Zwei Backöfen auf einer Leitung – Elektriker hat nur einen Stromkreis gelegt

D

dergert

Hallo zusammen,

ich brauche einmal eure Einschätzung zu einer Sache, die mir ehrlich gesagt die Sprache verschlagen hat.

Bei uns wurde im Zuge des Hausbaus die Elektroinstallation vom Bauträger-Elektriker ausgeführt. Die Backofensteckdose war anfangs schlicht vergessen worden und musste sowieso nachgearbeitet werden. Im Gespräch habe ich dann damals klar gesagt, dass wir statt einem, zwei Backöfen planen – ein normaler Backofen mit Mikrowellenfunktion und ein Dampfbackofen – und dass diese logischerweise jeweils separat abgesichert werden müssen.

Jetzt, wo die Küche komplett eingebaut ist (inklusive Granitplatte, alles fertig), habe ich zum ersten Mal beide Geräte gleichzeitig betrieben und sofort ist die Sicherung rausgeflogen. Beim Blick in den Sicherungskasten sehe ich, dass es nur eine Sicherung „Backofen“ gibt, beide Steckdosen hängen also anscheinend auf demselben Stromkreis.

Ja ich weiß, ich hätte das eigentlich schon früher bemerken müssen, habe ich aber leider nicht.

Nach allem, was ich inzwischen recherchiert habe (VDE 0100-430 und 0100-520), ist das so auf jeden Fall nicht zulässig, da die kombinierte Last der beiden Geräte deutlich über der erlaubten Dauerbelastung für eine 16-A-Leitung liegt. Kann das vielleicht jemand fachkundiges bestätigen?

Überlastschutz​
Leitung darf nicht durch zwei Backöfen überlastet werden​
VDE 0100-430 (433.1)​
Dimensionierung​
Stromkreis muss dem Betriebsstrom entsprechen​
VDE 0100-520 (523.1)​
Getrennte Stromkreise​
Jeder leistungsstarke Verbraucher eigener Kreis​
DIN 18015-1 (10.1)​
Regelkonformität​
Verstoß gegen VDE = Verstoß gegen EnWG § 49 Abs. 2​
EnWG​


Jetzt frage ich mich, ob der Fehler hier eindeutig beim Elektriker liegt und ob er das auf eigene Kosten nachbessern muss. Außerdem interessiert mich, wer in so einem Fall die Kosten trägt, falls bei der Nachrüstung Teile der Küche wieder demontiert werden müssen. Und zuletzt: Wie geht man so etwas am besten an, ohne dass die Situation gleich in Streit ausartet?

Ich möchte das mit dem Elektriker möglichst ruhig und sachlich klären, aber ehrlich gesagt finde ich es ziemlich unverständlich – zumal die Leitung ohnehin nachträglich gelegt werden musste und klar war, dass hier zwei starke Verbraucher angeschlossen werden.

Bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen.

Viele Grüße
dergert
 
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andimann

andimann

Moin,

dass ein Backofen eine eigene Sicherung haben sollte ist unstrittig. Aber das hier:

Im Gespräch habe ich dann damals klar gesagt, dass wir statt einem, zwei Backöfen planen – ein normaler Backofen mit Mikrowellenfunktion und ein Dampfbackofen – und dass diese logischerweise jeweils separat abgesichert werden müssen.
könnte ein Problem werden. Du hast es gesagt - hast du irgendeinen Nachweis darüber? Zeugen? Wenn der Handwerker da nun sagt "Ich wusste nichts von zwei Backöfen" wird es schwierig.

Bringt dir nun nichts mehr, aber sowas muss man IMMER schriftlich machen.... Alleine schon um zu verhindern, dass irgendwas man einfach vergessen wird.

Weiteres, und vermutlich noch größeres Problem - Was steht im Vertrag? Wenn da nur was von einer Backofensteckdose steht und du nicht beim Bauträger eine zweite als Sonderausstattung beauftragt hast, könnte das Eis für dich sehr dünn werden. Sprich, wenn du es nicht beauftragt hast, warum sollte der Elektriker das liefern?

Viel Glück und viele Grüße,
Andreas
 
J

jehd

Hallo,

ist die Sicherung eine einzelne oder eine Dreifachsicherung? Und welcher Wert, B16? Und um welche Geräte geht es (einphasig/ zweiphasig oder dreiphasig angeschlossen, welche Maximalleistung jeweils)?
Ist ein Kochfeld in der Nähe, und wie ist das angeschlossen und abgesichert? Manche Kochfelder brauchen nur zwei Phasen, dann könnte man vielleicht die dritte für einen Ofen zweckentfremden.
Und geht die Sicherung sofort raus wenn beide an sind (ohne heizen), oder erst wenn beide gleichzeitig heizen?
 
