ᐅ Gebührenberechnung Bauantrag Brandenburg
Erstellt am: 23.09.24 18:18
Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich folgende Frage: Vor wenigen Tagen erhielten wir die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage in einer Gemeinde in Brandenburg :-) Nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) errechnet sich der Bauwert nach dem umbauten Raum. Soweit ist das im Bescheid auch nachvollziehbar und entspricht dem, was unsere Hausbaufirma auch in der jüngeren Vergangenheit an Gebührenbescheiden aus anderen Brandenburger Gemeinden gewohnt ist.
In unserem Fall ist es aber so, dass zusätzlich noch Gebühren anfallen für die Außenanlagen (60% der Herstellungskosten) und die Photovoltaikanlage (40% der Herstellungskosten). Diese Herstellungskosten hatte unsere Baufirma auf Nachfrage des Bauamts aufgeschlüsselt. Die Frage stellt sich nun, warum andere Bauämter in Brandenburg, die ja auch an die BbgBauGebO gebunden sind, wie oben erwähnt auch in jüngster Vergangenheit günstigere Bescheide ohne die Berücksichtigung von Außenanlagen und Photovoltaikanlage (die ja im übrigen gar nicht genehmigungspflichtig sind für private Bauvorhaben) ausstellen, in unserem Fall aber extra Gebühren fällig werden. Liegt das im Ermessen des Bauamts? Gibt es eine rechtliche Handhabe gegen dieses Vorgehen und wenn ja, wäre dann die Baugenehmigung selbst von einem Einspruch gegen den Gebührenbescheid unberührt, d.h. weiter gültig?
Freue mich sehr über hilfreiche und kompetente Antworten, vielen Dank schon einmal dafür.
ich bin neu hier und habe gleich folgende Frage: Vor wenigen Tagen erhielten wir die Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus mit Photovoltaikanlage in einer Gemeinde in Brandenburg :-) Nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) errechnet sich der Bauwert nach dem umbauten Raum. Soweit ist das im Bescheid auch nachvollziehbar und entspricht dem, was unsere Hausbaufirma auch in der jüngeren Vergangenheit an Gebührenbescheiden aus anderen Brandenburger Gemeinden gewohnt ist.
In unserem Fall ist es aber so, dass zusätzlich noch Gebühren anfallen für die Außenanlagen (60% der Herstellungskosten) und die Photovoltaikanlage (40% der Herstellungskosten). Diese Herstellungskosten hatte unsere Baufirma auf Nachfrage des Bauamts aufgeschlüsselt. Die Frage stellt sich nun, warum andere Bauämter in Brandenburg, die ja auch an die BbgBauGebO gebunden sind, wie oben erwähnt auch in jüngster Vergangenheit günstigere Bescheide ohne die Berücksichtigung von Außenanlagen und Photovoltaikanlage (die ja im übrigen gar nicht genehmigungspflichtig sind für private Bauvorhaben) ausstellen, in unserem Fall aber extra Gebühren fällig werden. Liegt das im Ermessen des Bauamts? Gibt es eine rechtliche Handhabe gegen dieses Vorgehen und wenn ja, wäre dann die Baugenehmigung selbst von einem Einspruch gegen den Gebührenbescheid unberührt, d.h. weiter gültig?
Freue mich sehr über hilfreiche und kompetente Antworten, vielen Dank schon einmal dafür.
Konkret reden wir über 2400 €, ohne Gebühren auf Außenanlagen und Photovoltaik wären es 2000 €.
Ich kann mir denken, auf was die Rückfrage abzielt: Lohnt es sich, wegen 400 € ein Fass aufzumachen angesichts der Gesamtkosten für ein Bauprojekt, aber ich finde schon, dass es sich lohnt.
Ich kann mir denken, auf was die Rückfrage abzielt: Lohnt es sich, wegen 400 € ein Fass aufzumachen angesichts der Gesamtkosten für ein Bauprojekt, aber ich finde schon, dass es sich lohnt.
J
Jesse Custer24.09.24 11:18Sagen wir es so:
Ich würde höflich (!) nachfragen, woher das kommt, weil ich es anders kenne.
- oh, da haben wir einen Fehler gemacht - wir schicken eine neue Rechnung mit dem korrekten Betrag. Super, 400,-€ gut gemacht
- bei uns ist das leider so - alles klar, ich weiß Bescheid. Und so würde ich es belassen.
Denn merke: der dümmste Bauamts-Mitarbeiter kann Dir mehr Stress machen, als 400,-€ je reinholen können. Denn: Nein, es lohnt NICHT.
Ich würde höflich (!) nachfragen, woher das kommt, weil ich es anders kenne.
- oh, da haben wir einen Fehler gemacht - wir schicken eine neue Rechnung mit dem korrekten Betrag. Super, 400,-€ gut gemacht
- bei uns ist das leider so - alles klar, ich weiß Bescheid. Und so würde ich es belassen.
Denn merke: der dümmste Bauamts-Mitarbeiter kann Dir mehr Stress machen, als 400,-€ je reinholen können. Denn: Nein, es lohnt NICHT.
Mojito65 schrieb:
Konkret reden wir über 2400 €, ohne Gebühren auf Außenanlagen und Photovoltaik wären es 2000 €.Zwanzig Prozent Zuschlag durch das m.E. ungerechtfertigte Mithineinrechnen von Dingen, die nicht Gegenstand des Verfahrens sind, sind schon happig. Andererseits gehen die Auffassung meines Menschenverstandes und der Gesetzeslage besonders im Verwaltungsrecht gelegentlich weit auseinander. Es kann sein, daß das "legal" ist ...Mojito65 schrieb:
Ich kann mir denken, auf was die Rückfrage abzielt: Lohnt es sich, wegen 400 € ein Fass aufzumachen angesichts der Gesamtkosten für ein Bauprojekt, aber ich finde schon, dass es sich lohnt.... und dann gleich eine Normenkontrollklage anzustrengen wäre (denn wenn es jetzt "legal" ist, würde ein Vorgehen vor dem Verwaltungsgericht noch nichts ändern), sähe ich es zu 400 Euro "Opportunitätskosten für bürgerliches Duckmäusertum" durchaus in einem luxuriösen Verhältnis stehend an, sich diesen Streit zu gönnen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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