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ᐅ Wengerter Bau Erfahrungen und Preise - Informationen zum Unternehmen


Erstellt am: 20.11.14 22:18

dronoff21.02.15 23:02
Hallo,

Kunde2744 ich bedanke mich sehr für die Informationen, da werden wir bei der Abnahme extra darauf achten. Haben Sie evtl. auch andere Tipps (für uns ist aktuell die Planungsphase sehr interessant) und Tricks die hilfreich sind?
Wo gab es den konkret Mängel und Kommunikationsprobleme?

Sabdie, wir werden in Hanau Großauheim bauen. Wie kommt es zu dem Verzug? Bei uns sind vertraglich der Start des Baus mit maximal 4 Monaten festgelegt, nach Erteilung der Baugenehmigung.

LG
ypg25.02.15 23:25
Leute: informiert Euch bei allen GÜs vor Vertragsunterschreibung über die Kosten der einzelnen Posten (zB Höhenunterschiede Estrich) und lasst den Werkvertrag von einem Sachverständigen überprüfen. Dann gibt es auch kein Grund zur Überraschung.

Gruss Yvonne
EveundGerd26.02.15 08:39
Und lasst das Bauprojekt durch einen Sachverständigen begleiten!
Kunde274426.02.15 09:33
Es gibt so viele Details auf die man achten muss. Die wenigstens Bauherren werden es schaffen an alles zu denken.
Verzug gab es bei uns auch weil die Erteilung der Baugenehmigung solange gedauert hat. Wir waren sehr oft auf der Baustelle und zum Ende hin nahezu täglich um mitzubekommen wer was eigentlich macht und welche Probleme bei welchem Subunternehmer auftreten.
Es hängt sehr viel mit dem Bauleiter zusammen, wenn ihr einen guten Bauleiter habt ist das schon mal dei halbe Miete.
Ich schicke dir gerne eine pers. Nachricht mit dem Namen unseres Bauleiters den ich absolut nicht empfehlen kann !
dronoff26.02.15 09:56
ypg schrieb:
Leute: informiert Euch bei allen GÜs vor Vertragsunterschreibung über die Kosten der einzelnen Posten (zB Höhenunterschiede Estrich) und lasst den Werkvertrag von einem Sachverständigen überprüfen. Dann gibt es auch kein Grund zur Überraschung.

Gruss Yvonne

Hallo Yvonne,

danke für deinen Tipp aber es ist doch wirklich selbstverständlich das man sich darüber informiert und alles genau liest, doch genau über Baumängel wir die genannten Höhenunterschiede steht NIE etwas im Werkvertrag vor allem wen - wie genannt DIN Normen nicht eingehalten werden! Deswegen ist ein Meinungsaustausch im Forum mehr als interessant.

Je genauer man den Vertrag studiert, desto mehr Überraschungen gibt es leider. Gerade der Sonderwunschkatalog ist z.B. bei Wengerter juristisch alles andere als wasserdicht!

einen Sachverständigen haben wir auch, jedoch ist das meist ein tropfen auf dem heißen Stein und man muss auch selber sich über viele Sachen informieren.

Gruß
Bauexperte26.02.15 10:03
Hallo,
Kunde2744 schrieb:

einen Sachverständigen haben wir auch, jedoch ist das meist ein tropfen auf dem heißen Stein und man muss auch selber sich über viele Sachen informieren.
Wenn Du einen Sachverständigen beauftragt hast, ist es seine Pflicht Dein Bauvorhaben - im vereinbarten Rahmen - zu begleiten. Weshalb kommst Du darauf, dies als "Tropfen auf den heißen Stein" zu bezeichnen? Oder ist es eher so, daß der hinzugekaufte Sachverständige lediglich die Schlussabnahme begleitet?

Grüße, Bauexperte
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