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ᐅ Keine Auszahlung der Finanzierung - Finanzamt trödelt


Erstellt am: 24.11.14 15:06

toxicmolotof24.11.14 18:28
Hilft eventuell eine (kostenpflichtige) Rangbescheinigung des Notars als Vorgriff auf die Grundschuld? Bei der Bank klären.
nathi24.11.14 20:43
Das dauert in Brandenburg beim Finanzamt so lange, es gibt für das ganze Bundesland nur noch drei Finanzämter, die sich um die Grunderwerbsteuer kümmern. Wir hatten unseren Notartermin im Juni, haben vor kurzem erst den Fragebogen zur Grunderwerbsteuer bekommen, den Bescheid aber noch nicht. Wie schon andere schrieben, ihr müsst mit der Bank reden.
Eine Auflassungsvormerkung solltet ihr doch aber schon im Grundbuch haben? Das müsste der Bank eigentlich reichen, um ihre Position absichern zu können.
sophias25.11.14 00:38
Also den Vorschlag von Dirk Graefe finde ich gut, dass der Notar also bestätigt, dass der Vorgang beim FA eingereicht wurde und vllt lässt sich noch eine Bestätigung vom FA herauslocken. Ob das aber beide machen, ist fraglich, ebenso, ob es der Bank ausreicht.

Der Vorschlag mit der Rangbescheinigung des Notars ist ja das, was wir gerne hätten, nämlich eine Notarbestätigung, die gibt es jedoch erst nach Grunderwerbsteuer-Zahlung. Jedenfalls spuckt mir das google dazu aus. Ich bin kein Jurist und finde diese ganzen Begriffe furchtbar

Das mit der Auflassungsvormerkung muss ich noch mal genauer herausfinden, ich bin mir nicht genau sicher, ob wir das haben und/oder ob da noch etwas fehlt. Aber danke für den Hinweis, ich erkundige mich direkt bei der Bank, ob das genügt.

Danke an alle.

Grüße, Sophia
klblb25.11.14 09:18
sophias schrieb:
nämlich eine Notarbestätigung, die gibt es jedoch erst nach Grunderwerbsteuer-Zahlung.

Ich glaube, das ist Quatsch. Hier eine Veröffentlichung unseres Notars, der in Sachen "Notarbestätigung" einige Kenntnis hat:

dr-ehrenkoenig.de/veroeffentlichungen/Artikel/13.%20Artikel%20-%20Notarbestaetigung.pdf

Wir haben auch eine Notarbestätigung gebraucht, um die Wartefrist beim Grundbuchamt zu verkürzen und die Bank zur Auszahlung zu bewegen. War alles überhaupt kein Problem.

Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht, warum das FA & die Grunderwerbsteuerzahlung da Zwischenfunken. Es ist zwar richtig, dass Du erst mit Zahlung der Steuer endgültig Eigentümer bist, aber da ein Grundstückskauf ein "Zug-um-Zug"-Geschäft ist, gibt es für die Bank schon bei den vorherigen Schritten genügend Sicherheiten, um das Geld auszuzahlen.
Doc.Schnaggls25.11.14 09:19
Hallo Sophia,

ich weiß nun nicht, in welcher Höhe diese erste Rate liegt.

Wenn es nicht so fürchterlich viel ist, könntet Ihr ja eventuell bei der Bank eventuell ein kurzfristiges variables Darlehen mit einer alternativen Absicherung (Bürgschaft der Eltern, Sicherungsübereignung des KFZ...) für die Bank machen und dieses dann mit dem "normalen" Darlehen wieder ablösen.

Grüße,

Dirk
DG25.11.14 09:24
Ihr braucht vor allem kein "google". Ihr bezahlt einen Haufen Geld an den Staat, die Bank und den Notar, damit die Euren Vorgang bearbeiten, Euch mit rechtsverbindlichen Auskünften und ggflls. Erklärungen zur Seite stehen - das ist deren Job. Also tretet denen auf die Füße.

"Google" und "Wiki" sind ja nun wirklich nicht schlecht, aber der direkte Weg zum Experten führt einfach schneller zum Ziel.

MfG
Dirk Grafe
notarbestätigunggrunderwerbsteuerauflassungsvormerkungzahlungdarlehen