ᐅ Keine Auszahlung der Finanzierung - Finanzamt trödelt
Erstellt am: 24.11.14 15:06
sophias24.11.14 15:44
Also kleine Entwarnung: mein Mann sprach noch mal mit der Baufirma: es sind 8% Jahreszins, puh!
Trotz allem: gibt es eine Möglichkeit, den Grunderwerbsteuerbescheid zu beschleunigen?
Trotz allem: gibt es eine Möglichkeit, den Grunderwerbsteuerbescheid zu beschleunigen?
chaosandi24.11.14 16:06
Das wird Euch wohl nur das Finanzamt beantworten können, die stellen den Wisch schliesslich aus.
klblb24.11.14 16:16
sophias schrieb:
wenn der Grundbucheintrag erfolgt ist oder wenn die Notarbestätigung vorliegt.Du schreibst doch schon die Lösung: Notarbestätigung. Damit bestätigt der Notar, dass es einen Beurkundungstermin für den Grundstückskauf gab und er die Unterlagen an das Grundbuchamt weitergereicht hat und dieses dann den Kauf ins Grundbuch einträgt. Diese Bestätigung braucht man, um lange Bearbeitungszeiten "abzupuffern".
Die Notarbestätigung sollte der Bank nun wirklich ausreichen, um zumindest die erste Rate auszuzahlen. Diese erste Rate ist meist unter dem Wert des Grundstücks, das die Bank Euch zur Not wieder Wegpfänden könnte. Das Risiko der Bank ist also begrenzt.
toxicmolotof24.11.14 16:28
Eben. Die Summe der Antworten ist die Lösung.
8% Jahreszins klingt schon mal besser, wird aber immer noch falsch sein.
Das Bauunternehmen wird in der Regel nur den gesetzlichen Verzugszins geltend machen können. Und dieser liegt bei 5% über dem Basiszins. Und dieser liegt vereinfacht gesagt bei 0, also nur 5% Verzugszins p.a. für den Fall der Fälle.
8% Jahreszins klingt schon mal besser, wird aber immer noch falsch sein.
Das Bauunternehmen wird in der Regel nur den gesetzlichen Verzugszins geltend machen können. Und dieser liegt bei 5% über dem Basiszins. Und dieser liegt vereinfacht gesagt bei 0, also nur 5% Verzugszins p.a. für den Fall der Fälle.
sophias24.11.14 16:46
Also: danke für die vielen Antworten.
Das mit den 5% scheint interessant, werd ich mich noch mal genauer drüber informieren.
Die Notarbestätigung gibt es leider erst, wenn wir den Grunderwerbsteuerbescheid haben, und dafür müsste das Finanzamt aus dem "Knick" kommen. Aber das würde dann ausreichen und wir müsste nicht auf den Grundbucheintrag warten.
Aber eben dieses Finanzamt...
Ein Antrag auf vorzeitige Bearbeitung wurde abgelehnt. Wie können die denn in 2 Monaten nur 1 Monat nacharbeiten? Da brauch ich keine große Mathematik für um mir auszurechnen, wie das in 2 Jahren dort aussieht.
Ist das normal?!
Das mit den 5% scheint interessant, werd ich mich noch mal genauer drüber informieren.
Die Notarbestätigung gibt es leider erst, wenn wir den Grunderwerbsteuerbescheid haben, und dafür müsste das Finanzamt aus dem "Knick" kommen. Aber das würde dann ausreichen und wir müsste nicht auf den Grundbucheintrag warten.
Aber eben dieses Finanzamt...
Ein Antrag auf vorzeitige Bearbeitung wurde abgelehnt. Wie können die denn in 2 Monaten nur 1 Monat nacharbeiten? Da brauch ich keine große Mathematik für um mir auszurechnen, wie das in 2 Jahren dort aussieht.
Ist das normal?!
DG24.11.14 17:58
Letztlich hängt es an der Bank, ob die den Kredit freigeben. Die Idee, die hier "rumschwirrt", ist, dass der Notar der Bank bestätigt, dass der Vorgang beim FA eingereicht wurde. Evtl. kann das FA den Eingang bestätigen bzw. das müsste man auch der Bank zur Verfügung stellen. Daraus ginge dann hervor, dass Ihr alles nötige erbracht habt, aber eben in der Warteschleife vom FA steckt.
Wenn das ausreicht, um den Kredit (teilweise) freizugeben, seid Ihr das Problem los - ob's geht, können Euch nur Bank u. Notar sagen, wäre mMn auf jeden Fall einen Versuch wert.
MfG
Dirk Grafe
Wenn das ausreicht, um den Kredit (teilweise) freizugeben, seid Ihr das Problem los - ob's geht, können Euch nur Bank u. Notar sagen, wäre mMn auf jeden Fall einen Versuch wert.
MfG
Dirk Grafe
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