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ᐅ Garage: Gestaltungsmöglichkeit des Daches, Erscheinungsbild


Erstellt am: 04.11.14 18:45

theke1705.11.14 12:21
ypg schrieb:
Natürlich darf man die Dachflächen nicht über des Nachbar Grundstücks bauen. Das Thema Grenzbebauung gilt für alle Grundstücke.

noch einmal, dass war nie Thema..
Frage war, ob der Dachüberstand zur Garagenfläche bzw. zur L/B der Garage dazu gezählt wird?
Musketier05.11.14 12:38
Rein logisch ist der Dachüberstand überbaute Fläche, sonst wäre ein Carport in beliebiger Größe zu bauen.

Die Angaben die du auf den Plan hast, ist aber doch sicher Traufhöhe (TH) und Firsthöhe (FH).
hat also nix mit Garage zu tun.

Bei uns war die Länge der Grenzbebauung mit max 9m festgelegt, da sollten der Dachüberstand mit reinzählen.
Dazu ist dann noch die Grundflächenzahl geregelt. Auch da zählt die Garage erstmal mit voller Fläche rein. Wobei es da wohl für die Garage Sonderregelungen gibt, dass die Grundflächenzahl entsprechend überschritten werden darf.
theke1705.11.14 12:45
Musketier schrieb:
Rein logisch ist der Dachüberstand überbaute Fläche, sonst wäre ein Carport in beliebiger Größe zu bauen.

Die Angaben die du auf den Plan hast, ist aber doch sicher Traufhöhe (TH) und Firsthöhe (FH).
hat also nix mit Garage zu tun.

Bei uns war die Länge der Grenzbebauung mit max 9m festgelegt, da sollten der Dachüberstand mit reinzählen.
Dazu ist dann noch die Grundflächenzahl geregelt. Auch da zählt die Garage erstmal mit voller Fläche rein. Wobei es da wohl für die Garage Sonderregelungen gibt, dass die Grundflächenzahl entsprechend überschritten werden darf.


Du hast Recht, bzgl. FH/TH

"""sollten der Dachüberstand mit reinzählen"" => SICHER?
..daher fragte ich ja (9/15m bei uns)
Zitat von theke17:
Gehören Dachüberstände generell denn zur Fläche, bzw. zu den einzelnen Längen?
Bsp: Garage LxB 7x8 m = OK , Überstand 0,5x1,0m = Garage "total" 7,5x 9,0 m => darf nicht gebaut werden
garagedachüberstandgrundflächenzahl