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ᐅ Grunderwerbsteuer/worauf gilt Steuer? welcher Bauträger MUSS?


Erstellt am: 03.02.14 23:26

Vega8211.11.14 09:55
Ja soweit waren wir auch der Auffassung, bis uns der Banker darauf gebracht hat, dass es wohl nicht so einfach ist.
Dazu ist leider auch schon viel im Internet zu finden.
Man bekommt vom Finanzamt einen Fragebogen, auf dem die Frage zu beantworten ist, ob man schon einen Bauträger hat.
Ist dies der Fall, geht das Finanzamt von einem Kopplungsgeschäft aus, auch wenn es keines ist. Mit der Begründung, dass man zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs bereits an einen Bauträger gebunden war und keine freie Bauträgerwahl mehr bestand.
Bauexperte11.11.14 10:17
Hallo,
Vega82 schrieb:

Ja soweit waren wir auch der Auffassung, bis uns der Banker darauf gebracht hat, dass es wohl nicht so einfach ist.
Dann ist der Banker dumm oder hatte einen schlechten Tag
Vega82 schrieb:

Dazu ist leider auch schon viel im Internet zu finden.
Ich bin mir auch nicht immer sicher, ob das I-Net Fluch oder Segen ist - in Deinem Fall wohl Ersteres
Vega82 schrieb:

Man bekommt vom Finanzamt einen Fragebogen, auf dem die Frage zu beantworten ist, ob man schon einen Bauträger hat.
Ist dies der Fall, geht das Finanzamt von einem Kopplungsgeschäft aus, auch wenn es keines ist. Mit der Begründung, dass man zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs bereits an einen Bauträger gebunden war und keine freie Bauträgerwahl mehr bestand.
Das ist doch Blödsinn --- Lass Dich doch nicht verrückt machen!

Du hast alle Möglichkeiten dieser Welt die Rubrik "Sonstiges" zu nutzen und dem Fragebogen Anlagen beizufügen. Dein FA ist nicht Dein Feind und auch nicht der Buhmann der Gesellschaft. Wenn Du, wie Du beschrieben hast, unabhängig vom Grundstück nach einem Anbieter gesucht hast, kannst Du es auch belegen. Ganz davon ab, daß das FA nicht unterstellt, das die verkaufende Gemeinde als BT auftritt!

Grüße, Bauexperte
Musketier11.11.14 10:42

Eigentlich hast du Recht, dass Problem ist, dass Vega82 im Fall der Fälle die Beweislast hat.
Wir haben ähnlich vorgesorgt, damit wir die Frage, ob zum Zeitpunkt des des Grundstückskaufes das Bauunternehmen schon feststand, mit "Nein" beantworten konnten.


Quelle: Gestaltende Steuerberatung - Ausgabe 06/2004, Seite 202
Werden im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag auch Verträge zur Grundstücksbebauung geschlossen, droht regelmäßig eine grunderwerbsteuerliche Belastung hinsichtlich des Gesamtaufwands, die allenfalls teilweise durch eine verminderte Umsatzsteuerbelastung ausgeglichen wird. Zur Dokumentation, dass zwischen Grundstückskauf- und Bauverträgen keine enge sachliche Verbindung besteht, empfiehlt sich eine Beweisvorsorge. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass gesonderte Angebotsunterlagen hinsichtlich Grundstück und Gebäude aufbewahrt werden oder dass nach Grundstückserwerb Planungsvarianten mit verschiedenen bauausführenden Unternehmen dargestellt werden, eventuell auch durch Vertragsformulierungen, dass keine Bindung hinsichtlich Art und Umfang und Wahl weiterer Leistungen und Unternehmen besteht, sofern insoweit nicht zeitnah Fakten geschaffen werden.
Jochen10411.11.14 15:01
Vega82 schrieb:
...Da wir uns den Preis sichern wollen und auch KFW noch bis zum 12.12. beantragen wollen, stehen wir nun vor einem Dilemma.

Wir werden Quasi dafür bestraft, dass wir uns schon rechtzeitig um eine Planung gekümmert haben und dass sich der Notartermin soweit verzögert hat. Und dürfen nun wählen:
- KFW und den Preis sichern und dafür Grundsteuer aufs Haus zahlen
oder
- nächstes Jahr unterschreiben, evtl den KFW einbüßen, nen höheren Hauspreis zahlen, dafür aber keine Grunderwerbsteuer aufs Haus

Für mich nicht nachvollziehbar diese Rechtsprechung ...

Hallo,
kannst du mir sagen, was das Datum mit der Beantragung des KFW-Kredites zu tun hat?
Vega8211.11.14 20:08
Das ist das Datum, wann die letzten KfW Kredite zu diesjährigen Konditionen angenommen werden.

Btw war ich mich heute auf dem Finanzamt informieren. Und es ist wohl so wie beschrieben. Gibt es einen Hausvertrag vor Grundstückskauf, darf man zahlen. Aber auch für danach geschlossene Verträge gibt es eine Möglichkeit der Besteuerung.
Es hat mehr oder weniger mit Glück/Pech zu tun, ob man diesen Fragebogen zugeschickt bekommt oder nicht.
toxicmolotof11.11.14 20:13
Was bitte sind "diesjährige Konditionen"?

Die Konditionen der KFW ändern sich auch unterjährig, zumindest in der üblichen Programmen 124 und 15x kommt das vor.
grundstückskauffinanzamtbankerbauträgerverträge