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ᐅ Grundstücks-Teilung bevor Abriss


Erstellt am: 06.10.25 21:29

N
NawarDerGrosse
06.10.25 21:29
Hallo Zusammen,

wir wollen zusammen mit einer anderen Familie ein Abriss-Grundstück kaufen. Der Grobe Plan ist: Kaufen --> Abreissen --> Vermessen --> Teilen --> Zwei Häuser Bauen.

Das Bestandshaus liegt auf der zukünftige Grenze, die das Grundstück teilen sollte.

Dieser Plan hat den Nachteil, dass wir am Anfang das Grundstück zusammen Kaufen und den Kredit mir "einer noch zu vermessenden Grundstücksteilfläche" sichern (pro Familie). Und wir müssten wahrscheinlich die selbe Bank für beide Familien beauftragen (wir wissen schon, dass nicht alle Banken mit sowas mit machen)

Es wäre für uns ein Vorteil, wenn wir mit jeder Bank arbeiten könnten. Könnten wir das Vermessen und Teilen irgendwie bevor dem Kauf/Abriss machen? Natürlich hier verpflichten wir uns, nach der Teilung abzureissen.

Vielen Dank im Voraus!
N
nordanney
06.10.25 22:48
NawarDerGrosse schrieb:

dass wir am Anfang das Grundstück zusammen Kaufen und den Kredit mir "einer noch zu vermessenden Grundstücksteilfläche" sichern (pro Familie).
Wo ist das Problem? Es wird ein Grundstück eingetragen mit der Verpflichtung zur Pfandfreigabe. Die zweite Partei macht es identisch. Tagesgeschäft für fast jede Bank (online-Banken tun sich schwer)
NawarDerGrosse schrieb:

Könnten wir das Vermessen und Teilen irgendwie bevor dem Kauf/Abriss machen?
Grundstück. ja. Irgendwie? Mit einem Vermesser
W
wpic
07.10.25 01:54
NawarDerGrosse schrieb:

Könnten wir das Vermessen und Teilen irgendwie bevor dem Kauf/Abriss machen?
Nein bzw. nur, wenn dann nachträglich eine Vereinigungsbaulast eingetragen wird, die später wieder rückgängig gemacht wird. Durch eine Grundstücksteilung darf keine baurechtswidrige Situation entstehen : das Überbauen einer Grundstücksgrenze mit einem Bauwerk ist aber eine solche Situation, die nach der Teilung entstehen würde.

Ob es dazu eine baurechtskonforme Lösung gibt, kann ein ev. ein versierter ö..b.u.v. Vermessungsingenieur einschätzen - den Sie dann für den weiteren Vorgang auf jeden Fall beauftragen müssten. Auch sollte dazu die zuständige Genehmigungsbehörde (Kreisbauamt) bzw. das Liegenschaftsamt befragt werden, ob bei einer solchen Teilung prinzipielle Bedenken bestehen.
T
Tolentino
07.10.25 10:00
Also bei uns war das so und es gab keine Probleme bei den Banken. Das muss der notarielle Kaufvertrag einfach nur schon so vorsehen. Der Notar weiß dann was gebraucht wird.

Der Vermesser hat schon eher ein Problem damit die Teilung vor dem Abriss wirklich einzutragen. (Vermessung selbst ist kein Problem). Ich erinnere mich leider nicht mehr genau daran wie das bei uns dann letztlich vollzogen wurde.
Ich meine der Vermesser meinte er würde es wohl auch so schon machen, aber es wäre besser wenn abgerissen ist, weil sonst müsse er nochmal kommen um sich zu vergewissern, dass wirklich kein Bauwerk mehr auf beiden Grundstücken steht. Ich meine wir haben ihm den Gefallen getan und eine Anfahrt + 30 min Arbeit gespart.
Also Notar, der den Vertrag macht fragen/Bescheid sagen, der formuliert den Vertrag so, dass es für die Banken passt...
Die eigtl Teilung kann dann auch später erfolgen. Die ist nichtmal für den Bauantrag wichtig (da reicht der Lageplan vom Vermesser, wie es dann sein wird). Ich rede allerdings von Berlin. Keine Ahnung ob das in anderen Bundesländern andere Hürden gibt.
H
hanghaus2023
07.10.25 10:44
Ich würde als erstes mal klären ob eine Teilung und dann 2 Einfamilienhaus laut Landesbauordnung und oder Bebauungsplan möglich sind. Das würde ich mir vom Bauamt schriftlich geben lassen.
grundstückteilungvermessen