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ᐅ Ist Maklerprovision zu zahlen wenn Kaufabsicht vorher bekannt war?


Erstellt am: 15.03.24 01:33

Schorsch_baut15.03.24 09:44
nordanney schrieb:

Doch, Ihr habt was vom Makler bekommen. Einen Maklervertrag...

Ein Makler muss auch nicht zwingend mehr arbeiten, denn die Makler in D sind eigentlich immer Nachweismakler. Mehr als den Kontakt zwischen Verkäufer und Käufer herstellen braucht der Makler nicht zu tun, um seine Provision zu verdienen. Deshalb ist er dann ja auch raus (mit seiner Provision), wenn der Käufer Vorkenntnis die vom Objektverkauf hat.
wir hatten nur Kontakt mit dem Verkäufer. Ein Freund der Familie, der Omas Häuschen geerbt hatte und in den Niederlanden wohnt. Er hatte den Makler für die Wertermittlung beauftragt. Wir haben uns nur den Schlüssel im Büro abgeholt.
nordanney15.03.24 09:50
Schorsch_baut schrieb:

wir hatten nur Kontakt mit dem Verkäufer. Ein Freund der Familie, der Omas Häuschen geerbt hatte und in den Niederlanden wohnt. Er hatte den Makler für die Wertermittlung beauftragt. Wir haben uns nur den Schlüssel im Büro abgeholt.
... und warum habt Ihr Provision bezahlt? Das wahr - sorry - ganz schön dumm.
Wenn Du über den Verkauf Bescheid wusstest, war der Makleranspruch = 0€ (muss man dem Makler sagen).
Wenn Du keinen Vertrag mit dem Makler hattest, war der Makleranspruch = 0€

Ganz ehrlich? Wenn der Kauf noch nicht zu lange zurückliegt, wäre ich noch heute beim Anwalt.
Schorsch_baut15.03.24 10:19
nordanney schrieb:

... und warum habt Ihr Provision bezahlt? Das wahr - sorry - ganz schön dumm.
Wenn Du über den Verkauf Bescheid wusstest, war der Makleranspruch = 0€ (muss man dem Makler sagen).
Wenn Du keinen Vertrag mit dem Makler hattest, war der Makleranspruch = 0€

Ganz ehrlich? Wenn der Kauf noch nicht zu lange zurückliegt, wäre ich noch heute beim Anwalt.
Wir waren damals beim Anwalt. Da war leider nichts zu machen. Es hatte was mit den Vertragsabsprachen zwischen Makler und Verkäufer zu tun. Die Details hab ich verdrängt, da ich mich sonst zu sehr ärgern muss. 8000 € für eine Schlüsselübergabe, da kann man auch nach Jahren noch Brechreiz bekommen. Man hätte versuchen können, zu klagen, aber die Aussicht war nicht so gut. Und da der Makler von der örtlichen Volksbank war, über die auch der Kredit lief, haben wir uns das Theater gespart.
Das nur als Warnung, dass man versuchen sollte, Einblick in den Vertrag zu bekommen.
ypg15.03.24 10:24
sgrund1 schrieb:

jedoch will der Verkäufer zwecks Wertermittlung einen Makler beauftragen für einen marktgerechten Preis.
Schorsch_baut schrieb:

Vertragsabsprachen zwischen Makler und Verkäufer zu tun.
Ich denke auch, dass Verkäufer so etwas kommunizieren muss. Und wenn nicht, dann müsst ihr ggf mit dem Verkäufer etwas diskutieren und Euch einigen.
CC35BS38 schrieb:

Nur am Rande: Wertermittlung durch den Makler ist kritisch zu sehen. Der Makler will ja den Auftrag erhalten, daher schätzt er tendenziell höher. Rin Gutachter wäre wohl neutraler
Sehe ich anders: viele Privatverkäufer wurden ihr Haus (vor Corona zb) nicht los, weil sie entweder utopische Preise nannten oder - ganz gefährlich - mit einem Verkaufspreis von knapp über einem Limit, zb 519000€ oder 415000€ inserierten, statt 499000 oder 398000 zu nehmen.
nordanney15.03.24 10:32
LOL - Der Verkäufer und der Makler vereinbaren etwas für Dich, ohne Dich zu fragen. Finde ich super. Ich werde mal jemanden hier im Forum anschreiben und wir beide vereinbaren dann, dass Du uns Geld zahlen musst. Und Dein Anwalt sagt Dir dann: Ja klar, muss Du bezahlen.

Mal ernsthaft. Da steckt entweder mehr dahinter (was Du nicht erzählst) oder Du hast Dich beim Anwalt geirrt. Die Themen sind schon immer klar geregelt. Für Maklerprovision (durch Dich) braucht der Makler einen Vertrag mit DIR (!!!). Ohne Vertrag keine Kohle. Ist im Leben immer so.
Schorsch_baut schrieb:

Das nur als Warnung, dass man versuchen sollte, Einblick in den Vertrag zu bekommen.
Nein, totaler Unsinn. Der Vertrag zwischen Verkäufer und Makler ist für Dich als Käufer total egal. DU schließt einen Vertrag mit dem Käufer ab. Diesen Vertrag muss man sich anschauen.

P.S. Der Maklervertrag ist übrigens sogar im Baugesetzbuch verankert. Seit 2020 ist die Textform (auch mit dem Käufer) übrigens sogar gesetzliche Pflicht. Nur mal so.
Schorsch_baut15.03.24 11:05
Schön, dass Du das lustig findest. Ich kann nur schreiben, wie es uns ergangen ist. Der Verkäufer hat uns damals mitgeteilt, dass er das Haus von einem Makler hat schätzen lassen, der auch vertraglich als Vermittler festgelegt wurde. Die Bank hatte das "Exposé" mit Foto und Preis in der Filiale ausgehängt. Wir hätten quasi nachweisen müssen, dass wir das Exposé nicht gesehen haben. Da wir beim Makler den Schlüssel abgeholt hatten, galt das als Vertragsabschluss. Hätten wir da Theater gemacht, hätten wir das Haus nicht bekommen oder die Bank, die auch unsere Hausbank war, hätte uns den Kredit ablehnen können usw.
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