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ᐅ Förderung NRW.Bank Antrag Abwicklung Erfahrungen?


Erstellt am: 23.08.23 10:53

Vanman161005.03.24 19:15
Ja, man schließt die Zwischenfinanzierung erst ab, wenn man die Bewilligung für die Förderung hat aber nicht mehr lange auf das Geld warten kann/möchte bzw. Planungssicherheit haben möchte.
Jule090806.03.24 11:51
Da muss ich jetzt auch nochmal nachfragen:
Nach Antragstellung darf der Kaufvertrag doch geschlossen werden, oder nicht? Nur zum Zeitpunkt der Antragstellung darf zunächst nur ein Entwurf vorliegen.
Diese Aussage haben wir bekommen.
Der Kaufpreis wird dann üblicherweise mit Übergabe fällig.
Wir wurden bei der Beratung extra darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die Bewilligung erst nach Kaufpreisfälligkeit erfolgt und wir uns um eine Zwischenfinanzierung kümmern sollen.
der Kaufvertrag steht noch bevor, noch könnten wir verschieben, aber ich sehe eigentlich keine Notwendigkeit.
Liege ich falsch?
Vanman161006.03.24 15:14
Das weiß ich nicht genau.
Unsere Bank sagte uns allerdings ohne Bewilligung wäre keine Zwischenfinanzierung möglich, da wir uns die Rate zu den "normalen" Konditionen nicht hätten leisten können.
Die_Chaz06.03.24 16:26
Hallo Jule,

wir hatten heute ein Telefonat mit der Bewilligungsbehörde zu fast dem gleichen Thema. Habt ihr denn schon eine schriftliche Bewilligung oder auch bisher nur mündlich?
Wir waren sehr unsicher ob und was wir bezüglich unserem geplanten Hauskauf nun vertraglich dürfen und was nicht, um nicht aus der Förderung zu fallen.

Uns wurde nun gesagt, dass wir einen Vorvertrag bzw. einen Kaufvorvertrag machen dürfen. Ebenfalls gab es eine telefonische Zusage, dass unsere Förderung klappen wird (es geht eher noch um die Sanierungskosten die wir veranschlagt hatten) aber dass das Problem derzeit besteht, dass die NRW.Bank ihre Seite bisher nicht aktualisiert hat und die Behörden dementsprechend noch nichts in ihre dafür vorgesehenen Masken eintragen können, weil auch das dadurch noch nicht aktualisiert ist.

Wir persönlich warten jetzt lieber noch ein paar Tage ab und hoffen, dass dann die Aktualisierungen bald vorgenommen werden. So langsam dürfte das ja mal passieren Die Förderrichtlinien für 2024 sind ja nun auch schon seit ein paar Tagen öffentlich Drücken wir uns allen mal die Daumen, dass es jetzt allmählich voran geht
Jule0908 schrieb:

Da muss ich jetzt auch nochmal nachfragen:
Nach Antragstellung darf der Kaufvertrag doch geschlossen werden, oder nicht? Nur zum Zeitpunkt der Antragstellung darf zunächst nur ein Entwurf vorliegen.
Diese Aussage haben wir bekommen.
Der Kaufpreis wird dann üblicherweise mit Übergabe fällig.
Wir wurden bei der Beratung extra darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die Bewilligung erst nach Kaufpreisfälligkeit erfolgt und wir uns um eine Zwischenfinanzierung kümmern sollen.
der Kaufvertrag steht noch bevor, noch könnten wir verschieben, aber ich sehe eigentlich keine Notwendigkeit.
Liege ich falsch?
Die_Chaz06.03.24 16:33
Huch gerade gesehen, die NRW.Bank hat aktualisiert, nach den neuen Förderrichtlinien
Mrs012006.03.24 17:13
Jule0908 schrieb:

Da muss ich jetzt auch nochmal nachfragen:
Nach Antragstellung darf der Kaufvertrag doch geschlossen werden, oder nicht? Nur zum Zeitpunkt der Antragstellung darf zunächst nur ein Entwurf vorliegen.
Diese Aussage haben wir bekommen.
Der Kaufpreis wird dann üblicherweise mit Übergabe fällig.
Wir wurden bei der Beratung extra darauf hingewiesen, dass es sein kann, dass die Bewilligung erst nach Kaufpreisfälligkeit erfolgt und wir uns um eine Zwischenfinanzierung kümmern sollen.
der Kaufvertrag steht noch bevor, noch könnten wir verschieben, aber ich sehe eigentlich keine Notwendigkeit.
Liege ich falsch?
Soweit ich es verstanden habe, darf man sobald die Eingangsbestätigung der Behörde zum Antrag eingegangen ist, den Notartermin wahrnehmen und einen Kaufvertrag abschließen. Man sollte jedoch eine Rücktrittsklausel mit aufnehmen…
Das ist uns aber alles viel zu heikel, daher haben wir nur den Kaufvorvertrag!
Noch üben sich die Verkäufer von dem Haus in Geduld …

Ich habe aber heute von unserer Sachbearbeiterin erfahren, dass wir uns noch entscheiden dürfen nach welchen Richtlinien wir gehen wollen … 2023 oder 2024…
Die_Chaz schrieb:

Huch gerade gesehen, die NRW.Bank hat aktualisiert, nach den neuen Förderrichtlinien
wo genau sieht man das ? Bei mir steht immer noch der selbe Text …
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