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Erstellt am: 14.08.25 17:21

MachsSelbst18.08.25 19:31
Dann lasst es. Wie schon gesagt hier, es ist Irrsinn auf einem fremden Grundstück ein Haus zu bauen... es gehört euch nicht, weder Grundstück, noch Haus. Und wenn ihr es erbt, zahlt ihr Erbschaftssteuer für alles, Grundstück plus Haus, plus Außenanlagen...

Einfach bleiben lassen, zur Seite legen, nicht mehr ans Telefon gehen. Besser für alle.
11ant18.08.25 19:32
Verkauft der Onkel jetzt an den TE, dann kann die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben (das bedeutet: zum verhandelten Preis in den Deal eintreten !) - besonders ärgerlich, wenn das ein Verwandtschaftspreis ist. Die Gemeinde kann das Grundstück weiterverkaufen und mit einem Bauzwang beauflagen, so kriegt der Onkel recht gewiß innerhalb der nächsten drei Jahre ein Haus vor die Nase gesetzt. Eine Einlage des Grundstücks in die "Onkel und Georg Grundstücksgesellschaft" wäre kein Verkauf, also kann auch die Gemeinde da nicht eingrätschen. Die Grundstücksgesellschaft kann vom jetzigen Alleineigentümer und danach "nur" Mehrheitsgesellschafter (der TE kaufte sich mit bspw. zehn Prozent ein) mit einer Bebauungssperre belegt werden und die Gesellschaft (nicht der Onkel !) gibt dem TE dann ein Gesellschafterdarlehen in Form der Erlaubnis, das Grundstück zu beleihen. Umgehend sowie alle zehn Jahre wieder schenkt der Onkel Portionen seiner Anteile an den TE unter Beachtung der Freibeträge und Befriedung der Miterben. Der TE ist liquide für seinen Bau in der Nähe, das Nebendemonkelgrundstück bleibt unbebaut und als reine Sicherheit liegen. Mit dem Ableben des Onkels oder dessen Umzug in ein Heim verliert das Aufschieben der Bebauung seinen Sinn, das alles läßt sich geschmeidig anwaltlich texten. Das ist alles keine Hexerei und auch kein Grund für Konflikte (innere, verwandtschaftliche oder mit Dritten). Geld fließt hier nur vom TE an die "Onkel und Georg Grundstücksgesellschaft", nicht umgekehrt. Ich selbst darf den TE nicht beraten, wohl jedoch die Anwältin und den Steuerberater. Meinerseits öffentlich nun over & out ;-)
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Grundaus19.08.25 08:33
Papierturm schrieb:


Erst wären Verwandte in direkter Reihe erbberechtigt und auch pflichtteilberechtigt (noch so eine böse Sache).
Wenn es die alle nicht gibt, erst dann kann recht problemlos woanders hin vererbt werden.
Geschwister haben keinen Pflichtteilanspruch, und Eltern vom Onkel gibt es nicht mehr
Grundaus19.08.25 08:36
11ant schrieb:

Verkauft der Onkel jetzt an den TE, dann kann die Gemeinde ein Vorkaufsrecht ausüben (das bedeutet: zum verhandelten Preis in den Deal eintreten !) - besonders
bei Verkäufen bis zum dritten grad der Verwandtschaft, hat die Gemeinde kein Vorkaufsrecht. und sonst nur wenn es einen Gemeinderatsbeschluß gibt oder ein ausgewiesenes Sanierungsgebiet ist. nur zur Spekulation ( Gewinn machen gibt´s kein Vorkaufsrecht
Georg8619.08.25 08:39
Grundaus schrieb:

Geschwister haben keinen Pflichtteilanspruch, und Eltern vom Onkel gibt es nicht mehr

Aber doofe Frage:
Wer wäre denn dann der Erbberechtigte, wenn es kein Testament gibt?
Die nächsten Verwandten wären ja meine Mutter und Onkel, außer er würde sie ausschließen, aber dann gibt es auch ein Testament.
Papierturm19.08.25 09:18
Georg86 schrieb:

Aber doofe Frage:
Wer wäre denn dann der Erbberechtigte, wenn es kein Testament gibt?
Die nächsten Verwandten wären ja meine Mutter und Onkel, außer er würde sie ausschließen, aber dann gibt es auch ein Testament.
Erst geht es in gerader Linie runter.

Gibt es die nicht, geht es in gerader Linie hoch (Eltern).

Ist die gerade Linie nach oben bereits verstorben, geht es von da aus zur Seite herunter (Geschwister also). Ab da gibt es dann keinen Pflichtteilanspruch mehr.

Gibt es auch da niemanden wird immer weiter hoch und dann zur Seite wieder herunter gegangen.

Bis man dann eine Mail vom Nachlassgericht bekommt, ob man ein völlig überschuldetes Erbe von der Urgroßcousine siebten Grades annehmen will.
grundstücksgesellschaftvorkaufsrechttestament