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ᐅ Grundstücksgrenze bebauen


Erstellt am: 04.09.14 07:56

E
Exilhamburger
04.09.14 07:56
Hallo,

laut Bebauungsplan darf ein Carportauf der Grundstücksgrenze bis zu 9m gebaut werden. Die Abstandsgrenzen sind 3m. Benötigt der Nachbar mein schriftliches Einverständnis, wenn er den Carport länger bauen will? Wenn ich nicht zusagen, kann er diesen dennoch bauen? (Nachbarschaftszustimmung im Baurecht)

Dankeschön
T
toxicmolotof
04.09.14 08:01
Können ja, dürfen... normalerweise wohl nicht.

Entsteht dir aus dem längeren Carport ein Nachteil?
E
Exilhamburger
04.09.14 08:27
Der lange Carport mit zusätzlichen Nebengebäude(Geräteschuppen) verdeckt uns dann die komplette Südsicht und wird bis fast an das Grundstücksende reichen. Der Carport beginnt von der vorderen Grenze des Grundstückes bei 11m.
M
Manu1976
04.09.14 09:03
Na, ich denke jetzt mal weiter: Ich bezweifel, dass dir da nen Einwand was bringt. Das Ergebnis wird dann nämlich sein, dass dein Nachbar nen Carport von 9 Meter baut und hintendran noch ein Gartenhäuschen. Das darf er nämlich und du bist am Ende genauso dran, wie mit dem Carport. Wie lang soll der Carport den werden?
E
Exilhamburger
04.09.14 09:10
Das Carport mit integriertem Geräteschuppen wird wohl insgesamt 12m werden. Aber umsonst fragt der nachbar bei uns ja nicht an, ob uns das stören würde.
J
Jochen104
04.09.14 09:20
Dann sprecht doch einfach mal mit eurem Nachbarn und erklärt ihm eure Bedenken.
Vielleicht gibt es ja auch eine andere Lösung mit der ihr beide zufrieden seid.
carportgeräteschuppen