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ᐅ KFW 300 trotz Eigentum, da Eigennutzung nicht möglich?


Erstellt am: 14.02.24 20:21

H
haussuche123
14.02.24 20:21
Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen aktuell den Bau einer Immobilie und sind dafür auf den KFW 300 angewiesen. Nun stehen wir bei dem Bauprojekt noch ganz am Anfang und sind dabei gerade über die Förderausschlüsse gestolpert, bei denen u.a. Folgendes genannt wird:
  • "Einer der Antragstellenden, deren im künftigen Haushalt wohnende Ehe- oder Lebenspartner oder deren Kinder verfügen bei Antragstellung bereits über selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum in Deutschland"

Nun ist es so, dass meine Frau vor Kurzem im Rahmen einer Schenkung 50 % des Wohneigentums ihrer Eltern übertragen wurde. Für dieses Eigentum besteht jedoch ein notariell beurkundetes lebenslanges Wohnrecht der Eltern, d.h. wir können es definitiv nicht selbst nutzen. Jetzt stellt sich für uns natürlich die Frage, ob wir trotzdem den KFW 300 nutzen können, da hier ja ausdrücklich "selbstgenutztes, durch Nießbrauch genutztes etc." steht.

Wisst ihr dazu Näheres?
-
-LotteS-
14.02.24 20:46
haussuche123 schrieb:

Hallo zusammen,

meine Frau und ich planen aktuell den Bau einer Immobilie und sind dafür auf den KFW 300 angewiesen. Nun stehen wir bei dem Bauprojekt noch ganz am Anfang und sind dabei gerade über die Förderausschlüsse gestolpert, bei denen u.a. Folgendes genannt wird:
  • "Einer der Antragstellenden, deren im künftigen Haushalt wohnende Ehe- oder Lebenspartner oder deren Kinder verfügen bei Antragstellung bereits über selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum in Deutschland"

Nun ist es so, dass meine Frau vor Kurzem im Rahmen einer Schenkung 50 % des Wohneigentums ihrer Eltern übertragen wurde. Für dieses Eigentum besteht jedoch ein notariell beurkundetes lebenslanges Wohnrecht der Eltern, d.h. wir können es definitiv nicht selbst nutzen. Jetzt stellt sich für uns natürlich die Frage, ob wir trotzdem den KFW 300 nutzen können, da hier ja ausdrücklich "selbstgenutztes, durch Nießbrauch genutztes etc." steht.

Wisst ihr dazu Näheres?

Nach allem, was ich weiss, schliesst jedwedes Wohneigentum die 300er Förderung leider aus, auch Anteile an Wohneigentum - unabhängig davon, ob selbst genutzt/vermietet/Nießbrauch.

Vielleicht hat @jens.knoedel da noch Details?

Du schreibst "angewiesen" - wie weit bist Du in den Planungen aktuell? Es ist häufig so, dass die Mehrkosten für den KfW40 Standard die vermeintlich gesparten Zinsen sogar übersteigen...

Stell doch mal Dein Projekt in einem eigenen Thread vor - dann kann Dir eventuell eine Alternative aufgezeigt werden.
H
HungrigerHugo
14.02.24 22:32
Ihr seid bei dem 300er raus. Selbst wenn es nur 0,01% wären...
M
masterflok
20.02.24 11:53
haussuche123 schrieb:

Nun ist es so, dass meine Frau vor Kurzem im Rahmen einer Schenkung 50 % des Wohneigentums ihrer Eltern übertragen wurde. Für dieses Eigentum besteht jedoch ein notariell beurkundetes lebenslanges Wohnrecht der Eltern, d.h. wir können es definitiv nicht selbst nutzen. Jetzt stellt sich für uns natürlich die Frage, ob wir trotzdem den KFW 300 nutzen können, da hier ja ausdrücklich "selbstgenutztes, durch Nießbrauch genutztes etc." steht.

Wisst ihr dazu Näheres?
Deine Frau könnte ihren Anteil verkaufen. Das Programm richtet sich nun mal ausschließlich an Familien ohne Wohneigentum, und das ist auch richtig so!
N
nordanney
20.02.24 12:24
-LotteS- schrieb:

Vielleicht hat @jens.knoedel da noch Details?
Jegliches Voreigentum schießt Dich aus dem Programm raus. Da gibt es auch kein "Aber wegen Wohnrecht...". Einziges Eigentum, das Du besitzen darfst, ist ein unbebautes Grundstück (ist es bebaut, muss Du verkaufen oder abreißen - danach kannst Du die Förderung beantragen).
haussuche123 schrieb:

Nun ist es so, dass meine Frau vor Kurzem im Rahmen einer Schenkung 50 % des Wohneigentums ihrer Eltern übertragen wurde. Für dieses Eigentum besteht jedoch ein notariell beurkundetes lebenslanges Wohnrecht der Eltern
P.S. Ein Wohnrecht schließt eine Miete nicht aus. Insofern ist das Wohnrecht kein Grund, Dich anders als andere Eigentümer zu behandeln.
P
Pascali
20.02.24 20:42
HungrigerHugo schrieb:

Ihr seid bei dem 300er raus. Selbst wenn es nur 0,01% wären...
Wie sähe das beim 124er aus? Ist es da möglich, dass einer der Kreditnehmer die Immobilie später als Hauptwohnsitz hat und der andere bereits eine Immobilie weiterbewohnt? Oder bekommt man dann keine Förderung nach dem KFW 124?
wohneigentumwohnrechtimmobiliekfwnießbrauchförderung