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ᐅ Klausel im Architektenvertrag - Planung


Erstellt am: 27.11.14 18:44

Username_wahl27.11.14 18:44
Hallo, ich hätte ein paar Fragen:

- Würdet Ihr die Klausel "Der Vertrag darf nur aus sehr wichtigen Gründen beendet werden." unterschreiben?

- Würdet Ihr die Klausel "Pläne und Ausschreibungen dürfen nicht ohne Zustimmung [des Architekten] an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden." unterschreiben?

- Würdet Ihr alle HOAI-Stufen beauftragen oder erst mal nur stufenweise den Auftrag erteilen bzw. die Bauüberwachung von jemand anders machen lassen (der dann aber die Handwerker vielleicht nicht so kennt und nicht weiß, was sich der Architekt bei seiner Planung so gedacht hat)?

- Ist es normal, dass Stufe 9 vom Architekten nicht angeboten wird?
Legurit27.11.14 19:21
Würde mir glaube ich schon erstmal angucken, was er/sie so in der Entwurfsphase zu Tage fördert.
Also Stufe 2 und wenn das passt 3 und 4 und wenn es dann immer noch passt den Rest.
Glaube das die Nachsorge nur bei größeren Projekten Sinn macht meinte eine Architektin zu uns.
klblb27.11.14 19:25
1.) keine Ahnung
2.) ja. Der Architekt besitzt das Urheberrecht auf seinen Entwurf und sein Werk.
3.) stufenweise
emer27.11.14 19:56
1. Ja.

2. Was ist so schlimm daran? Gib es halt nicht weiter. Wenn du Firmen hast, die du gerne mit Anschreiben lassen willst, sag es deinem Architekten und der schreibt die mit an. Steht was dazu drin, was passiert wenn du es doch machst? Wenn nein ist's eh egal.

3. wenn der Architekt gut ist und du ihm vertraust, kann man auch gleich alles beauftragen.

4. Ich habe mir sagen lassen, dass Architekten die LV9 "ungern" anbieten, da sie sich damit sehr lange an den Bau binden. Wenn der Architekt weiß was er tut und "Eier" hat sollte es für ihn kein Problem sein es mit anzubieten. Wenn seine Arbeit während dem Bau gut war, kann er die Zeit danach entspannt sein.
Username_wahl27.11.14 20:02
Hallo emer, zu 4) denke ich auch so. Da geht es darum vor Ende der Gewährleistung nochmal durchs Haus zu gehen und etwaige Mängel beseitigen zu lassen, auf denen man sonst sitzen bleibt. Schade, dass sich Architekten hier offensichtlich aus der Verantwortung stehlen wollen.
lastdrop27.11.14 21:19
Hast Du einen rechtlichen Berater?

M.E. Können Verträge immer aus wichtigem Grund gekündigt werden, Schadenersatz vorbehalten.

Auch die anderen Formulierungen halte ich für rechtlich schwach. Was ist ein "unbeteiligter Dritter"? Jede Person (Anwälte, Gutachter, Berater, Banken ...) die ich einbinde wird zum beteiligten Dritten, also kann ich die Verträge geben?
architektenklauselstufeverträge