D

dergert

Bringt dir nun nichts mehr, aber sowas muss man IMMER schriftlich machen.... Alleine schon um zu verhindern, dass irgendwas man einfach vergessen wird.
Hallo Andreas, doch klar, natürlich habe ich das schriftlich. Nach der mündlichen Besprechung, gab es von mir einen Plan zugesandt in dem unmissverständlich deutlich wird, dass dort zwei Backöfen vorgesehen sind.
Weiteres, und vermutlich noch größeres Problem - Was steht im Vertrag? Wenn da nur was von einer Backofensteckdose steht und du nicht beim Bauträger eine zweite als Sonderausstattung beauftragt hast, könnte das Eis für dich sehr dünn werden. Sprich, wenn du es nicht beauftragt hast, warum sollte der Elektriker das liefern?
Diese Nachgelieferte Steckdose wurde vom Bauträger gezahlt. Die Andere habe ich persönlich bei dem Elektriker in Auftrag gegeben als Zusatzwunsch. Also das sollte so schon passen. Wurde alles dokumentiert und steht auch so in der bezahlten Rechnung. Dort steht "Zusätzliche Steckdose 2-fach (extra abgesichert) Backofen". Da verstehe ich als Laie doch heraus, dass meine Wünsche berücksichtigt wurden. Retrospektiv müsste da natürlich BackÖfen stehen, aber das hab ich damals nicht bemerkt, bzw. auch überhaupt nicht in Frage gestellt. Ich meine, sie haben ja extra die Wand nochmal aufgestemmt wegen der Ofenleitung. Da wäre ich im Leben nicht drauf gekommen, dass sie dann statt zwei, einfach nur ein Kabel durchlegen....Warum denn auch? Sie wussten auf jeden Fall, dass da zwei Öfen hinkommen.
ist die Sicherung eine einzelne oder eine Dreifachsicherung? Und welcher Wert, B16?
Einzeln, B16.
Und um welche Geräte geht es (einphasig/ zweiphasig oder dreiphasig angeschlossen, welche Maximalleistung jeweils)?
Ich glaube einphasig, aber da bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher.
  • Bosch HMG978NB1 ca. 3,6 kW
  • Bosch CSG958DB1 ca. 3,3 kW
Ist ein Kochfeld in der Nähe, und wie ist das angeschlossen und abgesichert?
Das Kochfeld liegt in der Kücheninsel mit eigener Leitung direkt darunter zum Keller -> Sicherungskasten.
Und geht die Sicherung sofort raus wenn beide an sind (ohne heizen), oder erst wenn beide gleichzeitig heizen?
Ne erst wenn beide gleichzeitig heizen, nach ca. 5 Minuten war da schicht. Daher ist es mir auch erst heute aufgefallen, da der Fall bis jetzt noch nicht vorkam.

Könnt ihr denn was dazu sagen wie es rein rechtlich aussieht? Gilt diese Art und Weise zwei Backöfen an dieselbe Leitung zu legen als Pfusch und habe ich dagegen was in der Hand bezüglich Nachbesserung? Also wenn klar ist, dass zwei Backöfen installiert werden, muss der Elektriker dann nicht nach den gängigen Regeln der Kunst auch jeweils eine abgesicherte Leitung gewährleisten?
 
wiltshire

wiltshire

Schau mal in den Elektroplan, wie die Steckdosen bezeichnet sind. Steht an beiden etwas von „Ofen“, dann kannst Du Dich darauf berufen, dass das nicht fachgerecht umgesetzt wurde.
Praktisch: Hast Du weitere Steckdosen in der Zeile? Laufen Kühlschrank, steckdosen für Geräte, Spülmaschine ebenfalls über dieselbe Sicherung? falls nicht, kannst Du den Kühli mit auf die Sicherung eines Ofens setzen und den anderen Ofen an die Steckdose des Kühlis stecken. Schön ist das nicht, aber es löst möglicherweise einen alltagsrelevanten Teil des Problems.
 
M

MachsSelbst

Sprich mal mit dem Elektriker, vielleicht hat er eine Idee, wie man das einfach lösen kann.
Alles andere ist Rate mal mit Rosenthal. Der Elektriker weiß (hoffentlich noch) welche Kabel er wohin gezogen hat, vielleicht liegen sogar 2 Kabel da oder es ist ein 5x2,5 welches aus irgendeinem Grund nicht korrekt angeschlossen wurde, usw.
Oft sind es verschiedene Personen, einer zieht die Kabel und Wochen später kommt jemand und klemmt alles an.
Man kann nicht so dumm denken, wie es aufm Bau manchmal gemacht wird...

Fakt ist in jedem Fall, dass eine Lösung wie oben beschrieben, also den Ofen einfach mit nem anderen Gerät auf eine Steckdose zu packen nicht(!) zulässig(!) ist. Das wird interessant, wenn mal was passiert. Versicherungen lieben solchen Pfusch, um nicht zahlen zu müssen, wenn das Haus abbrennt.

PS:
Dass du ein komplett neues Kabel kriegst und er alle dadurch entstehenden Kosten übernimmt... die Idee würde ich gleich verwerfen. Ich denke auch ein Gericht würde in einem solchen Fall den Aufwand als unverhältnismäßig hoch einstufen und irgendeinen Kompromiss suchen.
 
Zuletzt aktualisiert 03.11.2025
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