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ᐅ Strategiebesprechung Hauskauf oder "Wie weit sollte ich gehen?"


Erstellt am: 27.05.24 13:58

N
nordanney
27.05.24 23:32
Buchsbaum066 schrieb:

Daher würde ich raten die Sache abzuklären warum wieso und weshalb das Vorkaufsrecht drinsteht. wie du als ausgewiesener Experte sicherlich weißt kostet so ein Eintrag auch ein paar Euro und steht nicht zum spaß drin. Über die Hintergründe wissen wir nichts, daher erfordert es Recherche.
Wen interessieren die Hintergründe? Was ändern sie konkret. Bitte lass uns an Deiner Weisheit teilhaben. Wenn der Begünstigte wirklich Interesse hätte, bräuchte der Verkäufer sich den Stress mit einem Verkauf gar nicht erst antun.
Klar gibt es diverse Gründe für ein Vorkaufsrecht, zu 98% lässt es sich der Voreigentümer eintragen aus verschiedenen Gründen. Kostet irgendwo um 550€ für den in Rede stehenden Verkaufspreis - früher bei niedrigerem Wert vielleicht mal 150€ oder weniger. Also Peanuts bei so einem Investment.
Buchsbaum066 schrieb:

Ich würde das im Vorfeld schon mal abklären um nicht eine unangenehme Überraschung zu erleben.
Und wie immer bist Du um eine konkrete Antwort oder nähere Erläuterungen Deiner Ausführungen verlegen. Aber ist ja klar, wenn man keine Ahnung hat.
E
Evolith
28.05.24 07:20
ypg schrieb:

Ja, das machen ja aber auch Evoliths Eltern. Guckst Du:

Ja tatsächlich machen sie das auch, allerdings können wir gucken, für was ein Nachbarhaus (nicht so gut ausgestattet) weg gegangen ist. Da der Verkauf des "alten" Hauses aber erst in 2 Jahren ansteht, bin ich eher ein Fan von konservativem Rechnen. Aber letztendlich reicht der Wert des Hauses, um das andere in 2 Jahren vollständig zu tilgen.
ypg schrieb:

So egal ist das nicht, weil es die Kaufkraft beeinflusst.

Glaskugelwissen? Das Angebot von 350000€ gilt doch speziell von der Bank Eurer Eltern an die selbst für diese Immobilie?!
Bei jedem könnte es anders aussehen.

Tatsächlich sind die 2 bei unserem Finanzmakler und nicht bei nur einer Bank. Der hat mal recht allgemein gerechnet (zumindest vertraue ich ihm da). Sprich so gut wie alle Banken werden irgendwo in der Preisregion landen. Das sagt natürlich noch nichts über die grundsätzliche Kreditwürdigkeit aus. Meine Eltern würden auch deutlich mehr Kredit bekommen, aber den möchten sie eigentlich nicht ausreizen.

Ja das Haus möchten sie wirklich gerne haben. Aber nicht auf Teufel komm raus.

Zum Vorkaufsrecht: Es handelt sich um eine große Firma hier bei uns. Ich vermute mal, das waren ursprünglich Rekultivierungsgrundstücke dieser Firma (so wie unseres auch) und die Firma hat sich da pro Forma eintragen lassen. Steht sogar noch mit dem alten Namen drin, den kaum noch einer kennt.
Meine Eltern als Käufer haben tatsächlich kein Risiko, sobald der Kauf abgeschlossen ist. Aber der Verkäufer könnte auf Schadenersatz verklagt werden, wenn die Firma es drauf ansetzt. Der Vorkaufsberechtigte ist (eigentlich) vor dem Verkauf über den Vorgang und die Konditionen zu informieren.
B
Buchsbaum066
28.05.24 07:28
nordanney schrieb:

Und wie immer bist Du um eine konkrete Antwort oder nähere Erläuterungen Deiner Ausführungen verlegen.

Warum das denn?

Wenn ich ein großes Grundstück teile und einen Teil davon an einen befreundeten Käufer verkaufe der dann mein Nachbar sein wird, dann lasse ich mir ein Vorkaufsrecht für einen späteren Verkauf eintragen. Es kommst bspw. zu einer Scheidung das Grundstück wird wieder vom ehemals befreundeten Nachbarn verkauft dann habe ich die Möglichkeit es zurück zu kaufen. Warum?

Weil ich mir dann wenn ich es wieder verkaufe den neuen Nachbarn aussuchen kann. Oder weil meine Kinder neben mir ein Grundstück benötigen. Oder, oder, oder.

War das nun konkret genug?
K
kbt09
28.05.24 07:34
Evolith schrieb:

Der Vorkaufsberechtigte ist (eigentlich) vor dem Verkauf über den Vorgang und die Konditionen zu informieren.
Und, wenn der Vorkaufsberechtigte das dann nicht in Anspruch nimmt, schadet das Vorkaufsrecht nicht weiter. Es ist ja kein Alleinverkaufsrecht. Dann wird halt an den interessierten Käufer verkauft.
N
nordanney
28.05.24 08:04
Buchsbaum066 schrieb:

die Möglichkeit es zurück zu kaufen.
Ja, Du musst aber auch erst einmal den Kaufpreis finanzieren. Grunderwerbsteuer bezahlen. Grundschuldbestellung bezahlen. Notar bezahlen. Weiterverkaufen. Machst ein super Geschäft damit...

Deine Gedankengänge sind die eines Laien, der die Dinge nicht zu Ende denkt.
Buchsbaum066 schrieb:

Oder weil meine Kinder neben mir ein Grundstück benötigen. Oder, oder, oder.

War das nun konkret genug?
Nein, wir reden über ein bebautes Grundstück. Also über zunächst mal T€ 30-35 Erwerbsnebenkosten. Das macht der Nachbar? Bitte konkret werden und nicht schwafeln. Mir ist schon klar, wofür es ein Vorkaufsrecht gibt. Mir ist aber auch klar, wie selten es ausgeübt wird, gerade bei älteren Häusern.
In der Familie kommt das gerne mal vor, aber bei Dritten selten. Hier sehe ich bei kleinem Grundstück auch nicht die Gefahr, dass sich mal eben die Firma überlegt, dort einen 6-Geschosser hinzustellen. Solche Konstellationen kommen im Standardwohngebiet praktisch so gut wie nicht vor, da Geschossflächenzahl/Grundflächenzahl, Bebauungsplan, 34er dagegen stehen.

Das Vorkaufsrecht birgt keinerlei Risiko. Entweder der Berechtigte hat zu viel Kohle und kauft oder eben nicht. Das war es.
M
MachsSelbst
28.05.24 15:17
Irgendwie führt die Debatte am Thema vorbei.
Fakt ist, das Vorkaufsrecht gibt dem Begünstigten die Möglichkeit, in einen geschlossenen Kaufvertrag einzusteigen. Punkt.
Ob das wahrscheinlich ist, sei dahingestellt... es ist aber möglich.

Und da droht dem Interessenten im Zweifel durchaus ein Schaden, es sei denn die Bank löst den geschlossenen Kreditvertrag kostenlos wieder auf.
Mal abgesehen von der großen Enttäuschung.

Was schadet es, sich vom Begünstigten schriftlich den Verzicht aufs Vorkaufsrecht bestätigen zu lassen? Sollte absolut kein Problem sein, wenn tatsächlich kein Interesse vorliegt.
vorkaufsrechtgrundstückvorkaufsberechtigte