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ᐅ Kombinationsverbot BEG WG und BEG EM aufgehoben


Erstellt am: 01.02.24 21:55

Vanman161001.02.24 21:55
Guten Abend,
laut neusten Meldungen soll das Kombinationsverbot von BEG WG (also KfW 261) und der Förderung von Einzelmaßnahmen über die BAFA aufgehoben werden.

Bedeutet dies, dass man für ein und die selbe Maßnahme (z.B. Fenstertausch) beide Förderung in Anspruch nehmen kann oder dass lediglich die Kombination der Förderungen für unterschiedliche Maßnahmen erlaubt ist (also z.B. Heizung über BEG WG und Fenster über BEG EM)?
SoL02.02.24 00:01
Soweit ich weiß, lassen sich nur BEG Einzelmaßnahmen und KfW358/359 kombinieren.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Vanman161002.02.24 06:38
In einem Rundschreiben vom 25.01.24 wurde das Verbot aufgehoben.
Findet sich z.B. auf der Seite vom oekozentrum NRW.
andimann02.02.24 12:28
Moin,
Vanman1610 schrieb:

In einem Rundschreiben vom 25.01.24 wurde das Verbot aufgehoben.

Jetzt ernsthaft? Das würde bedeuten, ich kann mir Heizungsupgrade von Gasheizung aus Wärmepumpe plus Photovoltaik auf dem Dach als energetische Haussanierung über KFW 261 fördern lassen und ZUSÄTZLICH bekomme ich noch die ehemals Bafa nun KFW Prämie für den Heizungstausch von 40 % ??

Wäre ja schön, aber schon ziemlich absurd... So blöd können die doch gar nicht sein. Gebe aber zu, dass ich das Geld gerne nehmen würde.

Viele Grüße,

Andreas
Vanman161002.02.24 15:06
Photovoltaik ist via KfW 261 nicht förderfähig, aber darum geht es nicht.

Genau das ist ja meine Frage: Was genau versteht die KfW unter Kombination? Selbe Maßnahme oder unterschiedliche Maßnahmen aber ein großes Vorhaben?!
Eine Kumulierung von Förderungen ist bis 60 Prozent der Fördersumme möglich steht im Merkblatt...
An der Eindeutigkeit ihrer Merkblätter sollte die KfW auf jeden Fall arbeiten.
Markkkkk02.02.24 16:27
Ich stelle mir die gleiche Frage. Laut meiner Bank hat die kfw noch keine genauen Informationen zur Kombination herausgegeben.

Auf der kfw Website steht noch unter häufige Fragen:

Kann ich die Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren?
Ja, Sie können die bestehende Förderung „Wohngebäude – Kredit (261)“ mit der neuen Heizungsförderung kombinieren und Ihre Vorhaben parallel durchführen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

Sie haben mit dem Vorhaben im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ noch nicht begonnen bzw. für die neue Heizungsanlage noch keinen Lieferungs- oder Leistungsvertrag abgeschlossen.
Sie rechnen spätestens für die Bestätigung nach Durchführung (BnD) die Kosten für die neue Heizung im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ heraus.
Wichtiger Hinweis: Die Vorteile für ein Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse im Programm „Wohngebäude – Kredit (261)“ können bei dieser Kombination nicht geltend gemacht werden.
bafakfwförderungenwohngebäudekreditbegheizungsförderungphotovoltaik