W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Schuldhaftentlassung Haus, Scheidung, neuen Partner in Finanzierung reinbringen


Erstellt am: 08.08.25 10:12

hanghaus202308.08.25 12:06
Bitte lass DIch auch vom Steuerberater beraten.

Aktuell hat der Bundesfinanzhof entschieden: Veräußert der geschiedene Ehegatte im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung seinen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Einfamilienhaus an den früheren Ehepartner, kann der Immobilienverkauf als privates Veräußerungsgeschäft der Besteuerung unterfallen (BFH-Urteil vom 14.2.2023, IX R 11/21).

Der Fall: Die Eheleute hatten im Jahr 2008 gemeinsam ein Einfamilienhaus erworben und dieses zunächst mit ihrem gemeinsamen Kind bewohnt. Nachdem die Ehe in die Krise geriet, zog der Ehemann 2015 aus. Die Ehefrau verblieb mit dem gemeinsamen Kind im Haus. Anschließend wurde die Ehe geschieden. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung im Scheidungsverfahren kam es zwischen den getrennt lebenden Ehepartnern zum Streit über die Immobilie. Nachdem die Ehefrau dem Kläger die Versteigerung angedroht hatte, veräußerte der Ehemann im Jahr 2017 seinen hälftigen Miteigentumsanteil an die Ehefrau. Diese nutzte die Immobilie weiterhin mit dem gemeinsamen Kind zu eigenen Wohnzwecken. Das Finanzamt unterwarf den Gewinn aus der Veräußerung des Miteigentumsanteils der Einkommensteuer.
hanghaus202308.08.25 12:44
Bevor ich einen neuen Partner ins GB eintragen lasse, verlange ich eher Miete.
Joedreck08.08.25 12:56
Also wenn du fair deinem Mann gegenüber bleiben willst, dann raus mit ihm aus dem Kreditvertrag. Es ist schlicht unfair, ihn im Zweifel für deine Schulden haften zu lassen. Und damit haftet er im Zweifel. Mit seinem gesamten Vermögen. Das kann auch seine evtl neue Familie mit in den Abgrund reißen. Auch eine Haftungsbefreiung zwischen euch hilft da nicht. Die Bank greift auf ihn zu. Und das macht sie, wenn du nicht zahlst, oder nicht zahlen kannst. Dh dein Mann kann auch nicht auf dich zugreifen.

Ruf bei Dr. Klein an und lass dich beraten. Deine Situation kommt häufiger vor. An den neuen Zinssatz kannst du dich schon mal gewöhnen. Ihr habt einen Vertrag und der ist bindend.
HuppelHuppel08.08.25 13:29
thesit27 schrieb:

Ich könnte ja theoretisch nach 10 Jahren raus, wollen die sich 10 Jahre Zinsen entgehen lassen?

Wenn Sie dir einen neuen Vertrag aufdrücken, bezahlst du bestimmt 2% mehr Zinsen im Jahr. Mal angenommen es sind 200k offen, sind das im Jahr 4.000€ für nix... Vereinfacht auf 10 Jahre gerechnet sind das 40.000€ die du mehr bezahlst.
thesit2708.08.25 13:55
HuppelHuppel schrieb:

Wenn Sie dir einen neuen Vertrag aufdrücken, bezahlst du bestimmt 2% mehr Zinsen im Jahr. Mal angenommen es sind 200k offen, sind das im Jahr 4.000€ für nix... Vereinfacht auf 10 Jahre gerechnet sind das 40.000€ die du mehr bezahlst.
Genau das ist leider mein Problem 🙁 ich würde diese Erhöhung nicht stemmen können...
In weniger als 2 Jahren könnte ich ja mir eine ganz andere Bank aussuchen und denen würden ja dann die 10 restlichen Jahre entgehen und das ist
meine kleine Hoffnung, dass man den jetzigen Zins, wenn ich z.B. meine Eltern ins Boot bringe, beibehalten kann.
hanghaus202308.08.25 14:33
Joedreck schrieb:

Also wenn du fair deinem Mann gegenüber bleiben willst, dann raus mit ihm aus dem Kreditvertrag. Es ist schlicht unfair, ihn im Zweifel für deine Schulden haften zu lassen. Und damit haftet er im Zweifel. Mit seinem gesamten Vermögen. Das kann auch seine evtl neue Familie mit in den Abgrund reißen. Auch eine Haftungsbefreiung zwischen euch hilft da nicht. Die Bank greift auf ihn zu. Und das macht sie, wenn du nicht zahlst, oder nicht zahlen kannst. Dh dein Mann kann auch nicht auf dich zugreifen.

Ruf bei Dr. Klein an und lass dich beraten. Deine Situation kommt häufiger vor. An den neuen Zinssatz kannst du dich schon mal gewöhnen. Ihr habt einen Vertrag und der ist bindend.
Warum das denn? Ihr Ex hat doch den Krditvertrag mit Ihr gemeinsam unterschrieben. Warum soll Sie jetzt Allein das Risiko tragen? Es ist im gegenteil so, das Sie die Raten weiter Allein bedient.
dr. kleinmiteigentumsanteileinfamilienhausimmobilievertrag