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ᐅ Stufenöffnung offene Treppe / Kinderschutz > 12 cm?


Erstellt am: 04.09.24 19:54

Stay_LE04.09.24 19:54
Hallo zusammen,

vorab- ich habe kein klar treffendes Unterforum gefunden, bitte um Nachsicht und im Zweifelsfall gern verschieben.

Wir sind vor ein paar Wochen in unser Haus gezogen, vom Generalunternehmer gebaut. Es sind noch ein paar Themen offen, u.a. bzgl. der Treppe - hierzu möchte ich um Euren Rat bitten.

Wir haben eine offene Treppe, lt. Ausführungsplan Zweiholmtreppe gem. DIN 18065. Weil die finalen Stufen noch nicht da waren sind uns die Baustufen abmontiert und andere Übergangsstufen eingesetzt worden. Hierbei kam mir der Abstand zwischen den Stufen bzw. die Öffnung zwischen den Stufen recht groß vor (wir haben eine 11 Monate alte Tochter), diese wird dann mit den finalen Stufen i.d.R. rund 15,5 cm (Vereinzelt gibt es Stützleisten, dann ist der Abstand kleiner) betragen. In der DIN 18065 habe ich hier beim ersten reinsehen aufgeschnappt, dass der Abstand nur 12 cm betragen darf.

Unser Bauleiter vom Generalunternehmer bestätigte dies eingangs und wollte verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, ist nun schon drei Wochen her und ist nichts weiter gehört.

Allerdings hat sich der Treppenbauer direkt gemeldet und hat gesagt, die 12 cm würden nicht gelten, weil nur „Soll-Vorschrift“ (kein Muss) und er baut dies schon immer so, nur ganz früher gäbe es das wohl mal in Baden-Württemberg - wir haben in Sachsen gebaut.

Bei genaueren Nachlesen der DIN 18065 werde ich aus der Kategorisierung „Gebäude im Allgemeinen“ und „Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen
und innerhalb von Wohnungen“ nicht schlau, also wo wir mit unserem Einfamilienhaus reinzählen. Davon hängt es denke ich ab, ob die 12 cm zu beachten sind.

Könnt ihr uns bitte helfen?

  • Ist unsere Treppe nach DIN Vorschriften o.ä. so herzustellen, dass die Öffnung zwischen den Stufen nur 12 cm betragen darf?
  • Wie würdet ihr euch mit Kindern verhalten bzw. wie seht ihr die 12 cm/ Vielleicht bin ich auch zu sorgsam gerade? Der Treppenbauer meinte zu uns die Treppe ist eh vor Kindern zu schützen und später ist müsste man sonst die Schutzmaßnahmen eh wieder abmontieren.

Ich danke euch vielmals,

Viele Grüße
ypg04.09.24 20:01
DIN scheinen immer nur Richtwerte zu sein.
Vielleicht hättet Ihr mit Kind gar keine offene Treppe nehmen dürfen - ob die Vorsicht begründet oder unbegründet ist. Wenn Ihr da jetzt ein Problem seht (andere behelfen sich mit Schutzgittern, wieder andere verzichten dennoch auf ein Geländer), dann lasst Euch Setzstufen ranmontieren.
nordanney04.09.24 20:25
Laut DIN gibt es für Wohngebäude keine Vorgaben.
Nida35a04.09.24 20:31
die DIN hilft dir nicht, macht es für euer Kind sicher.
Ab 8 Monaten wird da hoch und runtergeklettert, wenn der Weg frei ist
11ant04.09.24 20:57
Wenn Ihr an dieser Stelle schon den Helikopterelternherzkasper bekommt, werdet Ihr später die armen Kindergärtner in den Wahnsinn treiben. Eine Unfallgefahr sehe ich im beschriebenen Versuchsaufbau selbst für Katzen nur theoretisch gegeben. Das Kleinkind wird da seine Bauklötze durchwerfen, aber kann ihnen nicht hinterherspringen. Zwischen den Gitterstäben des Geländers werden 11 cm gefordert (Breitenabstand zwischen senkrechten Stäben), das ist sinnvoll aber nicht vergleichbar. Wie kommst Du überhaupt an diese DIN, legale Kopien kosten doch ein Vermögen ? (ich leiste sie mir nicht und kann Dir daher nicht sagen, wo Du sie vmtl. falsch gelesen hast).
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Stay_LE04.09.24 21:19
Danke euch schon schon mal, das geht ja zum Großteil bislang in Richtung übervorsichtig, was ich gut finde!
ypg schrieb:

Vielleicht hättet Ihr mit Kind gar keine offene Treppe nehmen dürfen - ob die Vorsicht begründet oder unbegründet ist. Wenn Ihr da jetzt ein Problem seht (andere behelfen sich mit Schutzgittern, wieder andere verzichten dennoch auf ein Geländer), dann lasst Euch Setzstufen ranmontieren.
Die Hausplanung stand hier tatsächlich vor dem Kind. Soweit haben wir nicht gedacht - nunmehr hätten wir wahrscheinlich auch eine Betontreppe direkt genommen. Ich meine auch die Architektin hatte es noch erwähnt mit dem Abstand. Komisch ist ja auch das der Bauleiter bei 2 Terminen gesagt hat der Abstand zwischen den Stufen darf nur 12 cm betragen. Aber Schutzgitter oben und unten haben wir schon montiert.
11ant schrieb:

Wie kommst Du überhaupt an diese DIN, legale Kopien kosten doch ein Vermögen ? (ich leiste sie mir nicht und kann Dir daher nicht sagen, wo Du sie vmtl. falsch gelesen hast).
Bei der Google Suche "DIN 18065" tatsächlich der 2. Treffer der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe. Dort nach 12 cm suchen ist am schnellsten.
11ant schrieb:

Das Kleinkind wird da seine Bauklötze durchwerfen, aber kann ihnen nicht hinterherspringen. Zwischen den Gitterstäben des Geländers werden 11 cm gefordert (Breitenabstand zwischen senkrechten Stäben), das ist sinnvoll aber nicht vergleichbar.
Beim Geländer passt der Abstand zwischen den senkrechten Stäben, gerade gemessen. Aber warum siehst du das nicht als vergleichbar an?
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