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ᐅ Unzufrieden mit Putz- und Malerarbeiten. Wie Vorgehen bei Mängelbeseitigung?


Erstellt am: 25.10.25 09:02

ypg26.10.25 08:58
Robo987 schrieb:

Ach hat er das? Wirklich?
Dort wurde mir seitens der Mods geraten mit dem Handwerker zu reden.
Dass mit dem Lehrgeld, ja. Das wurde Dir gesagt.
Robo987 schrieb:

Dort wurde mir seitens der Mods geraten mit dem Handwerker zu reden.
Ja. Gleich, nachdem Du die schlechte Arbeit festgestellt hast. Ist ja wohl auch jetzt eine Weile her und der zweite Fachmann hat Dich jetzt in Deiner Vermutung der schlechten Arbeit bestärkt.
Und natürlich sollst Du ihm das sagen. Er wird es aber nicht zu Deiner Zufriedenheit in einer angemessenen Zeit ändern, verbessern, in Ordnung bringen können, nachdem was Du über ihn erzählt hast. Zwar wurden seitens Forenteilnehmer Nachfragen gestellt, aber die hast Du nicht beantwortet.

Dann könnte es irgendwann zum Fachanwalt gehen und Du bleibst erst einmal mit dem schon bezahlten Lehrgeld zurück.
Und die Frage, ob Du nicht zwischenzeitlich (10 Monate) mal zu seiner Arbeit Stellung genommen hast, um ihm die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben, wird Dir dann nicht nur einmal gestellt werden.
Robo987 schrieb:

Meine Idee dazu wäre das ich mit dem beauftragten Maler, wenn dieser sagt er ist fertig bzw. mir die Rechnung schickt, eine Abnahme mache und auf die Fehler hinweise. Ich würde ihm 4 Wochen Zeit geben und wenn er das nicht schafft eben zu der anderen Firma gehen und diese die arbeiten fertigstellen lassen und die Rechnung dann dem anderen Maler schicken.

Ist das so in Ordnung oder wie würdet ihr vorgehen?
Rechtlich nicht in Ordnung. Abnahme und Mängelrügen unterliegen einer Form, die einzuhalten ist. Bitte da selbst mal googeln. Ich weiß aber, dass man dem anderen nicht einfach eine Rechnung schicken darf. Und da wären wir.. wieder.. beim Fachanwalt.
Und beim Lehrgeld.
Robo98726.10.25 09:10
ypg schrieb:

Ja. Gleich, nachdem Du die schlechte Arbeit festgestellt hast.
Das habe ich doch und steht ich auch hier sogar mehrfach geschrieben 😉
ypg schrieb:

Zwar wurden seitens Forenteilnehmer Nachfragen gestellt, aber die hast Du nicht beantwortet.
Aha, welche denn? Was hast du für Fragen?
ypg schrieb:

Rechtlich nicht in Ordnung. Abnahme und Mängelrügen unterliegen einer Form, die einzuhalten ist. Bitte da selbst mal googeln. Ich weiß aber, dass man dem anderen nicht einfach eine Rechnung schicken darf. Und da wären wir.. wieder.. beim Fachanwalt.
Und beim Lehrgeld.

Genau deswegen bin ich doch hier und deswegen gibt es doch solche Foren. Was genau ist denn jetzt nicht in Ordnung? Was ist deine Expertise dazu?
Gerddieter26.10.25 09:28
Robo987 schrieb:

Einen Vertrag o.ä. hatten wir nicht mit ihm abgeschlossen.

Viele Grüsse,
Robo
Hallo Robo,

Du redest von der gerichtlichen Auseinandersetzung- klar kannst du machen aber ohne Verschriftlichung dessen was vereinbart wurde wirst du definitiv nur Lehrgeld zahlen- vor allem an deinen Anwalt....
GD
ypg26.10.25 09:52
Robo987 schrieb:

Genau deswegen bin ich doch hier und deswegen gibt es doch solche Foren. Was genau ist denn jetzt nicht in Ordnung? Was ist deine Expertise dazu?
Du bist hier aber in keinem Rechtsfachforum, noch ist hier ein Rechtsanwalt. Beraten dürfte er eh nicht.
Und somit muss man sich die „richtige“ Antwort durch Brainstorming erarbeiten. Selbst Gedanken über die ein oder andere Antwort sollte man sich machen können.

Und wir können hier noch so lange rumreden ohne zu wissen, ob nach VOB oder Baugesetzbuch (lese gerade, dass gar kein Vertrag vorliegt), ob Q2 für Vlies reicht oder nicht (eigentlich nimmt man da Q3), Deine Sorgfaltspflicht als AG, seine Sorgfaltspflicht als Handwerker und und und, letztendlich kommst Du nicht um das Lehrgeld herum. Meine Expertise liegt in der Rechtsordnung - Recht haben und Recht bekommen sind nicht gleich noch in 0 und 100% Schuld aufteilbar.

Da fällt mir noch ein: die 9500€, da gab es eine Rechnung. Und die hast Du ohne Murren bezahlt?
wiltshire26.10.25 09:54
Robo987 schrieb:

Wieder im Prinzip nix konkretes. Was genau hätte ich hier tun können und wie hätte das die Arbeit des Malers verbessert?
1. unterscheide zwischen Verantwortung und Schuld.
2. erstelle ein klares Zielbild und eine Projektplanung mit delegierten Verantwortlichkeiten einen Zeitplan mit Meilensteinen, Kriterien…
3. Bespreche regelmäßig mit allen, die Du einsetzt Fortschritt, Herausforderung, Zwischenergebnisse.
4. kommuniziere sofort, wenn Dir etwas auffällt. Lob, Kritik, Verständnisfragen, Hilfeangebote...
5. interessiere Dich für die Menschen, die für Dich arbeiten und trag dazu bei, dass es ihnen gut geht, ohne Übergriffen zu werden.

Ob Du das getan hast oder nicht kann ich nicht wissen. Eine Situation, wie Du sie nun erlebst ist mit einem so skizzierten Vorgehen recht unwahrscheinlich.

Es gibt keine sichere Methode, jemanden zu guter Leistung zu zwingen, aber Methoden rechtzeitig zu erkennen wann man beginnen muss einzugreifen und ggfs. eine Person im Sinne des Projektes auszutauschen.
Das ist die Ergebnisverantwortung, die man auch ohne Fachkenntnisse erfüllen kann.

Konkret genug?
Robo98726.10.25 09:58
Gerddieter schrieb:

Hallo Robo,

Du redest von der gerichtlichen Auseinandersetzung- klar kannst du machen aber ohne Verschriftlichung dessen was vereinbart wurde wirst du definitiv nur Lehrgeld zahlen- vor allem an deinen Anwalt....
GD
Ich frage mich in erster Linie was hier die beste Lösung ist bzw erhoffe mir hier anhand der Erfahrungen der Leute eine zusätzliche Meinung.
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