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ᐅ Ist dieser Parkettboden fachgerecht verlegt worden?


Erstellt am: 10.07.25 15:48

M
Mp11111
10.07.25 20:26
Im Anhang ist die Rechnung.
Das Traurige an der Sache ist, dass ein Produkt, welches teuer bezahlt wurde und für viele Jahre halten soll, derart respektlos verarbeitet wurde.
Es wurde teilweise mit Kuli statt mit Bleistift Linien gezogen.
Rechnungsvorlage mit Logo "Handwerk mit Tradition" und tabellarischer Positionenliste.
Y
ypg
11.07.25 10:12
Mp11111 schrieb:

vor einiger Zeit,
Das war 2021, also vor 3 1/2 Jahren.
Mp11111 schrieb:

Wie sollte ich Eurer Meinung nach vorgehen

Ich hätte schon längst in der Zwischenzeit die Abschlüsse selbst bearbeitet (mit Acryl), gerade bei den Zargen, damit ich es schön hab.
Auch diese Linie kann man mit Kitt wahrscheinlich sehr gut kaschieren, bevor ich mich weitere Jahre darüber ärgere.
M
Mp11111
11.07.25 12:43
Hallo ypg,
vielen Dank für Deinen Beitrag.
Ja, das war Ende 2021.
Ich meine, es gibt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren?
Ich versuche jetzt noch das Beste daraus zu machen, sodass es hoffentlich noch ok aussieht.
Toll wäre es, wenn der Betrieb einsieht, das das Ergebnis nicht ok ist und Nachbesserung bedarf.

Das Problem ist, dass es vorher schon viel zu reklamieren gab und ich nicht weiß, wo ich anfangen und wo ich aufhören soll.
Als das Acryl/Silikon gelblich wurde, wurde es noch auffälliger.

Als ich dem Forum hier beigetreten bin, wurde mir empfohlen, mich an den @KlaRa hier bei Euch zu wenden.
Würde jemand von Euch den @KlaRa bitte informieren?
Y
ypg
11.07.25 13:01
Mp11111 schrieb:

Als ich dem Forum hier beigetreten bin, wurde mir empfohlen, mich an den @KlaRa hier bei Euch zu wenden.
Würde jemand von Euch den @KlaRa bitte informieren?
Nur so geht es.
Mp11111 schrieb:

Ich meine, es gibt eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren?
5 Jahre gibt es auf Häuser nach Baugesetzbuch. Eine Auftragsarbeit im Handwerk hat 2 Jahre.
Wonach arbeitet denn die alteingesessene Firma? Baugesetzbuch oder VOB?
M
Mp11111
11.07.25 13:13
Das Haus ist kein Neubau.
Ich hoffe, dass die Frist nicht abgelaufen ist.
N
nordanney
11.07.25 13:20
ypg schrieb:

5 Jahre gibt es auf Häuser nach Baugesetzbuch. Eine Auftragsarbeit im Handwerk hat 2 Jahre.
Hier geht es um eine Bauleistung. Nicht bloß ein einfacher Handwerkereinsatz. Insofern sehe ich auch die 5 Jahre.
acrylbaugesetzbuch