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ᐅ Welche Zertifikate verlangen bei RC2 Fenster/Hebeschiebetüre?

Erstellt am: 20.11.14 13:23
B
BaMa
B
BaMa
20.11.14 13:23
Hallo zusammen,

wir sind kurz davor, dass unsere Fenster-/Rollladen- und Fensterbankfirma die letzten Arbeiten abschließt. Wir haben im EG ausschließlich RC2N Fenster und eine RC2N Hebeschiebetüre verbauen lassen. Also z.B. viele Pilzzapfen je Fenster, abschließbare Griffe etc. Einer der noch offenen Punkte ist die Übergabe der Bescheinigungen bzgl. dieser RC2N Leistungen.

Meine Frage: Welche Zertifikate, Bescheinigungen, von wem ausgestellt und mit jeweils welchen Inhalten muss ich nun von der Firma verlangen?
  • Vom Hersteller an den RC2N Fenstern/Türen (innen) angebrachte Plaketten, die eine RC2N Ausführung bestätigen?
  • Vom Hersteller Zertifikat je Fenster/Türe? Und was muss/sollte drin stehen (z.B. Typ Beschlag, Anzahl Pilzzapfen etc.)?
  • Von einbauendem Betrieb ein Zertifikat bzw. Bestätigung, dass lt. RC2N bzw. Hersteller Einbauanleitung eingebaut worden ist (entsprechende Hinterfütterung, ggf. Metallwinkel, ggf. Schwerlastanker etc.)? Wieder für jedes betroffene Fenster?
  • Über den einbauenden Betrieb, dass die das auch wirklich können. Was muss da drin stehen und wer darf das ausstellen? Z.B. IFT Rosenheim?
Gibt es für diese Zertifikate ev. Vorlagen oder Beispiele? Haben z.B. (Hausrat-)Versicherungen Vorgaben dazu?

Danke für Infos!
B
Bauexperte
20.11.14 14:10
Hallo,

wieso Zertifikat?

Grüße, Bauexperte


Grüße, Bauexperte
Bauexperte
B
BaMa
20.11.14 14:20
Um nachzuweisen, dass die Fenster tatsächlich eine RC2N Qualität aufweisen und lt. entsprechenden Vorschriften verbaut wurden.
Y
ypg
20.11.14 17:33
BaMa schrieb:
Um nachzuweisen, dass die Fenster tatsächlich eine RC2N Qualität aufweisen und lt. entsprechenden Vorschriften verbaut wurden.

Im Falle eines Einbruchs brauchst Du für die Polizei keinen Nachweis, ob Deine Fenster nach irgendwelchen Vorschriften verbaut sind.
Auch ein Einbruch durch ein Fenster/ einer Tür in eine Wohnung, welche/s nur aus einer einfachen Verriegelung bzw. Einfachglas besteht, ist ein schwerer Einbruchsdiebstahl im Sinne des §244 StGB.

Auch die Versicherung macht keinen Unterschied. Wichtig Info bei der Versicherung kann sein, dass auch alle Verriegelungen, die man besitzt, benutzt. Ich komme aber nicht aus der Versicherungsbranche, diese Schlussfolgerung ergibt sich aus der Erfahrung meiner polizeilichen Tätigkeit.

Gruss Yvonne
B
Bauexperte
21.11.14 10:06
Hallo,
BaMa schrieb:

Meine Frage: Welche Zertifikate, Bescheinigungen, von wem ausgestellt und mit jeweils welchen Inhalten muss ich nun von der Firma verlangen?
Zertifikate gibt es erst ab RC2; ehemals WK II.

Für Dich reicht der Nachweis des Fensterbauers, daß Deine Fenster im EG der Klasse RC2N entsprechen. Alles weitere hat hat Yvonne Dir beschrieben.

Grüße, Bauexperte
emer21.11.14 21:23
Mit Verbundglas?
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