach, wenn es legal laufen soll: Wenn Du beim bisherigen Baupartner bleiben möchtest, führt kein Weg darum herum, die Grunderwerbsteuer auf Grund und Haus zu zahlen. Lass Dir auch nix erzählen, die Finanzämter sind dieser Tage nicht blind!

Möchtest Du das nicht - wobei das bei einem Erbpachtgrundstück nicht die Welt kostet - mußt Du Dir selbst entweder ein anderes Grundstück suchen oder aber - sofern das möglich ist, daß Grundstück pachten und mit einen anderen BU bauen.

Grüße, Bauexperte
M
Marple
20.03.15 13:32
Hallo Bauexperte,

vielen Dank für deine Hinweise. Das ist gut zu wissen.

Gilt das alles auch, wenn das Bauunternehmen keinen Vorteil an der Vermittlung der Grundstücke hat? Sprich, wenn es keine Provision oder Vermittlungsgebühr gibt. Es wird lediglich aufgezeigt, dass man Grundstücke von der Kirche pachten kann?

Viele Grüße!
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